Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Nahrungsergänzungsmittel: Was das Gesetz erlaubt

Stand:
Wir sagen, was das Gesetz erlaubt, informieren über das Märchen von der Unterversorgung und klären über den Vertrieb via Internet und Katalog sowie auf Kaffeefahrten und in Arztpraxen auf.
Viele unterschiedliche Tabletten auf einem Löffel

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nahrungsergänzungsmittel sind europaweit geregelt. Es gibt gesetzliche Vorgaben für die Inhaltsstoffe und die Kennzeichnung, aber nicht zu Mindest- oder Höchstmengen.
  • Wichtig: Nahrungsergänzungsmittel werden weder von Behördenseite zugelassen noch von diesen vor dem Verkauf auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft. Es besteht lediglich eine Anzeigepflicht.
  • Die Werbeaussagen sind häufig blumig, einige wissenschaftlich auch nicht haltbar.
Off

Nahrungsergänzungsmittel werden gesetzlich definiert als Nährstoffe in konzentrierter Form, zum Beispiel in Kapseln oder Tabletten, die nur dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Die Vorgaben erstrecken sich bislang nur auf Vitamine und Mineralstoffe, und es fehlen nach wie vor Angaben zu den Höchst- und Mindestmengen für einzelne Stoffe. Die Regelungen im Einzelnen:


Für Pflanzenzubereitungen wie Aloe vera, Goji oder Noni sowie für sekundäre Pflanzenstoffe und Fettsäuren gibt es noch immer keine Regelungen.


Für alle Nahrungsergänzungsmittel gilt jedoch:

  • Der Hersteller muss die pro Tag empfohlenen Portionen angeben.

  • Vorgeschrieben ist auch ein Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf.

  • Sämtliche Nährstoffe müssen die Unternehmen aufführen ‒ und zwar jeweils mit der im Produkt enthaltenen Menge pro Tagesdosis und außerdem noch prozentual, bezogen auf den in der Europäischen Union (EU) für Erwachsene geltenden Referenzwert (den sogenannten Nährstoffbezugswert) für den jeweiligen Nährstoff (Anhang XIII der Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV). Referenzwerte der EU gibt es jedoch nur für Vitamine und Mineralstoffe, nicht aber zum Beispiel für Omega-3-Fettsäuren oder Polyphenole.

  • Wichtig ist auch der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind.

  • Auf der Verpackung und in der Werbung (einschließlich Internet) sind alle Aussagen verboten, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. Allerdings sind bestimmte Aussagen wie "Senkt das Risiko für..." erlaubt. Diese sind im Vorfeld von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) geprüft worden und dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Aussagen von Ärzten oder Angehörigen von Heilberufen oder auch Erfahrungsberichte von "glücklichen" Verbrauchern fallen ebenfalls unter dieses Verbot des Krankheitsbezugs in Werbung und Darbietung (Artikel 7 LMIV).

  • Viele Lebensmittel verheißen zumindest eine Extraportion Gesundheit. Ob diese Werbeversprechen wissenschaftlich haltbar sind, hat die EFSA ebenfalls überprüft. Lediglich circa 230 Aussagen wurden bislang als wissenschaftlich belegbar eingestuft.

  • Es darf weder in der Werbung noch auf der Verpackung behauptet werden, dass eine ausgewogene Ernährung zur Nährstoffversorgung nicht ausreicht, beispielsweise weil die Böden in Deutschland angeblich so ausgelaugt seien. Die Unwahrheit solcher Angaben haben wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt.

  • Nahrungsergänzungsmittel müssen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Eine Zulassung wie bei Arzneimitteln erfolgt nicht. Die Produkte werden vor dem Verkauf (dem Inverkehrbringen) auch nicht auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Richtigkeit der Werbeaussagen hin überprüft. Dafür ist ganz alleine der Hersteller verantwortlich.

 

Die Verbraucherzentralen fordern zusätzlich:

  • Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollte eine Meldestelle für unerwartete (Neben-)Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln eingerichtet werden, die nicht nur für Apotheker, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher erreichbar ist. Vorbild dafür könnte die Meldestelle für Arzeimittelnebenwirkungen sein.
  • Alle in Deutschland legal angebotenen Nahrungsergänzungsmittel (die gemäß § 5 NEM-V angezeigt sein müssen) sollten in einer Internet-Datenbank einsehbar sein. Das gäbe Verbraucherinnen und Verbrauchern die Sicherheit, dass diese Produkte bei der Lebensmittelüberwachung bekannt sind. Eine solche öffentlich zugängliche Datenbank gibt es beispielsweise in Belgien.

Zum Nachhören: Wem Nahrungsergänzungsmittel helfen

Wem helfen Nahrungsergänzungsmittel wirklich? Wie wirken sie? Und was ist von den Versprechungen zu halten, mit denen Nahrungsergänzungsmittel beworben werden? Im Podcast beleuchtet Ernähungsexpertin Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg diese Fragen im Gespräch mit Niklaas Haskamp.

Drehscheibe Nahrungserganzugnsmittel

Nährstoffe in Lebensmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Frau mit Handschuh dreht an Thermostat der Heizung

Heizung optimieren und Kosten sparen

Ihre Heizkosten steigen und die Räume werden trotzdem nicht richtig warm? Dann könnte es sein, dass Ihre Heizungsregelung nicht richtig eingestellt ist.