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Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Stand:
Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 19. Februar 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
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Termine

  • Donnerstag, 12. August 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die EOS Investment GmbH beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein.
  • Dienstag, 28. September 2021
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Sonntag, 28. November 2021
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Mittwoch, 12. April 2023
    Anmeldungen sind nicht mehr möglich
    Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Donnerstag, 13. April 2023
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen
  • Donnerstag, 15. Juni 2023
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Donnerstag, 22. Juni 2023
    Revisionsverfahren 
    Das Unternehmen legt gegen das Urteil Revision ein.
  • Mittwoch, 19. Februar 2025
    Mündliche Verhandlung vor dem BGH
    Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil des OLG.
  • Offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.


Häufig gestellte Fragen

Warum erhebt der vzbv die Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH?

Die EOS Investment GmbH verlangt von Verbraucherinnen und Verbrauchern die Erstattung von Inkassokosten, wenn es mit der Beitreibung eigener Forderungen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) beauftragt. Dieses Vorgehen ist nach Auffassung des vzbv rechtswidrig. Deswegen soll das Oberlandesgericht feststellen, dass die Verbraucher die Inkassokosten nicht erstatten müssen.

Um welche Forderungen und Kosten geht es in der Klage genau?

Mit der Klage wenden wir uns ausschließlich gegen die Inkassokosten, die EOS Investment für die Beauftragung von EOS DID in Rechnung stellt. Das Gericht klärt nicht, ob individuelle Hauptforderungen (zum Beispiel der Bestellwert von Waren oder offene Kreditforderungen) berechtigt sind.

Woher stammen die Forderungen der EOS Investment GmbH?

Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen von Unternehmen, die diese gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern haben – zum Beispiel, weil sie bei einem Versandhaus etwas bestellt und nicht gezahlt haben. Die Forderungen stammen entweder aus dem Otto-Konzern selbst (zum Beispiel Otto GmbH & Co. KG, bonprix Handelsgesellschaft mbH, sheego GmbH) oder von anderen Unternehmen (zum Beispiel von Banken wie der BNP Paribas, Santander Consumer Bank AG oder Commerzbank AG).

Was soll das Gericht feststellen?

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg soll feststellen, dass die EOS Investment GmbH gegenüber Verbrauchern keine Inkassokosten für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH geltend machen kann.


Aktuelle Meldung zur Klage

Stapel Inkassobriefe

EOS Investment lässt Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) streitet vor dem Bundesgerichtshof weiter gegen Inkassogebühren der EOS Investment GmbH. Aus Sicht des vzbv verlangt das Unternehmen von Verbraucher:innen zu Unrecht die Erstattung von behaupteten Kosten.

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