- Das Hausarztmodell
Bei diesem Tarif verpflichten Sie sich, im Krankheitsfall immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen. Tipp: Sie sollten vorher klären, ob er an dem Modell teilnimmt. Der Hausarzt übernimmt eine Art Lotsenrolle. Er überweist Sie bei Bedarf an eine Fachpraxis und behält die gesamte Behandlung im Blick.
Vorteile:
- Als Bonus kann Ihre Krankenkasse eine Geldprämie zahlen oder Sie von Zuzahlungen befreien.
- Ärztinnen und Ärzte bieten teilweise Extras an, z.B. besondere Sprechstundenzeiten.
Nachteile:
- Sie können Fachärztinnen oder Fachärzte nicht frei wählen. Sie brauchen dafür eine Überweisung des Hausarztes.
- Ausnahme: Lediglich bei Augenärzten, Frauenärzten und Kinderärzten brauchen Sie keine Überweisung
Üblicherweise binden Sie sich bei diesem Modell für mindestens ein Jahr an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. In dieser Zeit dürfen Sie nur wechseln, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. wenn Sie in einen anderen Ort umziehen, die Praxis schließt oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Sie können Ihre Teilnahmeerklärung am Hausarztmodell innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich ohne Begründung widerrufen.
- Strukturierte Behandlungsprogramme
Dies sind spezielle Behandlungsprogramme für Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie beispielsweise Diabetes oder Asthma. Krankenkassen und Ärzte weisen in der Regel auf diese Angebote hin. Sie können sich bei Arztpraxen, die an den Angeboten teilnehmen, in die so genannten Disease-Management-Programme (DMP) einschreiben. Sie bieten Ihnen eine speziell koordinierte Versorgung mit anderen Praxen und Kliniken. Alle beteiligten Mediziner:innen müssen sich zusätzlich weiterbilden und Sie nach festgelegten Standards behandeln.
Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich für die Teilnahme, verpflichten Sie sich unter anderem, regelmäßig Schulungen zu besuchen und an Kontrolluntersuchungen teilzunehmen. Für Diabetiker:innen gehört z.B. eine Ernährungsberatung dazu. Als finanziellen Anreiz können Sie eine Prämie oder einen anderen Bonus bekommen.
Wollen Sie sich einschreiben möchte, informieren Sie sich zuvor ausführlich über das Programm sowie darüber, wie die Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
- Wahltarif "Integrierte Versorgung"
Dabei handelt es um Einzelverträge zwischen Krankenkassen und einzelnen Anbietern medizinischer Leistungen oder auch Gruppen von Anbietern. Teilweise sind die Verträge auf einen bestimmten Personenkreis, zum Beispiel Diabetes-Patienten, begrenzt. Gerade wenn Sie chronisch krank sind, sollten Sie sich die Angebotsdetails genau ansehen und vergleichen, bevor Sie sich entscheiden. Achten Sie darauf, welche Facharztgruppen daran beteiligt sind, ob Zuzahlungen anfallen und wie hoch diese sind.
Andere Verträge können besondere Leistungen beinhalten, zum Beispiel günstigen Zahnersatz, homöopathische Behandlung oder alternative Arzneimittel. Die Details zur Bindung an bestimmte Leistungserbringer und die Zeitdauer regeln die Teilnahmebedingungen.
Bevor Sie sich für einen dieser Wahltarife entscheiden, muss die Krankenkasse Sie umfassend informieren - sowohl über die enthaltenen Leistungen als auch über die beteiligten Praxen und Kliniken. Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme ist freiwillig - auch für chronisch Kranke. Die Erklärung zur Teilnahme können Sie innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.
- Wahltarif für Arzneimittel besonderer Therapierichtungen
Interessieren Sie sich für alternative Heilmethoden und möchten Sie die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische, anthroposophische oder phytotherapeutische (pflanzliche) Arzneimittel begrenzen, dann kann dieser Tarif das Richtige sein.
Die Erweiterung des Leistungsumfangs bedeutet zusätzliche Kosten. Stellen Sie den höheren Beitrag daher den zusätzlichen Leistungen gegenüber. Entscheiden Sie sich für diesen Tarif, beachten Sie bitte, dass die Krankenkassen in der Regel nicht alle anfallenden Kosten übernehmen. In aller Regel gibt es eine jährliche Höchstgrenze, z.B. 100 Euro bis zu der Kosten erstattet werden.
Sie sollten deshalb darauf achten, von welchen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Krankenkasse die Kosten übernimmt und wer die Medikamente verordnen darf.
Gut zu wissen: Einige Krankenkassen übernehmen Leistungen dieser Art ohne Aufpreis als Satzungsleistungen.
- Wahltarif Krankengeld
Alle Krankenkassen müssen einen Wahltarif "Krankengeld" für freiwillig hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und unständig Beschäftigte anbieten. Sie zahlen monatlich einen höheren Beitrag Im Krankheitsfall sind Sie dann finanziell abgesichert.
Im Gegensatz zu anderen Wahltarifen haben Sie hier kein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Neben einem Wahltarif Krankengeld können Sie als Selbstständige:r außerdem eine Wahlerklärung für gesetzliches Krankengeld abgeben. Der Krankenkassenbeitrag erhöht sich dadurch nicht.