E-Zigaretten und Vapes erfreuen sich großer Beliebtheit, gerade bei jüngeren Menschen. Offiziell ist der Verkauf solcher Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren verboten, doch gerade bei Online-Shops kontrollieren viele Anbieter nicht, wer die Vapes tatsächlich kauft. Eltern und Lehrkräfte sind besorgt. Denn wie uns in einem Fall berichtet wurde, werden solche Produkte auch rund um Schulen illegal verkauft. Des Weiteren beschweren sich Verbraucher:innen immer wieder bei uns darüber, dass E-Zigaretten verharmlosend dargestellt und beworben werden.
Die Hauptprobleme:
- Unerlaubte Werbung: Das Tabakerzeugnisgesetz verbietet es, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter zu werben. Erlaubt sind nur Informationen und Angaben, die für den Verkauf notwendig sind. Mit Formulierungen wie „Stilvolles Dampfvergnügen mit Eleganz, Leistung und Vielfalt“ oder „Tauchen Sie ein in die Welt von RandM Tornado, wo jeder Zug ein Abenteuer ist und jede Wolke eine Geschichte erzählt“ missachten die Anbieter diese Vorgaben bewusst.
- Unerlaubte Abfüllmengen bei Einweg-Vapes: Einweg-Zigaretten, die Nikotin enthalten, dürfen höchstens mit einem Volumen von 2 Millilitern verkauft werden. Teilweise hatten die Shops jedoch Einweg-Vapes mit 18 Milliliter-Behältern im Angebot. „Diese Produkte sind bei uns überhaupt nicht zugelassen und somit illegal“, sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
- Missachtung des Jugendschutzes: Tabakprodukte dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, das regelt das Jugendschutzgesetz. Viele Anbieter kontrollieren das Alter ihrer Kundschaft aber nicht oder nur unzureichend. „Teils fand weder beim Aufrufen der Website noch bei der Bestellung eine Alterskontrolle statt“, berichtet Silber. Auch andere Sicherheitsvorkehrungen fehlten.
Firmen nicht registriert und nicht erreichbar: Die Verbraucherzentrale hat die oben geschilderten und weitere Rechtsverstöße abgemahnt. Doch es ist schwierig die Firmen rechtlich zu greifen. „Die Unternehmen wechseln häufig ihre Firmenadresse oder die Identität des Eigentümers. Somit ist es manchmal kaum möglich herauszufinden, wer hinter einem Shop steckt. Eine Gewerbeanmeldung liegt für die werbenden Anbieter oft auch nicht vor.“ Abmahnungen oder Urteile können so nicht zugestellt werden.
„Die gesetzlichen Regelungen zu E-Zigaretten sind klar und eindeutig“, sagt Silber. Sie sieht die Behörden in der Pflicht, die Einhaltung der Gesetze besser und häufiger zu kontrollieren. Parallel lotet auch die Verbraucherzentrale weitere Schritte und Möglichkeiten aus, um das rechtswidrige Verhalten zu unterbinden.
Weitere Informationen: E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme