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Profit statt Jugendschutz

Pressemitteilung vom
Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Vapes

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E-Zigaretten und Vapes erfreuen sich großer Beliebtheit, gerade bei jüngeren Menschen. Offiziell ist der Verkauf solcher Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren verboten, doch gerade bei Online-Shops kontrollieren viele Anbieter nicht, wer die Vapes tatsächlich kauft. Eltern und Lehrkräfte sind besorgt. Denn wie uns in einem Fall berichtet wurde, werden solche Produkte auch rund um Schulen illegal verkauft. Des Weiteren beschweren sich Verbraucher:innen immer wieder bei uns darüber, dass E-Zigaretten verharmlosend dargestellt und beworben werden.

Die Hauptprobleme:

  • Unerlaubte Werbung: Das Tabakerzeugnisgesetz verbietet es, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter zu werben. Erlaubt sind nur Informationen und Angaben, die für den Verkauf notwendig sind. Mit Formulierungen wie „Stilvolles Dampfvergnügen mit Eleganz, Leistung und Vielfalt“ oder „Tauchen Sie ein in die Welt von RandM Tornado, wo jeder Zug ein Abenteuer ist und jede Wolke eine Geschichte erzählt“ missachten die Anbieter diese Vorgaben bewusst.
  • Unerlaubte Abfüllmengen bei Einweg-Vapes: Einweg-Zigaretten, die Nikotin enthalten, dürfen höchstens mit einem Volumen von 2 Millilitern verkauft werden. Teilweise hatten die Shops jedoch Einweg-Vapes mit 18 Milliliter-Behältern im Angebot. „Diese Produkte sind bei uns überhaupt nicht zugelassen und somit illegal“, sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
  • Missachtung des Jugendschutzes: Tabakprodukte dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, das regelt das Jugendschutzgesetz. Viele Anbieter kontrollieren das Alter ihrer Kundschaft aber nicht oder nur unzureichend. „Teils fand weder beim Aufrufen der Website noch bei der Bestellung eine Alterskontrolle statt“, berichtet Silber. Auch andere Sicherheitsvorkehrungen fehlten.

Firmen nicht registriert und nicht erreichbar: Die Verbraucherzentrale hat die oben geschilderten und weitere Rechtsverstöße abgemahnt. Doch es ist schwierig die Firmen rechtlich zu greifen. „Die Unternehmen wechseln häufig ihre Firmenadresse oder die Identität des Eigentümers. Somit ist es manchmal kaum möglich herauszufinden, wer hinter einem Shop steckt. Eine Gewerbeanmeldung liegt für die werbenden Anbieter oft auch nicht vor.“ Abmahnungen oder Urteile können so nicht zugestellt werden.

„Die gesetzlichen Regelungen zu E-Zigaretten sind klar und eindeutig“, sagt Silber. Sie sieht die Behörden in der Pflicht, die Einhaltung der Gesetze besser und häufiger zu kontrollieren. Parallel lotet auch die Verbraucherzentrale weitere Schritte und Möglichkeiten aus, um das rechtswidrige Verhalten zu unterbinden. 

Weitere Informationen: E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Frau mit Handschuh dreht an Thermostat der Heizung

Heizung optimieren und Kosten sparen

Ihre Heizkosten steigen und die Räume werden trotzdem nicht richtig warm? Dann könnte es sein, dass Ihre Heizungsregelung nicht richtig eingestellt ist.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.