Kostenloses Online-Seminar "Fragen zur Heizkostenabrechnung? – Wir zeigen Ihnen wie es geht!" am 6. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Krankengeld: Ab wann Sie es bekommen und wie Sie es beantragen

Stand:
Sobald Sie bei längerer Krankheit keinen Lohn mehr bekommen, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Die Zahlung von Krankengeld sorgt aber immer wieder für Ärger. Was Sie wissen sollten, wenn Sie mehrere Wochen krank sind.
Auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt liegt ein Kugelschreiber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts (mit weiteren Einschränkungen).
  • In den meisten Fällen zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab der 7. Woche nach der ersten Krankschreibung. Bis dahin tritt noch der Arbeitgeber ein.
  • Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I.
  • Selbstständige dagegen müssen sich um eine eigene Absicherung kümmern.
On

Wer erhält Krankengeld?

Krankengeld wird gezahlt für

  • Arbeitnehmer:innen
  • Auszubildende
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I

Studierende bekommen dagegen in der Regel kein Krankengeld - auch dann nicht, wenn sie neben dem Studium versicherungsfrei ein wenig jobben. Das ändert sich erst, wenn Studierende länger mehr Gewicht auf die Arbeit als aufs Studium legen. Das bedeutet: Ist der Job Ihre Hauptbeschäftigung, sind Sie versichert und bekommen Krankengeld. Wichtig ist dabei meist die Frage: Arbeiten Sie in einer typischen Woche mehr als 20 Stunden?

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bekommen Sie kein Krankengeld. In diesen Fällen ist stattdessen die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft zuständig.

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Wer mehr als 6 Wochen krank ist, erhält Geld von der Krankenkasse. Doch das passiert nicht von alleine. In dieser Folge schauen wir auf das Krankengeld und finden heraus, worauf man achten muss, wie viel Geld man erhält und was passiert, wenn es zum Streit mit der Krankenkasse kommt.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Logo des BMUV

Ab wann habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld?

Sobald Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie krankgeschrieben haben, also die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch ab dem 1. Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse. Unter bestimmten Bedingungen wird auch Krankengeld bezahlt, wenn Sie ein krankes Kind betreuen.

Die meisten Arbeitnehmer:innen haben allerdings Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber während der ersten 6 Krankheitswochen. Erst ab der 7. Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Tipp:
Informieren Sie sich über die arbeitsrechtlichen Regelungen, die für Sie gelten. Viele Arbeitgeber verlangen eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem dritten Krankheitstag, einige Arbeitgeber aber bereits ab dem ersten Tag. Dann müssen Sie bereits am ersten Tag der Erkrankung zum Arzt, damit Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Erkundigen Sie sich regelmäßig über die Öffnungszeiten Ihrer Arztpraxis. Einige Ärztinnen und Ärzte können an bestimmten Wochentagen nicht konsultiert werden. Bei geschlossener Praxis sollten Sie sich durch einen Vertretungsarzt, einen anderen Arzt oder ärztlichen Notdienst rechtzeitig krankschreiben lassen.

Das Krankengeld wird für die Zeit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit bezahlt. Die Krankmeldung durch Ihren Arzt wird meist "Attest" oder "gelber Schein" genannt – eigentlich ist es eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Der Nachweis gegenüber Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse ist seit dem 1. Januar 2023 deutlich erleichtert: 

  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt das Attest elektronisch an die Krankenkasse.
  • Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zwar selbst anzeigen. Dieser erhält die Information über die Arbeitsunfähigkeit dann aber direkt von Ihrer Krankenkasse. Ein Nachweis muss nicht vorgelegt werden. 
  • Auch bei jeder Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit wird das Folge-Attest elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.

Achtung: Für Privatversicherte bleibt hingegen alles wie gehabt.

Neue Krankschreibung per Video

Ärzte können ihre Patienten und Patientinnen seit Oktober 2020 auch per Videosprechstunde krankschreiben. Die entsprechende Richtlinie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entsprechend angepasst.

Voraussetzungen der AU‐Bescheinigung per Video:

  • Sie ist nur möglich bei Patient:innen, die in der Praxis von früheren Behandlungen bereits bekannt sind und bei denen eine Arbeitsunfähigkeit per Videoübertragung sicher genug beurteilt werden kann.
  • Eine Erstbescheinigung kann per Video für maximal 7 Tage ausgestellt werden. Danach müssen die Patient:innen die Praxis aufsuchen, falls sie weiterhin krank sein sollten.
  • Folgebescheinigungen können per Video nur bei vorherigem Praxisbesuch ausgestellt werden, bei der Person im ärztlichen Dienst mit einer persönlichen Untersuchung Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt hat.
  • Patient:innen müssen außerdem vor der Videosprechstunde über die eingeschränkten Möglichkeiten für Befunde auf diesem Wege aufgeklärt werden.
     
Patient:innen haben keinen Anspruch auf Krankschreibung in einer Videosprechstunde: Der Arzt entscheidet, ob er in bestimmten Fälle eine AU-Bescheinigung auch nach einer Online‐Visite ausstellt.

 

Generell gilt: Ist keine hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde möglich, muss eine persönliche Untersuchung in der Praxis erfolgen.
Außerdem darf die Arbeitsunfähigkeit nicht ausschließlich auf Grundlage etwa eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats ausgestellt werden.

Haben Selbstständige auch einen Anspruch auf Krankengeld?

Für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie haben aber 3 verschiedene Möglichkeiten, um sich dennoch für den Krankheitsfall abzusichern:

  1. Sie geben eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse ab und zahlen einen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beinhaltet.
  2. Sie schließen einen Wahltarif Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
  3. Alternativ können Sie eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Wie viel Krankengeld wird gezahlt?

Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem Sie krankgeschrieben sind. Es richtet sich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens:

  • Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto.
  • Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt.
  • Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2023) begrenzt.

Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie normalerweise nicht zahlen, wenn Sie Krankengeld bekommen. Anders kann es sein, wenn Sie neben dem Arbeitseinkommen weitere beitragspflichtige Einkünfte haben. 

Für die meisten bedeutet das, dass Sie mit Krankengeld etwas weniger Geld zur Verfügung haben als während sie arbeiten.


Zieht sich eine Arbeitsunfähigkeit sogar über Monate und müssen Sie für Medikamente und Hilfsmittel selbst größere Anteile zahlen oder wegen der Krankheit die Wohnung umbauen, kann es finanziell eng werden. Einen zusätzlichen Schutz gegen dieses Risiko bieten einige Berufsunfähigkeitsversicherungen, die auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlen. Wenn Sie sich nach einer entsprechenden Versicherung umsehen, können Sie auf diese Klausel achten. Die Versicherung springt dann in der Regel nach 6 Monaten Krankheit ein und zahlt über einen längeren Zeitraum eine Rente.

Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?

Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Gerechnet wird das vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet.

Sie erhalten nur dann durchgehend Krankengeld, wenn Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich.

Das heißt: Sie müssen spätestens am Werktag, nach dem die Krankmeldung ausläuft, wieder zu Ihrem Arzt! Endet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an einem Freitag, reicht es, wenn die weitere Krankschreibung am anschließenden Montag erfolgt.

Eine Lücke in der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann auch zur Beendigung des Krankengeldanspruchs überhaupt oder zur Neubewertung der Arbeitsunfähigkeit führen. Dies ist der Fall, wenn Arbeitgeber zwischenzeitlich gekündigt haben und bei Lückenbeginn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht. 

Was passiert, wenn ich ein Attest nicht rechtzeitig einreiche?

Bislang waren Sie dafür verantwortlich, dass die Atteste bei Krankenkasse und Arbeitgeber vorliegen. Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend.

Das bedeutet:

  • Die Ärzte und Ärztinnen leiten das Attest an die Krankenkassen weiter. Bei den Krankenkassen ist das Attest für die Arbeitgeber abrufbar.
  • Versicherte können von den Vertragsärzt:innen eine vereinfachte Bescheinigung auf Papier für die eigenen Unterlagen und eine weitere Bescheinigung für den Arbeitgeber verlangen.
  • Durch die Einführung der eAU kann es nicht mehr nur deswegen zu Lücken beim Krankengeld kommen, weil versäumt wurde, das Attest bei der Krankenkasse vorzulegen. 

Kann ich in Urlaub fahren, wenn ich Krankengeld beziehe?

Für Reisen innerhalb Deutschlands ist keine Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Die Krankenkasse müssen Sie auch nicht über eine solche Reise informieren. Sie müssen lediglich an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen. Ist während der Zeit der Reise keine Behandlung geplant, können Sie im Inland also problemlos fahren.

Anders sieht es bei Auslandsreisen aus. Grundsätzlich ruht der Anspruch auf Krankengeld im Ausland. Das können Sie in der Regel verhindern, indem Sie sich vor einer Auslandsreise die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Mehr dazu haben wir in einem separaten Beitrag zusammengestellt.

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.
Schmuckbild: Älteres Ehepaar, die auf Dokumente schauen

Gut informieren - gut vorsorgen

Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der „Fokuswoche Vorsorge“ bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an