Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt: „Pauschalreisen bieten eine etwas bessere rechtliche Absicherung. Aber was viele nicht wissen: Auch Buchungen, bei denen zwei Reiseleistungen kombiniert werden, beispielsweise ein Hotel zusammen mit einem Konzertticket, gelten als Pauschalreise. Ebenso wie Kreuzfahrten.“
Was muss ich nicht akzeptieren?
Wie Fälle aus den Beratungen zeigen, sagen Veranstalter Reisen immer häufiger einfach von sich aus ab. Mitunter verlangen sie auch nachträglich eine Preiserhöhung für die Reise. Hinzu kommen falsche Buchungsbestätigungen, nachträgliche Änderungen der Reise durch den Reiseveranstalter oder auch Probleme mit der Anzahlung oder Restzahlung. Der Pauschalreise-Check prüft, ob Reisende dies akzeptieren müssen und ob und wie sie dagegen vorgehen können.
Stolperfalle Stornierung
Wollen Verbraucher:innen ihre Reise stornieren, wird es oft kompliziert. Egal ob wegen Krankheit, Naturkatastrophen, politischer Unruhen oder schlicht aus persönlichen Gründen: Wer von einer Reise zurücktritt muss möglicherweise mit hohen Stornokosten rechnen. Der Pauschalreisecheck zeigt auf, welche Möglichkeiten Reisende haben und ob die erhobenen Gebühren rechtens sind.
Weiterführende Informationen
- Der Pauschalreise-Check ist zu erreichen unter www.verbraucherzentrale-bawue.de/pauschalreisecheck
- Mit dem Fakeshopfinder lassen sich auch Reisebuchungsseiten überprüfen