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Mindestens eine kostenlose Bezahlmethode müssen Online-Shops anbieten. Dies kann aber nicht jede beliebige Bezahlmethode sein.
So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass "Sofortüberweisung" nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode fungieren kann, da sie unzumutbar ist.
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass eine ungebräuchliche Kreditkarte nicht als einziges kostenloses Bezahlmethode fungieren darf.