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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Stand:
Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

So profitieren Sie von der Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de: 

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check, ob Sie bei der Klage gegen SSS-Software Special Service GmbH mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert. 
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
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Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

 

So bleiben Sie auf dem Laufenden

Klageregister: Wie kann ich mich eintragen?

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise.
 

Termine

  • Freitag, 06. November 2024
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen SSS Software Special Service GmbH beim Oberlandesgericht Koblenz ein.
  • Dienstag, 17. Dezember 2024
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. 
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und bietet dort Formulare für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD-ZDF-Beitragsservice an. Der Anbieter verlangt eine Gebühr (29,99 Euro bzw. 39,99 Euro) dafür, dass er von den Verbraucher:innen eingetragenen Informationen an den Beitragsservice schickt. Der Anbieter macht nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für einen Service verlangt, der bei der offiziellen Stelle kostenlos ist.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf service-rundfunkbeitrag.de untersagt werden. Außerdem sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben. Erstattet werden sollen nicht nur die vom Unternehmen geforderte Entgelte, sondern auch eventuell gezahlte Verzugs- und Inkassokosten. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.

Wer ist betroffen?

Jeder, der eines der Online-Formulare genutzt hat und dafür 29,99 Euro bzw. 39,99 Euro bezahlt hat oder bezahlen soll. Für Verbraucher:innen, denen das Unternehmen das Geld nicht zurückzahlt, hat der vzbv eine Sammelklage eingereicht.

Wie können Sie sich gegenüber dem Unternehmen verhalten?

Neben der Teilnahme an der Sammelklage, sollten Sie gegenüber der SSS-Software Special Service GmbH auch noch einmal der Forderung widersprechen bzw. das Unternehmen zur Rückzahlung auffordern. Das gilt vor allem für die Verbraucher:innen, die das Angebot bis zum 19. Juni 2024 genutzt haben (siehe Option 1). 

Option 1)

Wenn Sie das kostenpflichtige Angebot bis zum 19. Juni 2024 genutzt haben und noch keine Bestätigung des Widerrufs erhalten oder den Widerruf noch nicht erklärt hat, können Sie durch einfachen Widerruf per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de die Forderung zurückweisen und gegebenenfalls Erstattung verlangen. Bitte nutzen Sie folgenden oder einen vergleichbaren Text:


Betreff: Widerruf und Rückforderung – GEZ-[Rechnungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich erkläre (erneut) bezüglich des von Ihnen behaupteten Vertrags über die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de den Widerruf. Dieser Widerruf ist noch möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie an den von Ihnen geltend gemachten Forderungen nicht mehr festhalten.

[Sofern bereits gezahlt, ergänzt um folgende Passage:]

Ich fordere Sie außerdem auf, das von mir gezahlte Entgelt umgehend zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

[Kontodaten ergänzen]

Sollten Sie die Erstattung nicht innerhalb von 14 Tagen vornehmen, stellt dies einen Verstoß gegen das Teil-Anerkenntnisurteil des OLG Koblenz vom 19. November 2024 dar (Az. 2 UKl 2/24). Wenn Sie die Frist nicht einhalten, werde ich den Verbraucherzentrale Bundesverband darüber informieren, damit er gegen Sie einen Bestrafungsantrag (Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft) aufgrund des Verstoßes gegen Sie stellen kann.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]


Option 2)
Verbraucher:innen, die www.service-rundfunkbeitrag.de ab dem 20. Juni 2024 genutzt und dafür eine Rechnung erhalten haben, können die Forderung mit diesem Musterbrief zurückweisen. Im Falle weiterer Fragen berät Sie Ihre Verbraucherzentrale vor Ort.

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