Heiße Rabatte zu Black Friday und Cyber Week entpuppen sich häufig als kalter Kaffee. Mit oft sehr aggressiver Werbung sollen Kunden dazu gebracht werden, unüberlegt, unnötig oder zu viel einzukaufen. Zwei gesetzliche Neuerungen sollen helfen, den Überblick zu behalten und solche Verkaufsmaschen zu unterbinden.
Die Tricks mit Rabatten
Black Friday, Black Week und Cyber Week: Mit angeblich sensationellen Rabatten sollen Verbraucher:innen zum schnellen Kauf verführt werden. Doch was steckt hinter den ausgelobten Schnäppchen? „Viele Rabatte gelten nicht für alle Produkte, sondern nur für ausgewählte, darunter häufig Auslauf- oder Vorjahresmodelle“, weiß Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch beziehen sich Rabatte oft nicht auf den eigentlich viel niedrigeren Marktpreis, sondern auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Die UVP ist aber nur die Empfehlung des Herstellers und oft viel höher als der aktuelle Marktpreis. Die mögliche Ersparnis durch die ausgelobte Preisermäßigung ist dann tatsächlich wesentlich geringer oder schlichtweg nicht vorhanden.
Neue Regelungen sollen Abhilfe schaffen
Zwei gesetzliche Neuerungen sollen Verbraucher:innen helfen, den Überblick im Rabatt-Dschungel zu behalten. Anbieter müssen bei der Werbung mit Preisermäßigungen seit Mai dieses Jahres den jeweils günstigsten Preis der letzten 30 Tage nennen. „Die Trickserei mit der Preisermäßigung hat damit hoffentlich ein Ende. Wir werden sehen, ob die Händler sich auch zu Black Friday und Co. daran halten“, so Buttler weiter. Mit der Umsetzung dieser Regelung können Verbraucher:innen auf den ersten Blick erkennen, ob sich ein Rabatt lohnt oder nicht.
Auch neu: Händler müssen bei Waren, die nach Gewicht oder Volumen abgefüllt werden, Preise auf den Kilogramm- oder Liter-Preis anzeigen. „Damit wird einer weiteren Täuschungsmöglichkeit ein Riegel vorgeschoben“, so Buttler.
Achtung Fake-Shops
„Ein großes Problem beim Onlinekauf sind nach wie vor Fake-Shops“, sagt Oliver Buttler. „Viele Shops existieren gar nicht, oder verschicken nur minderwertige Ware. Online-Shopper sollten daher neben dem Preis auch die Anbieter hinterfragen“. Hierzu bieten die Verbraucherzentralen den kostenlosen Fake-Shop-Finder auf ihrer Homepage an: www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder an. Hier kann man einfach und kostenlos prüfen, ob sich hinter einer Internetseite ein Fake-Shop verbirgt oder ob es Anzeichen gibt, dass der ausgewählte Shop unseriös ist.
Tipps
Tickende Uhren und angeblich begrenzte Stückzahlen sollen zum schnellen Kauf verleiten. Unser Tipp: Ruhe bewahren. Verbraucher:innen sollten im Vorfeld überlegen, was sie benötigen und Preise vergleichen. Und sie sollten vor dem Kauf prüfen, ob es sich tatsächlich um das gewünschte Produkt handelt und ob der Shop seriös ist. „Auf keinen Fall sollte per Vorkasse bezahlt werden. Wenn es sich um einen Fake-Shop handelt, ist das Geld dann in der Regel weg“, warnt Buttler.