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Eignen sich Goldsparpläne als Geldanlage?

Stand:
Wenn es aufs Gesparte fast keine Zinsen gibt, tauchen vermehrt Angebote für Gold als Geldanlage auf.
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Bei Werbeveranstaltungen werden Goldsparpläne vorgestellt. Schon mit einem kleinen monatlichen Betrag soll man ein inflationssicheres Vermögen ansparen können.

Aber Vorsicht: Oft wird hier ein Geschäft mit der Angst gemacht, bei dem am Ende hauptsächlich der Anbieter gewinnt. Denn bei Sparplänen fallen oft horrende Gebühren an (bis zum 15fachen der Monatssparrate)! Häufig verschwiegen: Wer eine kleine Stückelung des Goldes möchte, muss dafür einen satten Preisaufschlag zahlen.

„Anders als zum Beispiel bei Wertpapieren gibt es hier auch keinen Anlegerschutz“, sagt Wolf Brandes von der Verbraucherzentrale Hessen. „Eine Anlage in Gold ist keine Vermögensanlage, sondern Spekulation. Gold kann starken Preisschwankungen unterliegen.“

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.