Standpunkt
Die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers jährt sich zum zehnten Mal. Zu Recht hatte die Bundesregierung zwar angekündigt: „Kein Finanzprodukt, kein Finanzplatz und kein Finanzinstitut darf unreguliert aus der internationalen Finanzkrise herausgehen“. Echte, nennenswerten Verbesserungen im Verbraucherschutz gegenüber Banken sind aber nicht eingetreten. Das Problem, dass die Anlageberatung aufgrund von Fehlanreizen durch den provisionsfinanzierten Verkauf nicht bedarfsgerecht ist, hat der Gesetzgeber bis heute nicht gelöst.
Verkauf statt Beratung: Zertifikate boomen wieder
Auch heute ist es möglich, Verbrauchern ganz legal Anlageprodukte zu verkaufen, für die sie keinen Bedarf haben. Der Vertrieb von komplexen und riskanten Zertifikaten boomt wieder. Die zum Teil sehr komplexen Auszahlungsprofile dieser Zertifikate finden sich jetzt sogar immer häufiger in der Altersvorsorge, im Mantel vieler sogenannter indexgebundener privater Rentenversicherungen. Die eingeführte Beratungsdokumentation, die seit Jahresanfang wieder abgeschafft und durch eine sogenannte Geeignetheitserklärung ersetzt wurde, macht aus dem Verkaufsgespräch natürlich weiterhin kein Beratungsgespräch, dessen Gegenstand die bedarfsgerechte Empfehlung von Anlageprodukten wäre. Die Annahme des Gesetzgebers, dass Dokumentationen oder auch Geeignetheitserklärungen Verbrauchern im Streitfall helfen könnten, ist realitätsfremd, weil die Anbieter diese selbst erstellen.
Unser Standpunkt: Beratung vorbei am Bedarf der Kunden darf sich nicht mehr lohnen!
Beschwerderegister geheim
Das Beschwerderegister der BaFin wird aus Eingaben der Kreditinstitute gespeist. Jede Beschwerde eines Verbrauchers, ob am Bankschalter, am Telefon oder im Posteingang, muss von der Bank an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden, so die Theorie. Über welches Institut wie viele Beschwerden gemeldet werden, ist aber Geheimsache. Verbraucher können diese Information nicht in ihrer Entscheidungsfindung einfließen lassen. Die im Register enthaltenen Informationen sind aber notwendig, um eine eigenverantwortliche und bedarfsgerechte Entscheidung bei der Nachfrage nach Beratung treffen zu können.
Trotz vieler neue Regeln gilt weiterhin die Devise: Je teurer und unpassender die verkauften Produkte, desto höher die Provision und damit der Gewinn für den Verkäufer. Unser Standpunkt: Beratung vorbei am Bedarf der Kunden darf sich nicht mehr lohnen! Provisionen beim Vertrieb von Finanzprodukten müssen abgeschafft werden, und nicht bedarfsgerechte Beratung aufsichtsrechtlich hart sanktioniert werden.