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Defekte Lampen richtig entsorgen

Stand:
Wohin mit alten, ausgedienten Lampen? Schließlich gibt es unterschiedliche Entsorgungswege. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie welche alte Lampe abgeben können.
Zerbrochene Lampen als Fragezeichen aufgereiht, Hand mit Handfeger daneben

Das Wichtigste in Kürze:

  • LEDs und Energiesparlampen gehören in die Elektroaltgerätesammlung.
  • Sammelstellen gibt es in vielen Geschäften und auf Recyclinghöfen.
  • Bei zerbrochenen Energiesparlampen (Kompaktleuchtstoffröhren) sollten Sie besonders vorsichtig sein, da giftiges Quecksilber austreten kann.
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Wo entsorge ich alte, kaputte Lampen?

Halogenlampen und Glühlampen mit Glühdraht können Sie über den Hausmüll entsorgen.

LEDs (Licht emittierende Dioden) Alte LEDs gehören nicht in den Hausmüll. Sie sollten getrennt entsorgt werden, weil sie wertvolle Metalle enthalten, die wiederverwendet werden können. Sie können die LEDs in allen Annahmestellen für Elektrogeräte abgeben. Dies sind zum einen die Wertstoffhöfe ihres Entsorgungsunternehmens, aber auch Sammelstellen in großen Elektrokaufhäusern. Kleinere Geschäfte wie Drogeriemärkte nehmen auch oft freiwillig alte Lampen zurück. Oft müssen Sie dafür nachfragen. Auch Onlinehändler, die Elektrogeräte verkaufen, sind zu einer Rücknahme verpflichtet. So können die Metalle und Kunststoffe optimal entsorgt werden.

Auch Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen, Gasentladungslampen) gehören in die Elektroaltgerätesammlung, keinesfalls in den Hausmüll. Denn sie enthalten geringe Mengen an Quecksilber. Da sie zerbrechlicher sind als LED werden sie meist in extra Behältern gesammelt. Wie LEDs können Sie kaputte Energiesparlampen in einigen Geschäften abgeben oder an kommunalen Sammelstellen.

Tipps: So beseitigen Sie eine zerbrochene Energiesparlampe

Zerbricht eine Energiesparlampe, sollten Sie die Reste schnell entfernen, denn sie enthält geringe Mengen Quecksilber. Das Umweltbundesamt gibt Tipps, wie Sie am besten vorgehen:

Auf glatten Böden:

  • Lüften Sie den Raum 15 Minuten, bevor Sie die Lampenreste beseitigen und verlassen Sie ihn so lange.
  • Lassen Sie das Fenster weiterhin geöffnet, während Sie die Lampenreste aufsammeln.
  • Verwenden sie keinen Staubsauger. Der Staubsauger wirbelt das Quecksilber wieder in die Raumluft. Kehren Sie die Glassplitter mit einem Stück Karton oder steifem Papier zusammen.
  • Gummihandschuhe schützen die Hände vor scharfen Glassplittern und vor dem Kontakt mit Quecksilber.
  • Größere Stücke geben Sie vorsichtig in ein luftdicht verschließbares Gefäß (zum Beispiel ein leeres Konservenglas oder ein Einmachglas).
  • Wischen Sie den Staub und restliche Glassplitter mit feuchten Papiertüchern auf und stecken beides anschließend in das Gefäß.
  • Waschen Sie Ihre Hände gründlich.
  • Die Abfälle nimmt die örtliche Sammelstelle an - Sie dürfen sie nicht in den Hausmüll werfen.
  • Die Gummihandschuhe können Sie mit dem Hausmüll außerhalb des Hauses entsorgen.
  • Lüften Sie den Raum anschließend noch einige Zeit nach der Reinigung.

 

Auf Teppichen und Polstern:

  • Wischen Sie den Teppich nicht mit feuchten Tüchern ab, sondern verwenden Sie nach dem Aufsammeln der größeren Bruchstücke Klebeband, um die kleinen Splitter und Stäube aufzunehmen.
  • Geben Sie das Klebeband mit den Splittern in das luftdichte Gefäß.
  • Erst nach dieser Grobreinigung können Sie den Staubsauger einsetzen. Wichtig: Lüften Sie während des Saugens und auch danach gut durch.
  • Hand- oder Tischstaubsauger eignen sich nicht für die Reinigung.

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Musterfeststellungsklage gegen Parship

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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
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DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

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Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.