Seit Januar 2020 gelten neue Förderrichtlinien für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Die Förderung wird somit deutlich attraktiver. Was genau bedeutet das für künftige Bau- und Sanierungsvorhaben? Was kann gefördert werden und was womöglich ausgeschlossen? Über diese und weitere Fragen spricht Niklaas Haskamp mit der Energieberaterin Tina Götsch in dieser Folge unseres Podcast.
Hören Sie gleich rein:
Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast
Unsere Infos rund um das Thema Fördermittel:
Auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie eine Vielzahl von Informationen zur Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Zum Einstieg in das Thema können Sie sich mit wenigen Klicks im Förderwegweiser Energieeffizienz das Förderprogramm anzeigen lassen, das zu Ihrem Vorhaben passt.
Ein Teil der neuen Förderrichtlininen betrifft das Thema Heizungsoptimierung und insbesondere das Heizen mit Erneuerbaren Energien.
Wichtig: Die Antragstellung für ein Förderprogramm muss immer vor Vorhabenbeginn erfolgen!
Das BAFA bietet eine Förderübersicht zum Thema Heizen mit erneuerbaren Energien, der Sie unter anderem auch die nachfolgenden Informationen entnehmen können.
Für Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten sowie Biomasse- und Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Für bestehende Gebäude, also solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Kühl- bzw. Heizungssystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, gibt es folgende Förderungen:
- Austauschprämie für Ölheizungen
- Hybridheizungen
- Biomasseanlagen
- Solarthermieanlagen
- effiziente Wärmepumpen
- "Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen
Hier finden Sie zudem die detaillierten Fördervoraussetzungen und die technischen Mindestanforderungen (TMA) an die Anlagen.
Sie haben Fragen zum Thema Fördermittel? Wir helfen Ihnen weiter:
Kommen Sie bei Fragen oder Problemen zu uns: In der stationären Beratung können Sie sich kostenlos in einem unserer rund 170 Beratungsstützpunkte beraten lassen.