Wovor warnen wir? | |
Verbraucher:innen berichten teils, dass sie nach der Bestellung und Bezahlung einer Ware bei einem Online-Marktplatz den Lieferschein und die Rechnung eines Anbieters im Paket finden, bei dem sie ihre Bestellung aber nicht aufgegeben haben. Einige Wochen später folgt der Mahnbescheid. So funktioniert die Betrugsmasche:
Diese Masche wird auch oft als Dreiecksbetrug bezeichnet. Einige Unternehmen warnen auf ihren Seiten bereits vor der Masche und weisen, darauf hin, dass der in Rechnung gestellte Betrag dennoch gezahlt werden muss. Alternativ muss die Ware zurückgesandt werden. Rechtlich gesehen haben Verbraucher:innen hier leider nur einen Anspruch gegenüber den Betrüger:innen – und diese sind zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht mehr erreichbar.
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Was können Sie tun? | |
Ein solcher Betrug ist auf einem Online-Marktplatz in der Regel im Vorfeld nicht einfach zu erkennen. Achten Sie daher genau auf die Informationen, die Sie auf der beigelegten Rechnung oder dem Lieferschein finden.
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Weitere Informationen und Wissenswertes |
Ihre Erfahrungen sind wichtig!
Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.