Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Pyrrolizidinalkaloide in Lebensmitteln

Stand:
Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind in Lebensmitteln unerwünscht. Warum ist das so und wer muss besonders aufpassen?
Eine Darstellung von Rucula und Kreuzkraut nebeneinander.

Das Kreuzkraut (rechts im Bild) sieht Rucola (links) sehr ähnlich - Kreuzkraut ist aber giftig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind Stoffe, die von Pflanzen gebildet werden. Sie kommen also in der Natur vor.
  • Bestimmte PA können die Leber schädigen. Außerdem hat sich in Tierversuchen gezeigt, dass PA das Erbgut in den Zellen verändern und die Entstehung von Krebszellen auslösen können.
  • In Lebensmittel gelangen sie unbeabsichtigt, zum Beispiel durch mitgeerntete Beikräuter. Das ist vor allem bei Tee, Gewürzkräutern und Salat der Fall. Auch in Honig und Nahrungsergänzungsmitteln wurden PA gefunden.
  • Große Mengen an PA sind vor allem für Kinder, Schwangere und Stillenden gefährlich. Auch Menschen, die große Mengen an PA-haltigen Lebensmitteln zu sich nehmen, müssen aufpassen.
  • Seit Dezember 2020 gibt es in der EU gesetzliche Höchstgehalte für PA in bestimmten Tees, Kräutern und Nahrungsergänzungsmitteln, die ab 1. Juli 2022 gelten.
On

Was sind Pyrrolizidinalkaloide?

Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind Stoffe, die von Pflanzen gebildet werden. Sie kommen also in der Natur vor. Die Pflanzen bilden die Stoffe zum Schutz, damit sie nicht von Tieren gefressen werden. Pflanzen, die PA bilden, werden jedoch meist nicht direkt als Lebensmittel verwendet, sondern sie wachsen als Beikraut zwischen den eigentlich angebauten Pflanzen wie Kräutern oder Salat.

Vor allem wenn mit Maschinen automatisch geerntet wird, werden diese oft mitgeerntet. Das Aussortieren ist manchmal schwierig, wenn das Beikraut ähnlich aussieht wie die eigentliche Nutzpflanze. Das Kreuzkraut sieht beispielsweise Rucola sehr ähnlich.

In welchen Lebensmitteln kommen sie vor?

Durch das Miternten von Beikräutern gelangen die Pyrrolizidinalkaloide (PA) in Tee, Gewürze und Salat. Um das Risiko bewerten zu können, das von PA-haltigen Pflanzen für Verbraucher:innen ausgeht, wertet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) regelmäßig die Daten aus, die von den Lebensmittelüberwachungsbehörden zu PA in Lebensmitteln erhoben wurden. Zuletzt war das im Jahr 2019.

Die Daten zeigen, dass vor allem in Rucola, Gewürzkräutern, Blütenpollen, Rooibostee und Kräutertee hohe Gehalte an PA vorkommen. Bei den Kräutern wurden vor allem in Borretsch, Kreuzkümmel, Oregano und Liebstöckel hohe Werte an PA nachgewiesen.

Auch in Blütenpollen fand man hohe Mengen an PA. Wenn Bienen diesen Pollen sammeln, gelangen die Pyrrolizidinalkaloide in den Honig. Nahrungsergänzungsmittel, die aus Pollen oder Pyrrolizidinalkaloide-haltigen Pflanzen, wie zum Beispiel Borretsch oder Wasserdost, hergestellt werden, können ebenfalls Pyrrolizidinalkaloide (PA) enthalten.

Wie viel PA in Pflanzen enthalten ist, hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen enthalten unterschiedliche Pflanzen unterschiedlich viel PA. Zum anderen können die Mengen in verschiedenen Teilen der Pflanze, wie Wurzeln oder Blättern, unterschiedlich hoch sein.

Sind Pyrrolizidinalkaloide gefährlich?

Schädlich sind nicht die Pyrrolizidinalkaloide selbst, sondern deren Abbauprodukte in der Leber. Bestimmte PA können so die Leber schädigen. In Tierversuchen mit Ratten hat sich gezeigt, dass PA außerdem das Erbgut in den Zellen verändern und das Entstehen von Krebszellen auslösen können. Es wird vermutet, dass PA diese Wirkung auch im menschlichen Körper haben können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat untersucht, welche Mengen an PA in Deutschland üblicherweise aufgenommen werden. Dafür hat es die Messdaten der PA in Lebensmitteln und Daten zum durchschnittlichen Verzehr verschiedener Lebensmittel genutzt. Anhand seiner Schätzung bewertet das BfR die Mengen an PA, die die meisten Kinder und Erwachsene durch Lebensmittel zu sich nehmen, als unbedenklich. Allerdings wurden Kräuter und Nahrungsergänzungsmittel bei dieser Schätzung nicht berücksichtigt.

Somit können die aufgenommenen Mengen an PA durch Lebensmittel bei einigen Menschen deutlich höher liegen. Vor allem für Menschen, die über einen längeren Zeitraum große Mengen an PA-haltigen Lebensmitteln zu sich nehmen, sowie für Kinder, Stillende und Schwangere kann also durchaus eine Gefahr für die Gesundheit bestehen.

Gibt es gesetzliche Grenzwerte für Pyrrolizidinalkaloide?

In der Europäischen Union (EU) gilt generell die Empfehlung, so wenig wie möglich Stoffe aufzunehmen, die erbgutverändernd und krebserzeugend wirken. Denn schon geringe Mengen solcher Stoffe können gefährlich für die Gesundheit sein, wenn man sie über einen längeren Zeitraum zu sich nimmt. Das gilt auch für Pyrrolizidinalkaloide.

Im Dezember 2020 wurden in der EU erstmals gesetzliche Höchstgehalte für PA in bestimmten Tees, Kräutern und Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt. Die Grenzwerte gelten ab dem 1. Juli 2022. Sie finden die Grenzwerte in der Verordnung 2020/2040 der EU.

Wie können Sie Pyrrolizidinalkaloide vermeiden?

Verbraucher:innen, die häufig oder viel Tee trinken, sollten nicht nur Kräuter- oder Rooibostee trinken, sondern bewusst mit anderen Getränken abwechseln. Außerdem ist es sinnvoll, verschiedene Teesorten und Hersteller zu variieren.

Bioprodukte sind nicht besser, da es sich bei den PA um einen natürlichen Inhaltsstoff der Pflanzen handelt und dieser deshalb auch in Bioprodukten vorkommen kann. Vor allem Eltern wird empfohlen, ihren Kindern nicht nur Kräutertee, sondern auch andere Getränken wie Mineralwasser oder dünne Fruchtsaftschorlen anzubieten.

Babys sollte man abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser mit der Kennzeichnung "zur Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet" zum Trinken geben. Auch Schwangere und Stillende sollten darauf achten, Kräutertee und Tee abwechselnd mit anderen Getränken zu trinken.

Tipps:
  • Achten Sie beim Waschen und Zubereiten von Blattsalaten auf Pflanzen, die fremd aussehen und sortieren Sie diese aus.
  • Sammeln Sie wildwachsende Kräuter nur, wenn Sie sich sehr gut auskennen. Es besteht die Gefahr, dass Sie ungewollt Pflanzen miternten, die Pyrrolizidinalkaloide enthalten.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Gesunde Ernährung von Anfang an
Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten legt den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung eines Kindes. Dabei…
Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.