Kostenloses Online-Seminar "Was tun, wenn jemand stirbt? - Fragen rund um die Bestattung!" am 17. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Matcha - Gesundheit im grünen Pulver?

Stand:
Matcha-Tee, Matcha-Latte mit Milch oder auch Matcha als Zutat in Smoothies, Superfood-Pulver, Müsli, Schokolade oder pflegender Kosmetik: Die zu Pulver gemahlenen Grünteeblätter aus Japan verheißen nicht nur exotischen Genuss. Dem grünen Pulver werden auch gesundheitsfördernde Wirkungen nachgesagt.
Grünes Matcha-Pulver in einer schwarzen Keramikschale und Teeblätter davor.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Matcha ist zu feinstem Pulver vermahlener Grüner Tee, der als besonders edle und teure Teesorte gilt. Matcha-Produkte wie Müslis oder Drinks sind meist teurer als "herkömmliche" Produkte - obwohl sie mitunter nur kleinste Mengen Matcha enthalten. 
  • Der Begriff Matcha ist im Lebensmittelrecht nicht geschützt. Somit ist nicht definiert welche Eigenschaften und Herstellungsmerkmale Matcha erfüllen muss und wodurch er sich von "herkömmlichem" Grüntee abgrenzt.
  • Matcha werden oft gesundheitsfördernde Wirkungen nachgesagt, für die es jedoch keine wissenschaftlichen Belege gibt.
  • Matcha-Grünteepulver kann Aluminium und Blei enthalten – zubereitete Getränke wie Matcha-Latte oder -Tee sollten daher in Maßen konsumiert werden.
On

Verbotene Versprechen?

Für die vielerorts angepriesenen präventiven oder sogar heilenden Wirkungen von Matcha – wie zellschützende Wirkung, Entgiftung des Körpers oder Hilfe beim Abnehmen – fehlt es jedoch an wissenschaftlich fundierten Belegen. Derartige gesundheitsbezogene Angaben auf Produkten mit Matcha sind nicht zulässig. Gemäß der Health-Claim Verordnung bedürfen sie einer Zulassung und eine solche fehlt – auch für Grünen Tee. Ein Krankheitsbezug bzw. Hinweise auf heilende Wirkungen sind für Lebensmittel grundsätzlich verboten.

Viel Grün um nichts?

Der Begriff Matcha kommt aus dem Japanischen und heißt "gemahlener Tee". Matcha ist jedoch kein lebensmittelrechtlich geschützter Begriff. Das heißt, es ist nicht zwingend festgelegt, welche Eigenschaften und Herstellungsmerkmale Matcha-Tee oder in Produkten enthaltener Matcha erfüllen muss und wodurch er sich von "herkömmlichen" Grüntee-Produkten abgrenzt.

Traditioneller Matcha ist gemahlener Grüntee aus Tencha, auch Schatten-Tee genannt. Üblicherweise werden die Teesträucher circa 2 bis 3 Wochen vor der Pflückung beschattet. Dadurch wird unter anderem die Produktion des grünen Blattfarbstoffs Chlorophyll angeregt, wodurch der Matcha seine intensiv grüne Farbe erhält. Diese aufwendigen, teils auch manuellen Verfahren zur Herstellung des Matchas können durchaus zu höheren Preisen führen. Ob der hier zu Lande in Produkten vermarktete Matcha jedoch auf diese aufwendige Art hergestellt wird, bleibt ungewiss.

Was das Zutatenverzeichnis verrät

Einige Matcha-Produkte enthalten nur einen geringen Anteil Matcha. Wer dem grünen Matcha-Design der Verpackungen mit Hilfe der Zutatenliste auf den Grund geht, findet dort häufig nur Spuren der Zutat: Drinks oder Müsli mit gerade mal 0,5 bis 2 Prozent Matcha-Gehalt.

Gemäß Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen auf Lebensmittelverpackungen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung. Wird auf der Schauseite der Verpackung der Begriff oder Abbildungen von "Matcha" besonders herausgestellt, so muss auch die genaue Menge im Zutatenverzeichnis genannt werden. Um Täuschungen zu vermeiden, sollte eine Mengenangabe schon direkt auf der Vorderseite erfolgen. Das gilt besonders, wenn Matcha nur in geringfügigen Mengen enthalten ist.

Anbieter sollten die Aufmachung ihrer Produkte generell so gestalten, dass bei Verbraucher:innen kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung oder über den Gehalt bestimmter wertgebender Zutaten entsteht.

Wachsam bei Wachmachern

Matcha kann durchaus mehr Koffein als herkömmlicher Grüntee enthalten. Je nach Rezeptur kann es die Zutat dabei sogar mit einem Espresso aufnehmen. Produkte mit einem hohen Matcha-Anteil sollten daher bei Kindern nicht auf den Teller oder in die Tasse kommen. Schwangere oder stillende Frauen sollten wegen der enthaltenen Wachmacher auf einen moderaten Verzehr achten. Auch die Wirksamkeit von Medikamenten könnte durch einen hohen Verzehr beeinflusst werden.

Matcha wird beim Verzehr, anders als bei anderem Tee, nicht abfiltriert. Es wird in Pulverform mit heißem Wasser oder Milch (zum Beispiel als Matcha-Tee oder Matcha-Latte) verrührt oder schaumig geschlagen und verbleibt somit als Ganzes im Getränk. Das führt dazu, dass neben vermeintlich gesundheitsförderlichen Stoffen auch unerwünschte Stoffe aufgenommen werden können.

Mögliche Belastung durch Aluminium und Blei

Durch einen regelmäßigen Verzehr von Matcha-Grünteepulvern könnte Aluminium aufgenommen werden, denn in Matcha-Grünteepulver wurde es bereits nachgewiesen. Die Teepflanzen können es – je nach Anbaugebiet – aus dem Boden aufnehmen. Zudem können ältere Teeblätter mehr Aluminium aufweisen als jüngere Blätter. Hohe Mengen des Leichtmetalls können langfristig das Nervensystem, die Fortpflanzungsfähigkeit und die Knochenentwicklung schädigen.

Ebenfalls kann Matcha auch Gehalte an Blei aufweisen. Blei kann die Nieren und das Herz-Kreislaufsystem sowie das Nervensystem des Ungeborenen und des Kindes nach der Geburt schädigen. Verbraucher:innen sollten deshalb unbedingt die auf der Verpackung angegebenen Zubereitungs- und Verzehrempfehlungen beachten. Da es jedoch viele Matcha-Pulverprodukte ohne eine solche Zubereitungsempfehlung gibt, sollten Verbraucher:innen, die auf Nummer sicher gehen wollen, nicht mehr als 1 Gramm eingerührtes Matcha-Grünteepulver pro Tasse oder Glas dreimal täglich aufnehmen.

Ein weiterer Tipp zur Vermeidung einer einseitigen Schadstoffbelastung ist, regelmäßig Produkte und Marken zu wechseln und den Durst auch mit anderen Getränken zusätzlich zu löschen.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.