Kostenloses Online-Seminar "Fragen zur Heizkostenabrechnung? – Wir zeigen Ihnen wie es geht!" am 6. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Rein pflanzlich heißt nicht immer harmlos

Stand:
Nicht nur Pflanzenextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln werden immer mehr. Auch exotische "gesundheitsförderliche" Pflanzen in Nahrungsergänzungsmitteln boomen. Doch "natürlich" heißt nicht unbedingt "sicher"! Bestimmte Pflanzen sind gefährlich. Es gibt Regelungsbedarf!

Das Wichtigste in Kürze:
Achtung, kann Gesundheit schaden

  • Egal wie natürlich sie daherkommen: Pflanzen und Pflanzenextrakte können durchaus (sehr) gesundheitsschädliche Stoffe enthalten.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie eine vorgeschädigte Leber haben oder regelmäßig Medikamente nehmen müssen.
  • Lediglich wenige bedeutende Pflanzen wurden bisher auf ihre Schädlichkeit hin wissenschaftlich bewertet.
  • Bisher fehlen gesetzliche Verbotslisten für solche Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Verboten sind aktuell nur Ephedra-Kraut und Yohimbe, sowie Anthrachinone z.B. in Aloe. Bei allen anderen ist der Hersteller/Vertreiber für die Sicherheit verantwortlich.
  • Immer mehr Produkte werden wegen nicht zugelassener (oft exotischer) Pflanzenzutaten beanstandet.
On

Exotische Pflanzen boomen

Besonders bei den Nahrungs­ergänzungsmitteln boomt der Markt mit exotischen Pflanzen und Pflanzen­zubereitungen ("Botanical preparation") als Zutaten. Den Pflanzen, Algen und Pilzen ("Botanicals") wird in der Regel irgendeine außergewöhnliche - meist gesundheitsförderliche - Wirkung zugesprochen. Häufig werben die Anbieter mit "Natürlichkeit" und lassen den Eindruck entstehen, dass die Präparate deshalb auch sicher seien. Doch das ist ein Trugschluss. Nicht immer handelt es sich um harmlose Kräutermittel. Häufig verbergen sich unerforschte und teilweise giftige Substanzen dahinter, mit denen sich die Pflanzen oft vor Fraßfeinden schützen (die "Giftküche der Natur").

Das Problem: Für diese Zutaten braucht man keine amtliche Zulassung. Deshalb prüft keine Behörde, wie sie wirken und ob sie gesundheitlich unbedenklich sind, bevor sie auf den Markt kommen. Alleine der sogenannte Inverkehrbringer (Hersteller, Verpacker oder Verkäufer) ist für die Sicherheit verantwortlich. Wenn dieser aber im Ausland sitzt, ist es schwer, ihn zur Verantwortung zu ziehen.

Auch für die Lebensmittel­überwachung ist das nicht ganz einfach, da es keine rechtsverbindliche Liste der in Nahrungs­ergänzungsmitteln zugelassenen Pflanzen gibt. Trotzdem steigt die Zahl der Beanstandungen wegen unzulässiger Pflanzenzutaten stetig an, wie eine Auswertung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zeigt.

Worauf kann ich achten?

  • Grundsätzlich vorsichtig sein sollten Sie bei der Verwendung von Pflanzen und Pflanzen­zubereitungen, wenn Sie chronisch krank sind und/oder regelmäßig Medikamente einnehmen müssen. Hier sind Wechselwirkungen möglich. Gesundheitliche Bedenken diesbezüglich hat das BfR beispielsweise bei Gojibeeren. Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach möglichen Wechselwirkungen. Eine Hilfe für das Gespräch bietet unser Formular "Persönliche Gesundheitsapotheke"
  • Je stärker etwas wirken soll, desto skeptischer sollten Sie sein. Starke Hauptwirkungen haben in der Regel auch Neben- oder unerwünschte Wirkungen. Andersherum sagte einst der deutsche Pharmakologe Gustav Kuschinsky (1904–1992) „Wenn behauptet wird, dass eine Substanz keine Nebenwirkung zeigt, so besteht der dringende Verdacht, dass sie auch keine Hauptwirkung hat." 
  • Verzichten Sie keinesfalls auf notwendige medizinische Behandlungen – auch wenn behauptet wird, eine Pflanzenzubereitung könnte diese ersetzen. Klären Sie das zunächst im ärztlichen Gespräch, um keine unnötigen Risiken einzugehen. 
  • Neben Produkten mit Ephedrin (siehe unten) sollten Sie auch bei solchen mit Synephrin  (bzw. Bitterorangenextrakt / Citrus aurantium) sehr vorsichtig sein, insbesondere in Kombination mit Koffein. 
  • Bei Grüntee-Extrakten und Produkten aus Rotem Reis die Dosierung beachten
  • Auch bei Maca-Extrakten rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Vorsicht: "Aus den vorliegenden Daten kann derzeit keine unbedenkliche Verzehrsmenge von Maca in [...] Nahrungsergänzungsmitteln abgeleitet werden." Grund dafür: In einigen Tierversuchen wurden Effekte auf die Geschlechtsorgane sowie auf den Hormonhaushalt beobachtet. Hierdurch könnten unerwünschte Wirkungen hervorgerufen werden. 
  • Besser verzichten sollten Sie laut BfR derzeit auf Produkte mit Schlafbeere (Withania somnifera, Ashwagandha), Kudzuwurzel (Pueraria lobata), Erdstachelnuss (Tribulus terrestris), Wermut (Artemisia absinthium) und Geißkraut (Galega officinalis L.), weil noch Unklarheiten bezüglich der Sicherheit bestehen (siehe unten). 
  • Für diese acht Pflanzenstoffe sind besonders häufig Leberschäden nach Einnahme dokumentiert: Schlafbeere (Withania somnifera, Ashwagandha), Baikal-Helmkraut (Chin. Helmkraut, Scutellaria baicalensis), Garcinia cambogia (Malabar-Tamarinde), Grüntee-Extrakt EGCG, Kratom (Mitragyna speciosa), Kurkuma (Curcumin) sowie Polygonum multiflorum (vielblütiger chin. Knöterich, Fo Ti, Fo Tieng, He Shou Wu Pulver). 
  • Wenn Sie eine vorgeschädigte Leber haben, regelmäßig Alkohol trinken oder potenziell lebertoxische Medikamente (z.B. das Schmerzmittel Paracetamol) nehmen, sollten Sie Ihre Leberwerte regelmäßig prüfen lassen (und Ihren behandelnden Ärzt:innen auch erklären warum). Sind diese erhöht, die Nahrungsergänzungsmittel sofort absetzen. Das gilt auch, wenn Sie einen Druckschmerz im Oberbauch zusammen mit Müdigkeit und gegebenenfalls einer Gelbfärbung von Haut und Augen bemerken. Konsultieren Sie umgehend eine Arztpraxis.

Übrigens: Als "rein natürlich" angepriesene Nahrungs­ergänzungsmittel aus dem Internet, speziell solche zur Gewichtsreduktion, zur Potenzsteigerung oder zur Leistungssteigerung, enthalten häufig nicht deklarierte illegale Arzneiwirkstoffe. Vorsicht, wenn solche Erzeugnisse in Internetforen als besonders wirksam beschrieben werden. Auf welche Gesundheitsinfos im Netz Sie sich verlassen können, finden Sie hier.

Nicht zuletzt gibt es aber auch in lebensmitteltauglichen Pflanzen sekundäre Pflanzenstoffe, von denen ein Zuviel in Form eines Extraktes ein Problem bedeuten kann. Und es gibt auch darin weitere nicht ganz ungefährliche Inhaltsstoffe (natürliche Schadstoffe) wie Cumarin, Morphin, Blausäure, Phasin oder THC in Hanfprodukten. Tatsächlich sind laut Bundesinstitut für Risikobewertung (Mai 2024) 47 Prozent der Bevölkerung diese Schadstoffe gar nicht bekannt, 53 Prozent fühlen sich dazu schlecht informiert. Welche natürlichen Schadstoffe vor allem in Nahrungsergänzungsmitteln eine Rolle spielen, finden Sie hier.
 

Im Juni 2024 wurde ein Bericht der Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel, in der 26 europäische Länder aktiv sind, veröffentlicht. Sie hat 117 Stoffe identifiziert, die aufgrund ihrer möglicherweise gefährlichen Eigenschaften (karzinogen, mutagen, erbgutverändernd) ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Daher sollten sie nicht oder nur eingeschränkt in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Für diese 12 Stoffe wird jetzt vorrangig eine rechtsverbindliche Regelung angestrebt:

Traubensilberkerze (Cimicifuga), Johanniskraut, Maca, Australischer Teebaum, Indisches Basilikum (Tulsi), Tribulus terrestris (Erdsternchen), Schlafbeere (Ashwagandha, Withania somnifera), Cumarin, Curcumin, Melatonin, Piperin, Synephrin und Tryptophan.

Einige dieser Stoffe sind Arzneipflanzen oder auch in Arzneimitteln enthalten. Hier wird vor der Zulassung eine Nutzen-Risiko-Abwägung vorgenommen. So etwas gibt es bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht. Deswegen ist hier eine Regelung nötig, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Verbotene gesundheitsschädliche Pflanzen

Einen ersten Anhaltspunkt über die Sicherheit sowie die Eingruppierung der Pflanzen als Lebensmittel oder Arzneimittel liefert die Stoffliste für Pflanzen und Pflanzenteile  vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die gemeinsam mit Österreich und der Schweiz erarbeitet wurde. Diese Liste mit etwa 850 Pflanzen soll der einheitlichen Einschätzung der deutschen Lebensmittel­überwachungsbehörden dienen, ist aber bisher nicht rechtsverbindlich. Zusätzlich gibt es eine Liste mit Pilzen und eine mit Algen.

Hinzu kommt, dass Pflanzenextrakte bei Lebensmitteln nicht standardisiert sind (es gibt keine Vorgaben zur Herstellung und Zusammensetzung), sodass es letztendlich doch immer wieder zu Einzelfall­bewertungen kommen muss. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat 18 bedeutsame Pflanzen und pflanzliche Zubereitungen ausgewählt und sie auf ihre gesundheitliche Wirkung  hin überprüft.

Acht pflanzliche Stoffe wurden vom BfR als gesundheitsschädlich eingestuft! Damit sind sie nicht sicher und sollten  in Nahrungsergänzungsmitteln nicht verwendet werden. Letztendlich ist aber der Hersteller für die Sicherheit verantwortlich.

  • Eisenhut (Aconitum spp.): gilt als die giftigste Pflanzengattung Europas. Eine Vergiftung führt zu schweren Störungen der Nerven, des Herz-Kreislauf-Systems und des Verdauungsapparates bis hin zum Tod. Ein Gegenmittel ist bis heute nicht bekannt.
  • Fingerhut (Digitalis spp.): besitzt ein breites Vergiftungsspektrum mit langanhaltender Wirkung
  • Meerträubel (Ephedra spp.): wirkt stimulierend auf den Kreislauf mit der großen Gefahr von Übelkeit, Herzrasen, Angstzuständen, Schlaflosigkeit bis hin zu lebensbedrohlichen Folgen. Die Verwendung als Zutat in Nahrungsergänzungsmitteln ist in den USA und in der EU mittlerweile verboten.
  • Weißer Stechapfel (Datura stramonium): Blätter werden in der traditionellen Heilkunde bei Asthma und Bronchitis eingesetzt. Unkontrollierte Einnahmen können zu Vergiftungen mit tödlichem Ausgang führen.
  • Wurmfarn (Dryopteris filix-mas): Bei innerer Anwendung drohen zahlreiche Vergiftungs­erscheinungen, auch mit tödlichem Ausgang durch Krampfanfälle oder Atemlähmung.
  • Aztekensalbei (Salvia divinorum Epling & Jativa): halluzinogene Drogen mit hohem Missbrauchspotential
  • Aristolochia (Aristolochia spp.): Schon in geringer Dosis kann der Stoff die Nieren schädigen, das Erbgut verändern und Krebs erregen. In Deutschland sind Aristolochia-haltige Arzneimittel bereits seit 1981 (vom damaligen Bundesgesundheitsamt) verboten.
  • Schlangenwurzel (Rauwolfia serpentina): Eine Vergiftung führt zu schweren Störungen der Nerven, des Herz-Kreislauf-Systems und des Verdauungsapparates, was auch langfristige Schäden zur Folge haben kann
  • Khat (Catha edulis) müsste, so die Empfehlung des BfR, aufgrund von psychoaktiven Inhaltsstoffen, die unter anderem das Fahrvermögen beeinträchtigen können, als Droge eingestuft werden. 

Ephedrakraut (Ephedrin, Ephedra) ist seit 2015 in der EU (VO (EU) 2015/403) verboten. 2013 hatte die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA festgestellt, dass Ephedra-haltige Nahrungs­ergänzungsmittel, die in der Regel zur Gewichtsreduktion oder zur Verbesserung der sportlichen Leistung eingesetzt werden, und Kräutertees mit Ephedrakraut über das Internet erhältlich sind. Die in Nahrungsergänzungsmitteln enthaltenen Mengen Ephedra-Alkaloide oder Ephedrin können der therapeutischen Dosis in Arzneimitteln entsprechen oder diese sogar übersteigen. Das kann schwerwiegende nachteilige Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System und das zentrale Nervensystem (wie Bluthochdruck oder Schlaganfälle) haben. Durch eine kombinierte Aufnahme mit Koffein können diese noch verstärkt werden.

Die Verwendung der Baumrinde von Yohimbe (Pausinystalia yohimbe) und daraus hergestellten Zubereitungen ist seit 15. Mai 2019 mittels Verordnung (EU) 2019/650 in Nahrungsergänzungen und anderen Lebensmitteln verboten.

Ebenso verboten sind seit Frühjahr 2021 Aloe-Emodin, Emodin, Danthron und Aloe-Extrakte, die Hydroxyanthracen-Derivate (Anthrachinone) enthalten. Unter Beobachtung stehen aktuell Zubereitungen aus Faulbaum-Rinde (Rhamnus frangula L., Rhamnus purshiana DC.), sowie aus Sennes-Blättern und -Früchten. Für Rhabarber-Wurzel (Rheum palmatum L., Rheum officinale Baillon und ihre Hybride) liegt inzwischen eine Bewertung der EFSA vor , wonach die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Eine Regelung der EU-Kommission dafür wird erwartet.

Für Grüntee-Extrakte (EGCG) und Red-Rice-Produkte gibt es Mengenbeschränkungen.

Wissenschaftliche Daten fehlen

Für 5 weitere Pflanzenstoffe fehlen Informationen zur Gesundheitsgefahr, oder es existieren wissenschaftliche Unsicherheiten. Bis eindeutige Studien zur Sicherheit vorliegen, sollte diese Zutaten besser nicht mit Nahrungsergänzungsmitteln verzehrt werden:

  • Schlafbeere (Withania somnifera) (auch als Ashwagandha bezeichnet)
    Im Oktober 2023 informierte das arznei-telegramm darüber, dass in den vergangenen Monaten international wiederholt über Leberschäden in Verbindung mit Ashwagandha berichtet wurde. Symptome wie Gelbsucht, Übelkeit, Juckreiz und Bauchschmerzen sowie Hepatitis ereigneten sich überwiegend drei bis zehn Monate nach Produkteinnahme. Die Leberschädigung bessert sich überwiegend ein bis zwei Wochen nach Absetzen und ist nach zwei bis drei Monaten abgeklungen. Allerdings ist auch ein Fall von akutem Leberversagen beschrieben, der eine Lebertransplantation erforderte.
  • Kudzuwurzel (Pueraria lobata)
  • Erdstachelnuss (Tribulus terrestris)
  • Wermut (Artemisia absinthium)
  • Geißraute (Galega officinalis L.)

Was tut der Gesetzgeber?

Wie gezeigt fehlen hinsichtlich der Pflanzenstoffe aus Sicht des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes zahlreiche gesetzliche Maßnahmen. Hier finden Sie den diesbezüglichen Forderungskatalog der Verbraucherzentralen.

Tatsächlich ist das inzwischen auch in "Europa" angekommen. Ein Bericht der Arbeitsgruppe  Nahrungsergänzungsmittel, in der 26 europäische Länder aktiv sind, hat 117 Stoffe identifiziert, die aufgrund ihrer möglicherweise gefährlichen Eigenschaften ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Daher sollten sie nicht oder nur eingeschränkt in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Die Leiter:innen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden (Heads of Food Safety Agencies -HoA) haben am 6. Juni 2024 in Brüssel diese Liste einstimmig verabschiedet.  12 Stoffe eignen sich demnach vorrangig für eine rechtsverbindliche Regelung. 

Dafür muss die EU-Kommission nun die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Bewertung dieser Stoffe beauftragen. Bestätigt die EFSA die Schlussfolgerungen, kann die Kommission die Verwendung dieser Stoffe durch eine Aufnahme in Anlage III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (Anreicherungsverordnung) beschränken oder verbieten. Für die verbleibenden 105 Stoffe werden weitere regulatorische Maßnahmen empfohlen, z.B. die Aufnahme bestimmter Stoffe in den Novel-Food-Katalog. Es wird also noch einige Zeit dauern, bis etwas passiert. Aber ein wichtiger Schritt ist getan.

Download:

 

Quellen:


BfR (2024): Ashwagandha: Schlafbeeren-Präparate mit möglichen Gesundheitsrisiken. BfR-Mitteilung 39/2024 vom 10.09.2024

BVL (2024): Gleiche Regeln für Nahrungsergänzungsmittel in Europa. Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörden legen Liste kritischer Stoffe vor. Pressemeldung vom 06.06.2024

Bundesinstitut für Risikobewertung (2024): Natürliche Giftstoffe in Lebensmitteln: Gesundheitliche Risiken sind vielen nicht bekannt. Pressemeldung 14/2024 vom 15.05.2024

BVL (2024): Stofflisten des Bundes und der Bundesländer (Pflanzen, Pilze, Algen). Stand: März 2024 (zuletzt abgerufen am 06.06.2024)

Bundesinstitut für Risikobewertung (2013): Risikobewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen, BfR-Wissenschaft 12/2013), 2. ergänzte Auflage

EFSA-Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) (2013): Scientific Opinion on safety evaluation of Ephedra species for use in food. EFSA Journal 2013;11(11): 3467.

Verordnung (EU) 2019/650 vom 24. April 2019 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille)

Verordnung (EU) 2021/468 der Kommission vom 18. März 2021 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf botanische Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten

EFSA (2013): Scientific Opinion on the evaluation of the safety in use of Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum.) Pierre ex Beille). EFSA Journal 11 (7):3302

BfR (2007): Risikobewertung maca-haltiger Nahrungsergänzungsmittel (zuletzt abgerufen am 06.06.2024)

Phua DH, Zosel A; Heard K (2009): Dietary supplements and herbal medicine toxicities—when to anticipate them and how to manage them. International Journal of Emergency Medicine 2: 69–76

Fontana R et al. (2023): AASLD practice guidance on drug, herbal, and dietary supplement–induced liver injury. Hepatology 77 (3): 1036-1065

Leberschäden durch Nahrungsergänzungsmittel mit Ashwagandha. arznei-telegramm vom 20.10.2023 (zuletzt abgerufen am 06.06.2024)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES (2023), Nahrungsergänzungsmittel - gesund und sicher? Immer mehr Nahrungsergänzungsmittel enthalten Pflanzenextrakte, Oktober 2023 (zuletzt abgerufen am 06.06.2024)

BfR2GO, Ausgabe 2/2023, Schwerpunkt: Pflanzeninhaltsstoffe, Dezember 2023 (zuletzt abgerufen am 06.06.2024)

EFSA (2024): Scientific Opinion on additional scientific data related to the safety of preparations of Rheum palmatum L., Rheum officinale Baill. and their hybrids, Rhamnus purshiana DC., Rhamnus frangula L. and Cassia senna L. EFSA Journal 22 (5): e8766

Ratgeber-Tipps

Wundermittel gegen Krebs?
Der Ratgeber gibt fundierte Infos zu Nahrungsergänzungsmitteln bei der Diagnose Krebs. Was nützt und was schadet…

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.