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Private Krankenversicherung: Nicht für jeden sinnvoll

Stand:
Wer so viel verdient, dass er sich statt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter versichern lassen kann, sollte sich das gut überlegen. Nicht immer ist die private Krankenversicherung die richtige Wahl.
Zwei Füße stehen auf einem Weg mit zwei Wegweisern zu privater und gesetzlicher Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Bruttoeinkommen; bei der privaten Police zählen hingegen allein Alter und Gesundheitszustand.
  • Vorerkrankungen oder auch ein bestimmtes Alter können in der privaten Versicherung zu höheren Beiträgen führen.
  • Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen sind in der privaten Versicherung nicht automatisch mitversichert.
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Gesetzlich oder privat: Das hängt vom Einkommen ab

Alle Bürger:innen müssen krankenversichert sein. Oft ist dann die Frage: Gesetzlich oder privat? Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - mit wenigen Ausnahmen - grundsätzlich allen offen steht, sieht das bei der privaten Krankenversicherung anders aus. Sie können sich als Arbeitnehmer:in nur dann privat krankenversichern, wenn Sie ein Jahr lang die sogenannte Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) überschritten haben. Diese liegt 2024 bei 69.300 Euro.

Neben den Voraussetzungen unterscheiden sich die beiden Systeme auch in ihren Beiträgen:

  • Bei der GKV ist der Beitrag abhängig vom Bruttoeinkommen. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr - und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die liegt 2024 bei jährlich 62.100 Euro.
  • Dagegen ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) abhängig von Alter und Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Versicherungsschutz. Wenn Sie einen privaten Vertrag abschließen, gehen Sie quasi eine lebenslange "Zwangsehe" ein. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist meist ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für Alleinstehende und kinderlose Eheleute, die beide berufstätig sind, kann es unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll sein, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Doch Achtung: Vorerkrankungen oder auch ein bestimmtes Alter können zu Risikozuschlägen und -ausschlüssen oder einem hohen Beitrag führen.

Außerdem können die anfangs niedrigen Beiträge durch höhere Kosten in späteren Jahren empfindlich ansteigen. Das Geld, das Sie durch die PKV-Beiträge erspart haben, sollten Sie also unbedingt fürs Rentenalter zurückgelegen. Die Beiträge sinken nämlich auch dann nicht, wenn Sie aus dem Berufsleben ausscheiden.

Was Sie vor einem Wechsel beachten sollten

  1. Vergleichen Sie Angebote: In keinem anderen Versicherungsbereich ist ein Preis- und Leistungsvergleich so schwierig.
  2. Suchen Sie in Ruhe: Sie sollten Angebote immer bei bestehendem Krankenversicherungsschutz ohne Zeitdruck einholen.
  3. Vorsicht bei Billigtarifen: Häufig werden gerade jungen Leuten Lockvogeltarife angeboten, in denen viele Leistungen gekürzt sind. Hier ist oft Ärger mit dem Versicherer programmiert. Wenn Sie den Magertarif wählen müssen, da Sie sich einen Normaltarif nicht leisten können, sollten Sie lieber die Finger von der privaten Krankenversicherung lassen.
  4. Das gilt bei Kindern: Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen sind in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert. Sie brauchen eigene, beitragspflichtige Verträge.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.