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Private Krankenversicherung: Nicht für jeden sinnvoll

Stand:
Wer so viel verdient, dass er sich statt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter versichern lassen kann, sollte sich das gut überlegen. Nicht immer ist die private Krankenversicherung die richtige Wahl.
Zwei Füße stehen auf einem Weg mit zwei Wegweisern zu privater und gesetzlicher Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Bruttoeinkommen; bei der privaten Police zählen hingegen allein Alter und Gesundheitszustand.
  • Vorerkrankungen oder auch ein bestimmtes Alter können in der privaten Versicherung zu höheren Beiträgen führen.
  • Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen sind in der privaten Versicherung nicht automatisch mitversichert.
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Gesetzlich oder privat: Das hängt vom Einkommen ab

Alle Bürger:innen müssen krankenversichert sein. Oft ist dann die Frage: Gesetzlich oder privat? Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - mit wenigen Ausnahmen - grundsätzlich allen offen steht, sieht das bei der privaten Krankenversicherung anders aus. Sie können sich als Arbeitnehmer:in nur dann privat krankenversichern, wenn Sie ein Jahr lang die sogenannte Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) überschritten haben. Diese liegt 2024 bei 69.300 Euro.

Neben den Voraussetzungen unterscheiden sich die beiden Systeme auch in ihren Beiträgen:

  • Bei der GKV ist der Beitrag abhängig vom Bruttoeinkommen. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr - und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die liegt 2024 bei jährlich 62.100 Euro.
  • Dagegen ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) abhängig von Alter und Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Versicherungsschutz. Wenn Sie einen privaten Vertrag abschließen, gehen Sie quasi eine lebenslange "Zwangsehe" ein. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist meist ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für Alleinstehende und kinderlose Eheleute, die beide berufstätig sind, kann es unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll sein, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Doch Achtung: Vorerkrankungen oder auch ein bestimmtes Alter können zu Risikozuschlägen und -ausschlüssen oder einem hohen Beitrag führen.

Außerdem können die anfangs niedrigen Beiträge durch höhere Kosten in späteren Jahren empfindlich ansteigen. Das Geld, das Sie durch die PKV-Beiträge erspart haben, sollten Sie also unbedingt fürs Rentenalter zurückgelegen. Die Beiträge sinken nämlich auch dann nicht, wenn Sie aus dem Berufsleben ausscheiden.

Was Sie vor einem Wechsel beachten sollten

  1. Vergleichen Sie Angebote: In keinem anderen Versicherungsbereich ist ein Preis- und Leistungsvergleich so schwierig.
  2. Suchen Sie in Ruhe: Sie sollten Angebote immer bei bestehendem Krankenversicherungsschutz ohne Zeitdruck einholen.
  3. Vorsicht bei Billigtarifen: Häufig werden gerade jungen Leuten Lockvogeltarife angeboten, in denen viele Leistungen gekürzt sind. Hier ist oft Ärger mit dem Versicherer programmiert. Wenn Sie den Magertarif wählen müssen, da Sie sich einen Normaltarif nicht leisten können, sollten Sie lieber die Finger von der privaten Krankenversicherung lassen.
  4. Das gilt bei Kindern: Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen sind in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert. Sie brauchen eigene, beitragspflichtige Verträge.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.