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Pflegende Angehörige: Unterstützung durch Beratung und Anleitung

Stand:
Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zur Pflege beraten zu lassen. Sie haben das Recht auf kostenlose, umfassende und unabhängige Pflegeberatung. Hier finden Sie Erläuterungen zu Angeboten sowie und Tipps, worauf Sie achten sollten.
älterer Mensch hält einen Ball

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt eine große Bandbreite an kostenlosen Beratungs-, Schulungs- und Anleitungsangeboten.
  • Erfahren Sie hier, was Ihnen an Beratung und Anleitung in Sachen Pflege zusteht.
  • Lassen Sie sich darin unterstützen, ein gutes Netzwerk für Ihre individuelle Pflegesituation aufzubauen, um Belastungen so gering wie möglich zu halten.
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Pflegeberatung – was ist das?

Beratung zur Pflegesituation durch einen neutrale Person ist eine eigentlich unverzichtbare Unterstützung. Sobald Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, und auch, wenn Sie diese Leistungen schon nutzen, haben Sie das Recht auf kostenlose, umfassende und unabhängige Pflegeberatung. Sie erhalten von der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Hinweis auf dieses Recht auf Beratung. Seit dem 1. Juli 2021 erhalten Sie einen erneuten Hinweis, wenn Sie einen weiteren Antrag stellen, zum Beispiel auf Pflegehilfsmittel oder einen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen. So bleibt der Anspruch auf Beratung besser in Erinnerung. Diese Beratung kann von der Pflegekasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle, zum Beispiel einem Pflegestützpunkt, durchgeführt werden und ist für Sie kostenlos und freiwillig.

Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben (mit Zustimmung des Pflegebedürftigen) ebenfalls Anspruch auf Pflegeberatung - normalerweise in der eigenen Wohnung. Nutzen Sie dieses unterstützende Angebot so früh wie möglich, um von Anfang an eine gute Versorgung zu organisieren. Und nutzen Sie es auch immer wieder, wenn sich die Pflegesituation verändert – vielleicht weil Ihr Angehöriger mehr oder andere Hilfe benötigt oder weil Sie die Pflege nicht mehr wie bisher leisten können.

Wer führt Pflegeberatung durch?

Wenn Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen wollen, gibt es für Sie unterschiedliche Anlaufstellen: Immer bei Ihrer Pflegekasse, denn die Pflegekassen sind zur kostenlosen Beratung verpflichtet. Darüber hinaus gibt es Pflegestützpunkte, kommunale Beratungsstellen und Beratungsangebote der kirchlichen Anbieter und Wohlfahrtsverbände.

Pflegeberater:innen ermitteln den individuellen Hilfebedarf und beraten umfassend über mögliche Leistungen. Bei Bedarf stellen sie gemeinsam mit den Betroffenen einen Versorgungsplan auf und machen auch Hausbesuche. Sie haben ein Ohr für die Sorgen und Nöte der Pflegebedürftigen und der Angehörigen und haben auch Entlastungsangebote für die pflegenden Angehörigen im Blick.

Pflicht-Beratungsbesuche im eigenen Zuhause – was bedeutet das?

Wer als pflegebedürftiger Mensch ausschließlich Pflegegeld bezieht, also keinen Pflegedienst nutzt, muss regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Fachkraft nachweisen. Teilweise werden diese Beratungen auch als "Beratungseinsätze" bezeichnet. In den Pflegegraden 2 und 3 muss so ein Besuch alle sechs Monate, in den Pflegegraden 4 und 5 alle drei Monate stattfinden (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Die Kosten für diese Besuche übernimmt die Pflegekasse. An den halb- bzw. vierteljährlichen Beratungseinsatz müssen Sie selber denken und frühzeitig einen Termin vereinbaren. Wird die Beratung nicht genutzt, wird das Pflegegeld gekürzt, im Wiederholungsfall wird die Zahlung eingestellt.

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst beziehen, können den Beratungsbesuch freiwillig halbjährlich abrufen.

Was passiert bei einem Beratungsbesuch?

Der Beratungsbesuch im eigenen Zuhause soll die Qualität der Pflege zu Hause sichern. Er beinhaltet pflegefachliche Informationen oder Anleitungen, aber auch Rat zu Hilfestellungen und Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegenden. Die Themenschwerpunkte werden dem Bedarf der Pflegebedürftigen und der Pflegenden angepasst.

Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann in einem Modellversuch bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung als Videokonferenz erfolgen.

Wer führt Beratungsbesuche durch?

  • zugelassene Pflegedienste
  • neutrale und unabhängige Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz, und anerkannt von den Landesverbänden der Pflegekassen
  • Pflegefachkräfte, die von der Pflegekasse beauftragt wurden, aber nicht bei dieser beschäftigt sind
  • Pflegeberater der Pflegekassen
  • Beratungspersonen der Kommunen mit der erforderlichen pflegefachlichen Kompetenz

Tipp: Nutzen Sie als pflegebedürftige Person und auch als pflegender Angehöriger diese Beratungseinsätze, um sich individuell beraten zu lassen und hilfreiche Tipps und Informationen zu erhalten.

Die Wohnberatung

Es lohnt sich, das Angebot der Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe zu nutzen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, damit Ihre Wohnung sicherer wird, besonders im Hinblick auf eine mögliche Sturzgefahr oder das Zusammenleben von Menschen mit Demenz. Hier sind oft schon kleine Veränderungen hilfreich. Darüber hinaus gibt es Informationen zum barrierefreien Umbauen oder Wohnen.

Wie finde ich die Wohnberatung?

Wohnberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter den folgenden Links:

Ansonsten kennt Ihre Pflegeberatungsstelle vor Ort auch die richtigen Ansprechpartner.

Pflegekurse für ehrenamtlich Pflegende und pflegende Angehörige

Die Pflegekassen sind verpflichtet, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten. Hier erhalten Sie fachliches und praktisches Know-how. Sie erfahren Sie in kleinen Gruppen, wie Sie z.B. mit körperlichen und seelischen Belastungen der Pflege umgehen können und Sie können sich mit anderen Betroffenen austauschen. Gerade der Austausch mit anderen Betroffenen ist für viele sehr hilfreich. Es werden auch themenbezogene Pflegekurse angeboten, z.B. Pflegekurse für die Pflege von Menschen mit Demenz, mit Multipler Sklerose oder mit Schlaganfall.

Darüber hinaus erhalten Sie Informationen rund um die Pflegeversicherung und das Angebot vor Ort. 
Wer bietet Pflegekurse an?

Die Pflegekassen bieten die Pflegekurse meist in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden oder ambulanten Pflegediensten an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Angebote es vor Ort gibt.

Schulung im eigenen Zuhause

Darüber hinaus können Sie auch eine individuelle häusliche Schulung (§ 45 SGB XI) erhalten. Hier können bestimmte Themen direkt beraten und geschult werden, damit die Pflege für Sie einfacher durchzuführen ist: Das kann zum Beispiel die Vorbeugung von Stürzen sein, aber auch Umgang mit Inkontinenz, Pflege bei Demenz oder auch die spezielle Pflege bei bestimmten Erkrankungen. Das Angebot wird durch die Pflegekassen finanziert.

Wer führt diese Schulungen durch?

Erfahrene Pflegefachkräfte und Pflegeberater, die sich weiter qualifiziert haben, um zu beraten und zu schulen.

Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums

Wenn Sie Fragen zum Thema Pflege haben oder sich erschöpft und überlastet von der Pflege fühlen, können Sie das Angebot des Pflegetelefons nutzen. Sie erhalten anonym und vertraulich Unterstützung oder konkrete Hilfestellung für Ihre persönliche Situation oder werden zu Angeboten in Ihrer Umgebung gelotst.

Wie erreiche ich das Pflegetelefon?

Unter der Telefonnummer 030 201 79 131 
von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr 
und per Mail: info@wege-zur-pflege.de

Wenn ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dies mit Ihrem Vollzeitjob zu vereinbaren. Sie können für eine gewisse Zeit kürzertreten oder auch ganz zuhause bleiben, um die Pflege zu organisieren. Welche gesetzlichen Regelungen es gibt und welche Optionen für Sie in Frage kommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Pflege zu Hause – Was Angehörige wissen müssen".

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.
Schmuckbild: Älteres Ehepaar, die auf Dokumente schauen

Gut informieren - gut vorsorgen

Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der „Fokuswoche Vorsorge“ bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an