Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen. Das wird in einer Begutachtung ermittelt. Diese erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder den Gutachterdienst Medicproof.
Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eines Menschen - diese beiden Faktoren entscheiden über den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person. Dafür werden 6 Lebensbereiche beurteilt. Diese Bereiche werden im Gutachten als Module bezeichnet und mit Punkten bewertet.
6 Lebensbereiche, die für den Pflegegrad begutachtet werden
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Belastung
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Pflegegrad nach Punkten berechnen
Insgesamt werden 64 Kriterien geprüft. In jedem Modul werden Punkte ermittelt und fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Es gibt 5 Pflegegrade, die sich nach dem ermittelten Punktwert richten:
- 12,5 bis unter 27 Punkte
geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - 27 bis unter 47,5 Punkte
erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - 47,5 bis unter 70 Punkte
schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - 70 bis unter 90 Punkte
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - 90 bis 100 Punkte
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung