Welche Kassenleistungen für Schwangere gibt es?
In der Mutterschaftsrichtlinie ist geregelt, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Alle Leistungen sind freiwillig. Dazu gehören:
- Regelmäßige Untersuchungen von Mutter und Kind (Beurteilung des Gesundheitszustandes, Erkennung von Risikoschwangerschaften)
- Kontrolle von Blutdruck und Gewicht der Mutter
- Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker
- 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen
- Tastuntersuchungen zur Beurteilung von Stand der Gebärmutter und Kindslage
- Kontrolle der kindlichen Herzaktivitäten
- Blutuntersuchungen: Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörper-Suchtests (AK), Hämoglobinbestimmung sowie Tests auf Infektionen von Chlamydien, Röteln, Lues (Syphilis) und Hepatitis B
- Toxoplasmose-Test (bei begründetem Verdacht auf eine Infektion)
- Test auf Schwangerschaftsdiabetes
- HIV-Test
- Impfung gegen saisonale Influenza
- Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten)
- Aufklärung zur Mundgesundheit und Ernährungsempfehlungen (z.B. erhöhte Jodzufuhr und Hinweise zum Zusammenhang zwischen Ernährung Karies-Risiko).
Bluttest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors
Früher wurden alle Rhesus-negativen Schwangeren mit Anti-D-Immunglobulinen behandelt. Das ist medizinisch unnötig, denn das Risiko einer Sensibilisierung der Mutter besteht nur bei einem Rhesus-positiven Kind. Der Hintergrund: Erwarten Frauen mit negativem Rhesusfaktor ein Rhesus-positives Kind, kann das mütterliche Blut Abwehrstoffe gegen den Rhesusfaktor des Kindes bilden.
Seit Juli 2021 gibt es für Schwangere einen Bluttest. Dieser bestimmt, ob sie eine vorsorgliche Behandlung mit Anti-D-Prophylaxe benötigen. Mit dem Test wird im Labor die DNA des Kindes im mütterlichen Blut analysiert und so der Rhesusfaktor des Ungeborenen ermittelt. Es sollen die Schwangeren gefunden werden, die von der Behandlung auch wirklich profitieren. Ist das Kind Rhesus-positiv, erhält die Mutter die Anti-D-Immunglobuline. Getestet werden darf frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche. Unnötige Medikamentengaben werden somit vermieden.
Trisomie-Test bei Risikoschwangerschaften
Mit einem speziellen Bluttest können Schwangere ab der 10. Woche untersuchen lassen, ob ihr Kind eine Trisomie hat. Bislang musste der so genannte Pränataltest (NIPT) privat gezahlt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Standard- oder Routineuntersuchung in der Schwangerschaft.
Seit Juli 2022 ist im Rahmen der vorgeburtlichen Untersuchungen der Pränataltest in bestimmten Situationen Kassenleistung. Übernommen werden die Kosten, wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder wenn eine Frau gemeinsam mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin entscheidet, dass dieser Test in ihrer persönlichen Situation nötig ist.
Bei der Untersuchung werden Erbgutbestandteile des Kindes aus dem Blut der Schwangeren auf Gendefekte bzw. auf Trisomien 13, 18 oder 21 untersucht. Anders als bei der Fruchtwasseruntersuchung besteht bei der Trisomie-Bluttestuntersuchung kein Risiko einer Fehlgeburt.
Bei der Trisomie 21 handelt es sich um das so genannte Down-Syndrom, bei dem Menschen in jeder Körperzelle ein Chromosom mehr als andere haben. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden. Außer dem Down-Syndrom können mit dem Test auch die selteneren und schwerwiegenderen Trisomien 13 und 18 erkannt werden.
Folgen einer Trisomie sind geistige und körperliche Behinderungen und eine verzögerte Entwicklung. Die Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.
Behandelt werden kann eine Trisomie nicht. Daher sollte möglichst eine psychosoziale und ärztliche Beratung vor und nach der Untersuchung in Erwägung gezogen werden. Nach einem auffälligen Befund können werdende Eltern Kontakte zu Schwangerschaftsberatungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Behindertenverbänden aufnehmen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Welche Ultraschalluntersuchungen zahlt die Kasse?
Die drei gesetzlich vorgesehenen Basis-Ultraschalluntersuchungen, auch Sonografie genannt, finden um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche statt. Sie dienen der regelmäßigen Kontrolle, ob die Schwangerschaft normal verläuft und ob sich das Kind altersgemäß ohne Fehlbildungen und Funktionsstörungen entwickelt.
Seit 2013 können Schwangere beim zweiten Basis-Ultraschall zwischen dem normalen oder dem erweiterten Ultraschall wählen. Hierbei werden zusätzlich wichtige Körperteile des Kindes (Kopf, Hals, Rücken, Brust und Rumpf) genauer untersucht. Richtlinien geben vor, dass Ärztinnen und Ärzte dafür über eine besondere Qualifikation und Apparatur verfügen müssen. Anderfalls müssen sie an geschulte Kolleg:innen überweisen.
Welche Zusatzleistungen bieten Ärzt:innen an?
Seit dem 1. Januar 2021 sind Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch notwendig sind, untersagt. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.
Der IGeL-Monitor kam bereits 2016 zu dem Ergebnis, dass die zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen keinen medizinischen Nutzen haben.
Wissenschaftliche Studien lieferten keine Hinweise, ob zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen die Gefahr der Säuglingssterblichkeit reduzieren, Fehlbildungen, Wachstumsstörungen oder auch Geburtsrisiken besser erkannt werden können oder die elterlichen Bindung an das Kind stärker wird.
Im Rahmen der neuen Strahlenschutzverordnung ist das sogenannte "Babyfernsehen" seit dem 1. Januar 2021 verboten.
Beim "Baby-TV" machen Gynäkolog:innen 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchungen, die einzig und alleine dem Zweck dienen, Bilder oder Filme vom Ungeborenen zu machen. Solche medizinisch nicht notwendigen Ultraschall-Untersuchungen dürfen zum Schutz des Fötus nicht mehr durchgeführt werden, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schall-Energie am Knochen absorbiert wird. Die im Rahmen der normalen Schwangerschaftsvorsorge durchgeführten und von den Kassen bezahlten 2D-Untersuchungen bleiben.
Stellen Mediziner:innen Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes fest, dürfen sie auch weiterhin einen 3D- oder 4D- Ultraschall durchführen. Dies kann beispielsweise bei Verdacht auf eine bestimmte Entwicklungsstörung, einem unklaren Befund oder einer Risikoschwangerschaft als Kassenleistung erfolgen. Meist müssen Schwangere dafür eine spezialisierte Praxis aufsuchen.
Tipps für Patientinnen
- Kostenpflichtige Zusatzangebote in der Schwangerschaft sollten Patientinnen stets kritisch hinterfragen und sich von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin ausführlich beraten lassen.
- Wer sich mehr wünscht als gesetzlich vorgesehen, der sollte vor Inanspruchnahme bei seiner Krankenkasse nachfragen, welche Leistungen sie zusätzlich übernimmt.
- Je nach Satzung der Krankenkassen sind Extraleistungen möglich wie z.B. zusätzliche Hebammenrufbereitschaft, alternative Heilmittel, Nackenfaltenmessung, Zahnvorsorge in der Schwangerschaft oder Geburtsvorbereitungskurse für Väter.
Mehr zum Thema
Mutterschafts-Richtlinien des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)
Gesundheitsinformation des IQWiG zu Schwangerschaft und Geburt
Auf gesundheitsinformation.de finden Sie zusätzlich eine Übersicht zu den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft zum Herunterladen
Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW: Schwangerschaft und Geburt selbstbestimmt