Das Wichtigste in Kürze:
- Die Regelversorgung muss nicht minderwertig sein.
- Möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, vergleichen Sie vorher in Ruhe die Tarife. Entscheiden Sie nicht vorschnell!
- Überprüfen Sie Kostenvoranschläge auf Auktionsseiten im Internet.
- Zahnbehandlungen in Ost- oder Südeuropa sind oft billiger, bergen aber auch Risiken.
- Tipp 1: Berücksichtigen Sie die Regelversorgung
Die Regelversorgung ist die preiswerteste Lösung beim Zahnersatz. Die Regelversorgung wird stets wissenschaftlich überprüft und ist keinesfalls minderwertig.
Wenn die Kassenleistung schlecht dargestellt wird, sollten Sie Folgendes wissen: Zahnärztinnen und Zahnärzte sind laut Gesetz verpflichtet, Patient:innen umfassend aufzuklären, also auch über Risiken, Kosten und Alternativen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf die Regelversorgung. Zahnärztinnen und Zahnärzte können jedoch ein finanzielles Interesse daran haben, Patient:innen mehr anzubieten. Dann nämlich rechnen sie ganz oder teilweise nach der privaten Gebührenordnung ab.
Mehr Infos zum Eigenanteil und Festzuschuss bekommen Sie in diesem Artikel.
- Tipp 2: Senken Sie Ihren Eigenanteil mit dem Bonusheft
Wer regelmäßige Kontrolluntersuchungen nachweisen kann, bekommt zusätzlich zum Festzuschuss einen Extrazuschuss von der Krankenkasse.
Ohne Bonus übernimmt die gesetzliche Krankenkasse rund 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Wer mindestens fünf Jahre lang einmal jährlich bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt war, erhält 70 Prozent der Kosten. Bei mindestens zehn Jahren sind es 75 Prozent.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen dafür zweimal pro Jahr zur Untersuchung gehen. Das Bonusheft wird ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kreuzt bei Erwachsenen die "zahnärztliche Untersuchung" an, bei Kindern und Jugendlichen das Feld "Individualprophylaxe". Wichtig sind Untersuchungsdatum und Praxisstempel.
- Tipp 3: Zahnzusatzversicherung: Erst prüfen, dann binden
Zahnzusatzversicherungen können im besten Fall zusammen mit dem Anteil der Krankenkasse 80 bis 95 Prozent der Kosten abdecken und somit einen hohen Eigenanteil deutlich abfedern. Das gilt also auch bei teurem Zahnersatz.
Allerdings können sich die Tarife deutlich unterscheiden, weshalb Sie die Details vor einem Abschluss gut prüfen sollten. Die Nachteile:
- Meist decken Zahnzusatzversicherungen nicht alle privaten Zuzahlungen zu 100 Prozent ab.
- Meist können Sie Leistungen erst nach einer Wartezeit in Anspruch nehmen.
Trotzdem können Sie laut Versicherungsvertragsgesetz vor Behandlungsbeginn Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes verlangen, wenn die Kosten voraussichtlich 2.000 Euro überschreiten werden. Im Einzelfall können Sie auch bei Kosten unterhalb von 2.000 Euro einen Anspruch haben.
Zudem sollten Sie den finanziellen Gesamtaufwand im Blick haben: Die Beträge reichen je nach Vertrag und Alter des Versicherten von 13 bis zu mehr als 60 Euro im Monat. Das sind bis zu 720 Euro im Jahr.
Mehr Infos zu Zahnzusatzversicherungen bekommen Sie im verlinkten Artikel.
- Tipp 4: Fragen Sie nach Alternativen
Zahnarztpraxen mit Kassenzulassung sind verpflichtet, Kassenleistungen anzubieten. Sie dürfen diese nicht als mangelhaft darstellen und eine Behandlung auch nicht von einer privaten Zusatzleistung abhängig machen.
Nutzen Sie Ihr Recht als Patient:in und fragen Sie genau nach den möglichen Alternativen:
- Welche Regelversorgung gibt es in meinem Fall?
- Ist eine Brücke mit einem anderen Material günstiger?
Die Möglichkeiten beim Zahnersatz waren noch nie so zahlreich wie heute. Lassen Sie sich für mehrere Varianten die Vor- und Nachteile, die Haltbarkeit sowie Ihren privaten Kostenanteil erläutern.- Tipp 5: Vergleichen Sie den Kostenvoranschlag in einer Auktion
Auf Internetseiten können Patient:innen den Heil- und Kostenplan hochladen. Sie bekommen dann von den dort registrierten Zahnärzt:innen per Auktion Gegenangebote. Oft sind die deutlich preiswerter.
Allerdings kann es kompliziert sein, die Daten des Heil- und Kostenplans korrekt einzugeben. Außerdem kann der Behandlungsplan der neuen Zahnärztin oder des neuen Zahnarztes vom Angebot abweichen.
Ein Preisvergleich im Internet bedeutet keine Verpflichtung. Auf jeden Fall kann man damit auch bei der eigenen Zahnärztin oder beim eigenen Zahnarzt besser verhandeln.
Mehr Infos zu Auktionsportalen bekommen Sie im verlinkten Artikel.
- Tipp 6: Nutzen Sie eine zahnärztliche Zweitmeinung
Untersuchungen haben gezeigt, dass zahnärztliche Behandlungspläne bei gleichem Befund sehr unterschiedlich ausfallen können, auch bei den Kosten. Deshalb ist ein Vergleich gerade bei teuren und umfangreichen Planungen sinnvoll.
Speziell qualifizierte Zahnärzt:innen in den Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern können eine Zahnersatzplanung kostenlos überprüfen. Sie sehen sich dabei die Art der vorgeschlagenen Therapie und die Höhe des Eigenanteils an. Dafür müssen Sie gesetzlich versichert sein und einen Heil- und Kostenplan vorliegen haben.
Auch allgemeine Informationen zu neuen Behandlungsmethoden, zu Behandlungsalternativen, zu Risiken und Kosten können Sie in den regionalen Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft bekommen.
Ebenso bieten die Krankenkassen ärztliche Zweitmeinungen an, teilweise mit eigenen Ärzt:innen oder kooperierenden Zentren.
- Tipp 7: Zahnbehandlung in einer Uniklinik
Sie können Geld sparen, wenn Sie sich von Studierenden der Zahnmedizin behandeln lassen. Denn in der Uniklinik sind die Gebühren für den Zahnersatz reduziert oder es werden nur Materialkosten berechnet. Teilweise erhalten Patient:innen auch eine finanzielle Entschädigung, denn die Behandlung dauert länger, weil jeder Schritt besprochen und mehrfach kontrolliert wird.
Weiterer Vorteil: Die Zahnmedizinstudierenden sind meist sehr motiviert und schon in höheren Semestern. Außerdem werden sie durch Assistenz- und Oberärzt:innen beaufsichtigt.
Möglich sind Füllungen, Zahnersatz oder Parodontitisbehandlungen. Ausgenommen sind meist umfangreiche chirurgische und kieferorthopädische Therapien.
Beim Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden erfahren Sie, welche Uniklinik eine angeschlossene Zahnklinik hat.
- Tipp 8: Zahnersatz zum Nulltarif
"Zahnersatz zum Nulltarif" bedeutet: Sie bekommen Zahnersatz ohne eigene Zuzahlung. Das ist normalerweise nur in finanziellen Härtefällen möglich, aber auch unter diesen Voraussetzungen:
- Es wird preiswerter Zahnersatz aus dem Ausland verwendet und die Versorgung mit der Standardtherapie gewählt, die die gesetzlichen Kassen als Regelversorgung definiert haben.
- Zudem muss das Bonusheft in der Regel lückenlos über zehn Jahre geführt sein.
Achtung: Weichen Sie von der Regelversorgung ab und entscheiden sich für eine "gleichartige" oder "andersartige" Versorgung, müssen Sie die Zusatzkosten selbst zahlen. Etwa, wenn Sie eine Metallkrone oder -brücke zahnfarben verblenden lassen oder ein Implantat statt einer Brücke wünschen.
Mehr Infos über Zahnersatz zum Nulltarif bekommen Sie im verlinkten Artikel.
- Tipp 9: Zahnersatz aus dem Ausland
Wenn Zahnersatz im Ausland hergestellt und in Deutschland eingesetzt wird, kann das die Kosten deutlich senken. Denn die Material- und Laborkosten machen einen großen Teil der Rechnung aus. Qualität etwa aus China muss nicht schlechter sein als die des deutschen Zahnersatzes.
Mehrere, meist kleine Studien kamen zu dem Ergebnis, dass es keine signifikanten Qualitätsunterschiede zwischen ausländischem und vor Ort gefertigten Zahnersatz gibt. Aber die Kronen, Brücken oder Prothesen sollten der deutschen CE-Norm und den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes entsprechen.
Sprechen Sie die Entscheidung mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt ab. Hilfreich ist ein deutsches Kooperationslabor, das die Qualität des Zahnersatzes prüft und mögliche Nachbesserungen übernimmt.
Mehr Infos zum Thema Zahnersatz aus dem Ausland bekommen Sie im verlinkten Artikel.
- Tipp 10: Zahnbehandlung im Ausland
Eine Behandlung in Süd- oder Osteuropa kann deutlich billiger sein als in Deutschland.
Aber:
- Bei Zahnersatzbehandlung im Ausland muss vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt werden.
- Klären Sie, wie viele Termine für die Behandlung nötig sind und wie viele Mitarbeitende in der Praxis deutsch sprechen und verstehen.
- Sie müssen die Rechnung in der ausländischen Zahnarztpraxis bezahlen und erhalten dann erst den Festzuschuss der Krankenkasse.
- Bei der Kostenplanung sollten Sie zudem die Reise- und Übernachtungskosten mit berücksichtigen.
Der Haken: Treten nach der Behandlung Probleme auf, sind Patient:innen meist schlechter gestellt als in Deutschland.- Es ist günstig, wenn die Klinik im Ausland mit einer Klinik oder einer Praxis in Deutschland kooperiert, damit dort mögliche Nachbesserungen durchgeführt werden können.
- Der Behandlungsvertrag im Ausland sollte auf deutscher Rechtsgrundlage abgeschlossen werden, um bei Beschwerden oder Klagen nicht einen Klageweg im Ausland bestreiten zu müssen.
Mehr Infos zur Zahnbehandlung im Ausland bekommen Sie im verlinkten Artikel.