Das Wichtigste in Kürze:
- Zahnersatz ohne Zuzahlung funktioniert nur mit Zahnersatz aus dem Ausland und mit der Regelversorgung.
- In der Regel muss das Bonusheft über zehn Jahre geführt sein.
- Wer mehr möchte als die Basistherapie, muss die Zusatzkosten selbst tragen.
Wie kann ich Zahnersatz zum Nulltarif in Anspruch nehmen?
Zahnersatz zum Nulltarif bedeutet eine Versorgung mit Kronen, Brücken oder Prothesen ohne eigene Zuzahlung. Das ist normalerweise nur in finanziellen Härtefällen möglich, wenn die Krankenkasse bei Geringverdienern 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung zahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das aber auch unabhängig vom Einkommen möglich.
- Es wird preiswerter Zahnersatz aus dem Ausland verwendet.
- Die Behandlung ist auf die Standardtherapie beschränkt, also auf das, was als Regelversorgung definiert ist.
- Das Bonusheft muss lückenlos über zehn Jahre geführt sein (erhöht den Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent). Die größte Kostenersparnis ergibt sich durch das ausländische Labor.
Wie finde ich den richtigen Anbieter?
Einige Zahnärzte werben offensiv mit diesem Angebot. Es kann also sein, dass für diese Option ein Zahnarztwechsel nötig ist.
Auch Krankenkassen arbeiten teilweise mit entsprechenden Vertragspartnern zusammen, also mit Zahnärzten, Zahntechnikern oder mit Laboren, um Versicherten eine Versorgung zu einem günstigen Preis oder zum Nulltarif anzubieten. Darauf weisen sie beispielsweise hin, wenn Patient:innen einen Heil- und Kostenplan einreichen. Ebenso sprechen mittlerweile große Labore mit ihrer Werbung direkt Patient:innen an, die dann ihren Zahnarzt nach dieser Variante fragen sollen, oder - falls dieser das ablehnt, vom Unternehmen einen kooperierenden Zahnarzt genannt bekommen. Der eigene Zahnarzt kann jedoch nicht gezwungen werden, mit einem neuen Labor zusammenzuarbeiten.
Wann muss ich doch zuzahlen?
Wer sich also für eine gleichartige oder andersartige Versorgung entscheidet, erhält keinen Zahnersatz zum Nulltarif.
Beispiel: Ist im Seitenzahnbereich ein Zahn weitgehend zerstört, aber erhaltungswürdig oder fehlt dort ein Zahn, ist als Regelversorgung eine Krone oder Brücke aus Nicht-Edelmetall vorgesehen. Qualitativ ist das keine Einschränkung. Wer aber aus optischen Gründen lieber eine zahnfarbene Krone oder Brücke möchte, muss die Zusatzkosten privat bezahlen. Ebenso sind Implantate oder Inlays vom Nulltarif ausgeschlossen.
Welche Alternativen gibt es?
Wer nicht auf die freie Arztwahl verzichten oder den Zahnarzt nicht wechseln möchte, kann gezielt in der eigenen Praxis nach Einsparmöglichkeiten fragen. Auch bei deutschen Laboren gibt es deutliche Preisunterschiede, und die Regelversorgung ist stets die preiswerteste Versorgungsmöglichkeit.