Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Wenn die Bestellung nicht rechtzeitig geliefert wird

Stand:
Im Online-Shop stand noch etwas von drei Tagen Lieferzeit, aber die Ware will einfach nicht ankommen? Bei Verzögerungen können Sie eine Frist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten.
Wecker vor Paketen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Online-Händler müssen die Lieferzeit zu jeder Ware angeben – und sich dann auch an den versprochenen Termin halten.
  • Gibt es Probleme mit der rechtzeitigen Lieferung zum angegebenen Zeitpunkt, müssen Sie nicht tatenlos darauf warten: Setzen Sie eine Frist, binnen der die Ware da sein soll. Hält der Händler auch die nicht ein, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
  • Eine Ausnahme sind Smartphone-Verträge mit Gerät – da muss jeder Einzelfall geprüft werden.
Off

Bieten Onlineshops Waren an, müssen sie auch den Liefertermin angeben. Zeichnet ein Händler im Internet seine Waren also zum Beispiel als "sofort lieferbar" aus, muss das Produkt auch tatsächlich sofort zum angegebenen Preis ausgeliefert werden können. Ärgerlich nur, wenn dann tagelang nichts passiert.

In einem solchen Fall sollten Sie dem Verkäufer eine Frist setzen, um die Lieferung nachzuholen – verbunden mit der Androhung, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch diese Frist erfolglos verstreicht. Als angemessen wird in der Regel eine Frist angesehen, die die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Frist beträgt – jedoch nicht weniger als 14 Tage. Wenn die ursprüngliche Lieferfrist beispielsweise drei Monate betrug, wären sechs Wochen eine angemessene Nachfrist. Dies nennt man juristisch Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Sie können sich kostenlos einen Musterbrief auf dieser Seite erstellen, den Sie dann an den Händler schicken können.

Liefert der Händler auch innerhalb der Nachfrist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Das gilt selbst dann, wenn der Paketdienst und nicht der Händler für die Verspätung verantwortlich ist. Vorab sollten Sie überlegen, ob Sie die Ware bei einem anderen Händler tatsächlich schneller erhalten können oder ob Sie auf die Ware ganz verzichten möchten.

Bei Onlineshops erfährt man von Lieferschwierigkeiten, im Gegensatz zum Geschäft vor Ort, oft erst, wenn man schon auf Bestellen geklickt und womöglich die Ware schon bezahlt hat. Gerne werden auch nachträglich die Lieferzeiten geändert: Wo beim Bestellen noch zwei bis drei Tage stand (als Beispiel) werden es plötzlich acht bis neun.

Ersatzprodukte müssen Sie nicht akzeptieren

Manche bieten dann Ersatzprodukte mit gleicher oder ähnlicher Ausstattung an. Darauf müssen Sie sich aber nicht einlassen und können auf Lieferung der ursprünglichen Ware innerhalb einer angemessenen Frist bestehen.

Wenn Sie daraufhin erneut nur ein Ersatzangebot angeboten oder geliefert bekommen, können Sie ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen dann nicht bezahlen oder erhalten bereits überwiesenes Geld zurück. Wenn der Händler sich dabei quer stellt, können Sie ihn verklagen.

Zurückschicken müssen Sie erhaltene Ware übrigens auf jeden Fall – auch wenn Sie vom Vertrag bereits zurückgetreten waren, als das Paket doch noch eingetroffen ist. Das Porto können Sie sich dann vom Händler zurückholen.

Widerruf ist eine Alternative

Grundsätzlich können Sie die meisten Kaufverträge binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen. Kommt die Ware nicht pünktlich und wollen Sie sich möglichst schnell vom Vertrag lösen, ist der Widerruf manchmal sinnvoller als ein Rücktritt. Achtung: Kommt die Ware doch noch an, müssen Sie dann etwaige Kosten für eine Rücksendung tragen, wenn der Unternehmer Sie vorab über diese Pflicht informiert hat.

Haben Sie dagegen grundsätzlich noch Interesse an der bestellten Ware, sollten Sie erst die geschilderte Frist zur Lieferung setzen und gegebenenfalls danach vom Vertrag zurücktreten.

Besonderheiten beim Smartphonevertrag mit Gerät

Und was ist bei Handyverträgen mit einem Gerät, das nicht wie angekündigt geliefert wird? Es muss geprüft werden, ob Sie das Gerät tatsächlich gekauft oder es im Rahmen einer sogenannten "Gebrauchsüberlassung" ausgehändigt bekommen haben. Dabei können die Fachleute der Verbraucherzentralen helfen.

Haben Sie einen Kaufvertrag über das Gerät abgeschlossen, steht Ihnen nach Ablauf des Liefertermins ebenfalls ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Händler auch eine angemessene Frist zur Lieferung hat verstreichen lassen.

Wichtig ist auch, dass der Abschluss des eigentlichen Tarifs und der Kauf des Smartphones zwei unterschiedliche Verträge sind. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag hat erst mal keinen Einfluss auf den Laufzeitvertrag des Tarifs. Die Verträge können allerdings miteinander verbunden werden und somit als Einheit betrachtet werden. Wann das so ist, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden. Auch dabei können die Berater der Verbraucherzentralen helfen.

Wenn es Ärger mit dem Liefertermin und der Rückzahlung des Geldes gibt, haben Sie es vielleicht auch mit einem Fakeshop zu tun. Seriöse Onlineshops gehen in der Regel auf Ihre Probleme ein und zahlen beispielsweise bei einem Widerruf oder Rücktritt Ihr Geld zurück.

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Heizung optimieren: Mit diesen 5 Tipps können Sie Kosten sparen

Etwa 85 Prozent des Energieverbrauchs in Ihrem Haus gehen aufs Heizen und das Erwärmen von Wasser zurück. Ist die Regelung der Heizung nicht optimal eingestellt, kann das höhere Heizkosten oder zu niedrige Temperaturen zur Folge haben.
Frau mit Handschuh dreht an Thermostat der Heizung

Heizung optimieren und Kosten sparen

Ihre Heizkosten steigen und die Räume werden trotzdem nicht richtig warm? Dann könnte es sein, dass Ihre Heizungsregelung nicht richtig eingestellt ist.