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Black Friday, Cyber Monday - Tipps für die Jagd nach Schnäppchen

Stand:
"Singles' Day", "Black Friday", "Cyber Monday", "Amazon Prime Days": Der Online-Handel wartet immer wieder mit Rabattschlachten auf. Das nutzen auch Betrüger. Sechs Tipps für sicheres Shoppen.
 Rabatte beim Online-Shopping

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei riesigen Schnäppchen an Aktions-Tagen des Online-Handels sollten Sie sich nicht unter Kaufdruck setzen lassen. Oft ändern Händler ihre Angebote und Preise mehrmals am Tag.
  • Preisvergleiche in Suchmaschinen können sich mehr lohnen als die Sonderangebote.
  • Vorsicht beim Shoppen auf Amazon.de: Kaufen Sie nur über sichere Bezahlmöglichkeiten!
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"Singles' Day", "Black Friday", "Cyber Monday" und die "Amazon Prime Days": Die aus den USA herüber geschwappte Schnäppchenjagd findet längst auch in deutschen Online-Shops statt. Die Branche verspricht satte Preisrabatte. Versandriese Amazon sowieso, aber auch andere Händler rufen inzwischen solche Rabattschlachten aus.

An diesen Tagen können Sie das eine oder andere Schnäppchen machen. Doch nicht jeder Rabatt ist so hoch, wie er scheint. Zudem tummeln sich auch schwarze Schafe unter den Anbietern.

6 Tipps, damit Sie beim Online Kauf mit Rabatt nicht daneben greifen:

  1. Auf dem Marketplace von Amazon bieten dubiose Händler seit Jahren Produkte zu Traumpreisen an. In der Vergangenheit sind jedoch mehrfach Fake-Angebote aufgefallen, bei denen Amazon-Kund:innen per Vorkasse bezahlen sollten. Ihre Ware haben sie dann aber nie erhalten. Gerade an großen Rabatt-Tagen, wenn viele Händler mit Schnäppchen werben, ist die Verwechslungsgefahr mit anderen Fakeshops, auch außerhalb von Amazon, größer. Daher gilt: Zahlen Sie vorzugsweise per Rechnung oder Lastschrift und lassen Sie sich nicht in einen gefährlichen Vorkasse-Kauf locken.
     
  2. Lassen Sie sich nicht von angeblichen Rabatten blenden:
    Viele der fantastischen Sparpreise beruhen auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP). Tatsächlich kassiert jedoch kaum ein Händler die als Mondpreise in Verruf gekommenen UVP. 
     
  3. Vergleichen Sie Preise vor dem Kauf:
    Auf der Suche nach dem günstigsten Preis empfehlen die Verbraucherzentralen, mindestens zwei Preissuchmaschinen zu nutzen. Denn, so zeigten Tests, es gibt nicht die eine beste Suchmaschine. Erst wenn sich ein Sonderangebot mit Suchen in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lässt, kann sich der Klick auf den Kaufen-Button lohnen.

    Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

    Kann man am Black Friday wirklich Schnäppchen machen? Und worauf muss man achten, um nicht über den Tisch gezogen zu werden? Darüber spricht Niklaas Haskamp in dieser Podcast-Folge mit Oliver Buttler, dem Experten für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

  4. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen:
    Ablaufende Balken, die angeblich die kleiner werdenden Lagerbestände anzeigen, sind ein beliebtes Marketing-Werkzeug. Doch meist lässt sich nicht erkennen, wie viele vorhandene Artikel hinter dem Balken stecken: Es können 10, aber genauso gut auch 1.000 sein.
    Auch ablaufende Uhren sollen Zeitdruck erzeugen. Auch wenn die Zeit für die Überprüfung nicht ausreicht, sollten Sie dennoch nicht vorschnell zuschlagen. Es lohnt sich meist mehr, das Angebot trotz erzeugtem Zeitdruck in Ruhe zu prüfen. Selbst wenn Sie tatsächlich einmal ein Schnäppchen verpasst haben: gute Angebote kommen immer wieder.
     
  5. Löschen Sie regelmäßig im Browser hinterlegte Cookies und seien Sie sparsam mit Ihren Daten: 
    Eine teure Anschaffung vor ein paar Monaten oder die Suche nach einem bestimmten Stichwort – immer mehr Unternehmen wissen, wie sich ihre potenzielle Kundschaft informiert und was sie in der digitalen Welt tut. Ihre Angebote und Preise stellen sie anhand der gesammelten Daten entsprechend zusammen. Im Online-Shop #wasistdeinpreis (www.wasistdeinpreis.de) kann man ausprobieren, wie das funktioniert. Welche Produkte bekommt man überhaupt noch zu Gesicht – und was kosten sie? Hinterlassen Sie so wenig digitale Spuren wie möglich oder verwischen Sie sie wenigstens gut.
  6. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht: 
    Sollte sich ein vermeintliches Schnäppchen nach dem Kauf als doch nicht so günstig herausstellen und die Stornierung bei einem Händler nicht klappen, bleibt der Widerruf. Dieser ist bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts gestattet. Allerdings kann es sein, dass dafür Rücksendekosten anfallen. Die jeweiligen Vorgaben eines Händlers sollten Sie vor dem Kauf prüfen.

Ist der Online-Shop seriös oder handelt es sich um einen Fakeshop? Der kostenlose Fakeshop-Finder hilft Ihnen bei der Prüfung.

 

6 Tipps für die sichere Online-Schnäppchenjagd
Erstellt mit canva.com

 

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Sicherheitstipps fürs Online-Shopping

Beim Online-Shopping können Sie generell auf einige Punkte achten, auch um Ihre (Bank-)Daten zu schützen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt:

Nutzen Sie eine verschlüsselte Datenübertragung beim Einkauf – so sind unter anderem Bankdaten und Co. sicherer vor fremdem Zugriff.

Ein Mann schultert die schwere Preislast aus allen Lebensbereichen

Preiskrise - Informationen und Beratungsangebote

Ob Energie, Kredite oder Lebensmittel – in den vergangenen Monaten sind die Preise in nahezu allen Lebensbereichen gestiegen. Die Verbraucherzentralen unterstützen Sie in der Krise: Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Tipps, aktuelle Informationen sowie Beratungsangebote.

Online Shopping am Smartphone

Dynamische Preise: Was ist Dein Preis im Online-Shop?

Dynamische Preise: Preise beim Online-Shopping sind längst nicht mehr für jeden gleich – und können sich in kürzester Zeit oft und stark ändern. Was Sie zu unterschiedlichen Preisen im Netz wissen sollten.
Hand mit Euroscheinen

Falsche Versprechen, irreführende Angabe - Es kann Schadensersatz geben!

Sind Sie durch ein Angebot getäuscht worden und haben durch falsche Versprechungen eine Ware erworben, die die angepriesenen Voraussetzungen gar nicht hatte? Haben Sie versehentlich eine gefälschte Ware erworben in der Annahme, es würde sich hier um ein Originalprodukt handeln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Schmuckbild

Klima-Label für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.