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Öffentliche WLAN-Netze sicher nutzen: Darauf sollten Sie achten

Stand:
Nutzen Sie Hotspots im Zug, Café oder im Hotel, sollten Sie vorsichtig sein. In der Regel sind solche WLAN-Netze nicht verschlüsselt. Im schlimmsten Fall kann ein Angreifer Ihr Gerät mit Schadsoftware infizieren. Folgende Tipps helfen, damit Sie an öffentlichen WLAN-Hotspots sicher surfen können.
Eine Frau hält in einem Café ein Smartphone in der Hand, auf dem ein Video-Streaming-Dienst zu sehen ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie öffentliches WLAN nutzen, seien Sie sich bewusst, dass die Verbindungen in der Regel nicht verschlüsselt sind.
  • Jeder, der sich im gleichen Netzwerk befindet, könnte an Daten von Ihnen gelangen.
  • Am sichersten surfen Sie mit einem VPN-Client.
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Achten Sie auf verschlüsselte Internetseiten

Generell sollten Sie immer darauf achten, ob eine Internetseite verschlüsselt ist. Das gilt also auch, wenn Sie nicht über einen öffentlichen WLAN-Hotspot surfen.

Eine verschlüsselte Internetseite erkennen Sie daran, dass die Internetadresse mit "https://" beginnt. Das S ist an der Stelle der entscheidende Hinweis. Viele Browser kennzeichnen Verschlüsselungen auch durch grüne Farbe oder ein Vorhängeschloss in der Adresszeile.

Beachten Sie zudem, dass ein https:// nicht automatisch bedeuten muss, dass es sich bei der Webseite dahinter um einen seriösen Anbieter handelt.

Deaktivieren Sie die Datei oder Verzeichnisfreigabe

Je nach Konfiguration des Hotspots kann Ihr Gerät für andere Benutzer im gleichen WLAN-Netzwerk sichtbar sein. Über die Verbindung, über die Sie auf das Internet zugreifen, können andere Benutzer möglicherweise auf Dateien zugreifen, die Sie im Smartphone, Tablet oder Laptop gespeichert haben. Und das, ohne dass Sie es merken.

Schalten Sie daher die Datei- oder Verzeichnisfreigabe vor der Einwahl in Hotspots ab, falls sie aktiv sein sollte.

Löschen Sie gespeicherte Netzwerke

In der Regel speichern Geräte die Netzwerke, mit denen sie irgendwann mal verbunden waren. Das dient dazu, dass Ihr Gerät das WLAN-Netz erkennt, sobald es beim nächsten Mal in dessen Reichweite ist, und sofort wieder eine Verbindung herstellt, sofern das WLAN-Modul aktiviert ist.

Deaktivieren Sie daher das WLAN-Modul, wenn Sie es nicht benötigen. Viele Smartphones, Tablets und Laptops bieten in den Netzwerkeinstellungen die Möglichkeit, gespeicherte Netzwerke zu löschen. Auch das sollten Sie machen. Denn Kriminelle könnten sich den Umstand, dass der Name eines WLANs frei wählbar ist, zunutze machen.

Dabei nutzen sie einen entsprechenden Router, der genauso benannt ist, wie einer der WLAN-Router, mit dem sich Ihr Smartphone bereits einmal verbunden hat und bietet sich Ihrem Smartphone an. Wählt sich Ihr Gerät in so ein präpariertes Netzwerk ein, können Sie unbemerkt zum Beispiel auf schädliche Internetseiten gelenkt werden.

Nutzen Sie VPN-Tunnel

Wenn Sie einen VPN-Tunnel nutzen, werden die Daten verschlüsselt durch das offene WLAN geschickt. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der VPN-Nutzung. So bieten diverse Anbieter unter anderem von Anti-Virenprogrammen spezielle VPN-Programme oder VPN-Apps an, die Sie auf Ihrem mobilen Endgerät installieren können.

Die zweite Möglichkeit ist für Fortgeschrittene: Sie richten sich Ihren eigenen VPN-Server ein. Sie können Ihre Daten über einen VPN-Tunnel verschlüsselt zu ihrem Router zuhause übertragen. Hierzu muss das VPN sowohl am Smartphone, Tablet oder Laptop aktiviert werden, als auch an der "Gegenstelle" (zum Beispiel Ihrem Router zu Hause). Grob gesagt funktioniert es dann so, dass Sie Daten zwischen Ihrem Endgerät und der Gegenstelle austauschen, die im WLAN-Netzwerk nicht gelesen werden können. Die Gegenstelle ist Ihr Tor zu allem, was Sie im Internet machen.

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Grafische Darstellung der Möglichkeiten sich vor Cybercrime zu schützen

Sicher im Internet - Handy, Tablet und PC schützen

Cybercrime betrifft längst nicht mehr nur eine geringe Anzahl von Menschen. Wie Sie sich vor Datenklau, Viren und unsicheren Netzwerken schützen können, lesen Sie hier. 

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Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.