Kostenloses Online-Seminar "Sparen für den Nachwuchs“ am 21. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Off

Die Verbraucherzentrale war der Ansicht, dass mit Preisermäßigungen nach den Vorgaben der Preisangaben Verordnung nur dann korrekt geworben werden kann, wenn der Referenzpreis für die angekündigte Preisermäßigung der günstigste Preis der letzten 30 Tage ist. Die Verbraucherzentrale hat den Discounter Aldi Süd wegen dessen Preisewerbung abgemahnt. Von dem Gericht der ersten Instanz, dem Landgericht Düsseldorf wurde die Frage unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der europäische Gerichtshof hat auf die Vorlagefrage des Landgerichtes Düsseldorf mit Urteil vom 26.09.2024 geantwortet, dass durch die gesetzliche Regelung ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet werden soll. Die Angabe des Referenzpreises, also des Preises, der der günstigste Preis innerhalb der letzten 30 Tage war, soll verhindern, dass Händler mit Preisen jonglieren und gefälschte Preisermäßigungen ankündigen. 

Vor diesem Hintergrund ist bei einer Preisermäßigung der Referenzpreis auch der Preis, auf den sich eine prozentuale Preisermäßigung, mit der geworben wird, beziehen muss.

Die Verbraucherzentrale hat Aldi Süd abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung Erklärung aufgefordert. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale Klage beim zuständigen Landgericht Düsseldorf erhoben. Das Landgericht hat die Frage unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, das die Vorlagefragen im Sinne der Verbraucher:innen und eines hohen Verbraucherschutzes entschieden hat.


Zum Volltext der Entscheidung:

EuGH Urteil vom 26.09.2024 (C-330/23)

LG Düsseldorf Urteil vom 24.03.2023 (38 O 182/22)

Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Dein Mindset füllt meinen Geldbeutel

Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern von Coaching-Programmen
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Zeichnung mit einer Füchsin, Hasen, bunten Eiern, einer brütenden Henne und einer Eule im Wald.

Datenschutz: Smartphone-Schnitzeljagd zu Ostern

Nutzen Sie unser Selbstlernangebot für Jugendliche ab 16 Jahren interaktiv Wissen rund um sichere Passwörter zu vermitteln. Die digitale Rallye eignet sich in der Osterzeit für den Schulunterricht oder als Hausaufgabe.

Urteil gegen Seitenbacher endlich rechtskräftig

Landgericht Mosbach, Urteil vom 01. Dezember 2022, Az. 4 O 13/22 KfH

Die Werbung für beschichtetes Backpapier mit dem Hinweis, dieses sei kompostierbar, ist irreführend.
Richter unterzeichnet Urteil

Risikoindikator falsch? Klage gegen ZBI Fondsmanagement

Eine niedrige Risikokennzahl bei offenen Immobilienfonds täuscht darüber hinweg, wie riskant diese Anlagen tatsächlich sind.