Die Insolvenz eines Versicherers kommt zwar selten vor, für Betroffene kann sie aber weitreichende Folgen haben – neben negativen unter Umständen auch positive. Wie es für die Versicherten weitergeht, die einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, bei dem die Element Insurance AG der Versicherer ist, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden. Für Verbraucher:innen ist es jedoch ratsam, schon jetzt zu handeln.
Welche Szenarien gibt es?
Nachdem das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde, läuft der Geschäftsbetrieb der Versicherung weiter, alle Verträge bleiben erst einmal bestehen. Derzeit wird geprüft, ob das Versicherungsportfolio der Element Insurance auf einen anderen Versicherer übertragen werden kann. Findet sich kein anderer Versicherer oder zeigt sich keine andere Lösung, wird das tatsächliche Insolvenzverfahren eröffnet.
Erste Schritte
Zunächst sollten Verbraucher:innen prüfen, ob sie von der Insolvenz des Versicherers betroffen sein könnten oder nicht. Das ist im Fall der Element Insurance AG nicht ganz einfach, da viele Verträge über andere Versicherungsvertriebe wie beispielsweise Parigon, Credimaxx oder Panda geschlossen wurden. In manchen Fällen hilft ein Blick in die Vertragsunterlagen. Steht die Element als Risikoträger in den Unterlagen, sind Verbraucher:innen dort versichert. Auch eine Nachfrage bei dem Anbieter, bei dem die Versicherung abgeschlossen wurde, kann für Klarheit sorgen, der Insolvenzverwalter kann ebenfalls dazu Auskunft geben.
Stellt sich heraus, dass die Versicherung bei der Element Insurance AG abgeschlossen wurde, müssen Verbraucher:innen sich überlegen, ob sie den Versicherungsvertrag weiterführen möchten oder nicht. Bei der Frage, welche Versicherungen nötig sind oder nicht, kann auch eine Beratung der Verbraucherzentrale helfen. Auch der Versicherungsvertrieb, über den der Vertrag verkauft wurde, muss informieren und beraten.
Verträge enden automatisch
Wichtig zu wissen: Ab der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens enden alle Verträge innerhalb eines Monats – und damit auch der Versicherungsschutz. Wer den Versicherungsbeitrag bereits im Voraus bezahlt hat, beispielsweise als Jahresbeitrag, kann den nicht „verbrauchten“ Teil dann auch zurückfordern. Bei einer Insolvenz muss diese Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Verbraucher:innen haben dann zwei Möglichkeiten:
Fall #1: Die Versicherung wird nicht mehr benötigt
Wenn Verbraucher:innen die betroffene Versicherung nicht mehr benötigen, beispielsweise weil sich die Lebensumstände geändert haben oder die Versicherung einem aufgedrängt wurde, kann die Insolvenz eine Möglichkeit sein, noch vor Ende der eigentlichen Laufzeit aus dem Vertrag herauszukommen. Da die Verträge im Falle einer Insolvenz automatisch enden, müssen Verbraucher:innen nicht extra eine Kündigung aussprechen. Die Kündigungsfristen sollte man nur dann weiter im Auge behalten, wenn man den Vertrag beenden möchte und sich die Verhandlungen um eine Insolvenz länger ziehen.
Fall #2: Die Versicherung soll weiterlaufen
Handelt es sich bei dem betroffenen Vertrag um eine wichtige Versicherung, beispielsweise um eine Haftpflichtversicherung, sollten Verbraucher:innen sich schon jetzt nach einem neuen Angebot bei einem anderen Versicherer erkundigen, unabhängig davon, ob es letztlich ein Insolvenzverfahren gibt oder nicht. „Eine zeitliche Lücke zum nachfolgenden Vertrag kann risikoreich sein, denn in dieser Zeit bestünde dann kein Versicherungsschutz“, sagt Grieble. Er rät außerdem, sich mehrere Angebote einzuholen, um Preise und Leistungen besser vergleichen zu können. Auch sollte man sich vom Versicherungsvertrieb ausdrücklich zur bestehenden Situation beraten lassen. Im besten Fall findet man am Ende sogar ein Angebot mit besseren Konditionen als beim alten Vertrag.
Sonderfall: Ausstehende Leistungen bei Schadensfällen
Besonders aufmerksam sollten die Verbraucher:innen sein, die der Element Insurance AG einen Schadensfall gemeldet und noch kein Geld erhalten haben – oder die bis zur Klärung, wie es mit dem Versicherer weitergeht, noch einen Schaden erleiden. Denn obwohl der Geschäftsbetrieb weiterläuft, erfolgen seit der Eröffnung der vorläufigen Insolvenz vorerst keine Leistungen mehr nach Versicherungsfällen. Dies dient dazu, das Vermögen für die Gläubiger zu sichern. Wenn die Insolvenz tatsächlich eröffnet werden sollte, müssen diese Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Offen ist allerdings, ob Betroffene die volle Summe oder nur einen Teil des Geldes erhalten.