Die von Wiesenhof vor dem Oberlandesgericht Oldenburg eingereichte Berufung wurde durch Beschluss zurückgewiesen. Teilweise wurde die umstrittene Werbung von Wiesenhof bereits geändert.
Gesetzgeber ist jetzt gefordert
„Mit unserer Klage haben wir in diesem konkreten Fall erreicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die regionale Produkte kaufen möchten, nicht durch Werbung in die Irre geführt werden. Dieses Urteil ist aber nur ein Schritt in diese Richtung. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, dem Wildwuchs an Regionalwerbung endgültig einen Riegel vorzuschieben“, sagt Vanessa Holste, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Verbraucherzentrale erreichen regelmäßig Verbraucheranfragen und Beschwerden zu Werbung mit Regionalität. „Die Angaben auf Verpackungen und an Supermarktregalen sind mitunter irreführend und am Ort der Kaufentscheidung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar oder überprüfbar. Das muss sich ändern!“, so Holste weiter. Die Verbraucherzentrale fordert daher ein verbindliches und einfach nachvollziehbares Kennzeichnungssystem, an das sich all diejenigen halten müssen, die mit Regionalität von Lebensmitteln werben und eine Festlegung von Begriffen wie „Regional“, „Heimat“ und „von hier“, wenn diese für Werbezwecke verwendet werden.
Aktualisierung am 14.4.2023
Wiesenhof hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Daher wurde der erste Absatz nach "noch nicht rechtskräftig" ergänzt um: "Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig"