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Werbung mit Regionalität entspricht oft nicht Verbrauchererwartung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale erfolgreich vor Gericht gegen Wiesenhof wegen irreführender Regionalwerbung
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Regionalität ist für viele Menschen ein wichtiges Kriterium für ihre Kaufentscheidung. Daher darf Werbung mit Regionalität nicht irreführend sein und muss halten, was sie verspricht. In einem konkreten Fall gab das Landgericht Oldenburg in einem Verfahren gegen Wiesenhof der Verbraucherzentrale recht (LG Oldenburg, 12 O 112/22, Urteil vom 13.9.2022). Die von Wiesenhof eingelegte Berufung wurde vom OLG Oldenburg am 28.02.2023 zurückgewiesen (noch nicht rechtskräftig: Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig).

Wiesenhof warb auf einer Verpackung von Geflügelfleisch, das in einem Stuttgarter Supermarkt verkauft wurde, mit dem Slogan „Von regionalen Höfen“. Das dort angebotene Produkt stammte tatsächlich von einem Hof in Sachsen-Anhalt, was aber nur auf dem kleinen Etikett am Verschluss zu erkennen war. In diesem konkreten Fall bestätigte das Gericht (LG Oldenburg, Urteil vom 13.9.2022, 12 O 112/22) die Auffassung der Verbraucherzentrale und urteilte, dass die beanstandete Werbeaussage wegen Irreführung zu unterlassen sei. „Wer in Stuttgart Fleischprodukte mit dem Slogan "Von Regionalen Höfen" anbietet, bringt damit zum Ausdruck, dass es sich um Ware aus der Region um Stuttgart handele (...)“, führt das Gericht unter anderem in seiner Urteilsbegründung aus. Weiter heißt es dort: „Der Durchschnittsverbraucher hat dabei nicht die Erwartung (,) ganz Deutschland sei eine Region, oder die Regionalität beziehe sich nur auf kurze Wege zwischen Aufzuchthof und Schlachthof. Vielmehr bezieht der informierte Durchschnittsverbraucher den Hinweis auf die Regionalität auf sich und seinen Standort.“

Bild eines Hähnches mit Regionalwerbung

Bild eines Hähnches mit beanstandeter Regionalwerbung

Die von Wiesenhof vor dem Oberlandesgericht Oldenburg eingereichte Berufung wurde durch Beschluss zurückgewiesen. Teilweise wurde die umstrittene Werbung von Wiesenhof bereits geändert.

Gesetzgeber ist jetzt gefordert

„Mit unserer Klage haben wir in diesem konkreten Fall erreicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die regionale Produkte kaufen möchten, nicht durch Werbung in die Irre geführt werden. Dieses Urteil ist aber nur ein Schritt in diese Richtung. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, dem Wildwuchs an Regionalwerbung endgültig einen Riegel vorzuschieben“, sagt Vanessa Holste, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Verbraucherzentrale erreichen regelmäßig Verbraucheranfragen und Beschwerden zu Werbung mit Regionalität. „Die Angaben auf Verpackungen und an Supermarktregalen sind mitunter irreführend und am Ort der Kaufentscheidung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar oder überprüfbar. Das muss sich ändern!“, so Holste weiter. Die Verbraucherzentrale fordert daher ein verbindliches und einfach nachvollziehbares Kennzeichnungssystem, an das sich all diejenigen halten müssen, die mit Regionalität von Lebensmitteln werben und eine Festlegung von Begriffen wie „Regional“, „Heimat“ und „von hier“, wenn diese für Werbezwecke verwendet werden.

Aktualisierung am 14.4.2023

Wiesenhof hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Daher wurde der erste Absatz nach "noch nicht rechtskräftig" ergänzt um: "Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig"

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