Kostenloses Online-Seminar "High Protein - Hype oder tatsächlicher Proteinbedarf?" am 17. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Irreführende Werbung mit Regionalität

Stand:
OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.02.2023, 6 U 125/22 (rechtskräftig; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurückgewiesen)
LG Oldenburg, Urteil vom 13.09.2022 (Az. 12 O 112/22)

Mit der Werbung „Von regionalen Höfen“ entsteht der Eindruck, das beworbene Huhn stamme aus der der Region, in der es verkauft wird. Wird das Produkt tatsächlich aber auf einem weit entfernten Hof produziert, ist Regionalitätswerbung irreführend.
Off

Wiesenhof hat für Tiefkühlhähnchen mit dem hervorgehobenen Aufdruck „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“ geworben. Auf dem Verschlussclip war in kleiner Schrift aufgeführt, dass es sich um Erzeugerhöfe aus Sachsen-Anhalt handelte. Verkauft wurden die Hühner in Supermärkten in Stuttgart. Die Verbraucherzentrale hat diese Werbung beanstandet. Aufgrund der hervorgehobenen Regionalwerbung gehen nach Meinung der Verbraucherzentrale die angesprochenen Verbraucher:innen von einer Aufzucht des Geflügels in der Region aus, in der das Produkt tatsächlich auch zum Verkauf gestellt wird.

Die Verbraucherzentrale hat nach erfolgloser Abmahnung Klage beim zuständigen Landgericht Oldenburg eingereicht. Auch das Landgericht hielt die Werbung schon für irreführend. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung hat Wiesenhof Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat diese Berufung zurückgewiesen. In dem Beschluss hat das OLG noch einmal deutlich gemacht, dass bei einer solchen Werbung bei Verbraucher:innen der Eindruck entsteht, dass das Produkt aus der Region stammt, in der es verkauft wird und so auch längere Transportwege vermieden werden können. Die Entscheidung ist rechtskräftig, Wiesenhof hatte beim Bundegerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG eingelegt, diese hat der BGH zurückgewiesen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Beschluss Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.2.2023 (Az. 6 U 125/22)
(rechtskräftig; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurückgewiesen)

Vorinstanz:

Urteil Landgericht Oldenburg vom 13.9.2022 (Az. 12 O 112/22)

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schmuckbild

Erfolg gegen Lidl: Preisangaben für alle

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erfolgreich gegen unzureichende Preisangaben bei Lidl vor
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 2/2025

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 2/2025
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!