- Nahrungsergänzungsmittel-Vertrieb übervorteilte regelmäßig Senior:innen
- Senior:innen wurden am Telefon in Gespräche verwickelt und in Abo-Fallen gelockt
- Gericht erließ Anerkenntnisurteil gegen Bonafair AG
Wegen unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen über Nahrungsergänzungsmittel-Abonnements klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen das Unternehmen Bonafair AG, das nun vor dem Landgericht Offenburg in die Schranken gewiesen wurde.
Ungewollte Anrufe, unbestellte Nahrungsergänzungsmittel, untergeschobene Abos: Weil sich die Beschwerden von Verbraucher:innen über die Bonafair AG im Jahr 2021 häuften, hatte die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte gegen das Schweizer Unternehmen eingeleitet. Das Unternehmen trat vor allem mit seiner Marke „Hirschberger NaturRat“ immer wieder in Erscheinung und hatte meist Senior:innen ohne Erlaubnis angerufen, in Gespräche über Corona und andere Krankheiten verwickelt, und sie zum Kauf von Ginko-Präparaten und Gelenk-Kapseln überredet. Selbst wenn die Angerufenen ausdrücklich sagten, dass sie nichts bestellen möchten, kam kurz darauf ein Paket inklusive saftiger Rechnung und Abo-Falle.
Anstatt dieses unlautere Geschäftsgebaren zu unterlassen, stellte sich Bonafair jedoch auf die Hinterbeine, gerierte sich auf seiner Website als “Opfer” von “haltlosen Anschuldigungen” und wollte keine Unterlassungserklärung abgeben, weshalb es zur Klage vor dem Landgericht Offenburg kam.
Gericht setzt illegalem Geschäftsmodell von Bonafair ein Ende
Nach Anerkenntnis des Klagantrags ist Bonafair nun verpflichtet (Anerkenntnisurteil vom 31.1.2022, Aktenzeichen 5 O 24/21 KfH), ungewollte Anrufe und die Zusendung unbestellter Ware samt Rechnungen zu unterlassen. Auch darf Bonafair Verbraucher:innen, die einen mündlichen Vertrag am Telefon geschlossen hatten, keine Rechnungen mehr schicken, wenn die Widerrufsfrist eingehalten und die Bestellung widerrufen wurde – auch das hatte Bonafair gemacht, um Verbraucher:innen zu verunsichern, auszutricksen und so Geld zu machen. Falls Bonafair sich nicht an dieses Urteil hält, wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro fällig.
„Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen versuchen, geltendes Recht zu umgehen“, erklärt Vanessa Holste, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Dass Bonafair nun endlich die Grenzen aufgezeigt wurden, ist ein wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz“, so Holste weiter. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die weiterhin Probleme mit diesem Anbieter haben, können sich bei der Verbraucherzentrale melden.“