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Telefonabzocke durch Bonafair und Mönchshofer

Stand:
Das schweizerische Unternehmen Bonafair AG rief trotz gerichtlichem Verbot Menschen ohne deren Einwilligung an, um ihnen am Telefon ein Abo für Nahrungsergänzungsmittel unterzuschieben. Seit Anfang 2022 versucht auch die Mönchshofer AG, Verbraucher:innen ähnliche Abos am Telefon unterzuschieben.
Gelenkkapseln von Bonafair in einem Versandkarton
  • Die Mönchshofer AG versucht, Verbraucher:innen Abos am Telefon unterzuschieben. Betroffene der Bonafair AG erhalten teilweise nach Monaten plötzlich wieder Zahlungserinnerungen.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mit unserem Musterbrief gegen unbestellte Waren samt Rechnungen wehren. Unbestellte Ware müssen Sie nicht zurückschicken.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher, die am Telefon einer Belieferung zugestimmt haben, können den Vertrag mit unserem Musterbrief innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen oder danach kündigen.

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Vorgehen: Erst Anruf, dann Warenlieferung

Die Bonafair AG rief bevorzugt ältere Menschen an, verwickelte sie in ein Gespräch über Krankheiten im Alter, und schob ihnen dabei ein Abo über Nahrungsergänzungsmittel unter. Im Telefonat wurden die Angerufenen häufig unter Druck gesetzt Ware zu bestellen, obwohl sie nur eine Probepackung ausprobieren oder gar nichts bestellen wollten. Kurz darauf erhielten die Angerufenen ein Päckchen mit Nahrungsergänzungsmitteln der Marke Hirschberger NaturRat samt saftiger Rechnung. Wer nicht reagierte, erhielt weitere Lieferungen, da nach Ansicht der Bonafair AG ein Abo abgeschlossen wurde.

Seit Anfang 2022 geht die Mönchshofer AG nach derselben Masche vor und verschickt ähnliche Nahrungsergänzungsmittel der Marke Mönchshofer. Mehrere Tatsachen lassen vermuten, dass die Mönchshofer AG nun in die Fußstapfen der Bonafair AG getreten ist:

  • die Anschreiben lauten exakt gleich,
  • die Firmensitze der beiden Firmen befinden sich in der Konstanzerstrasse 19, 8274 Trägerwilen in der Schweiz,
  • die Logistikzentren der beiden Firmen befinden sich in der Wilhelmstraße 162, 72805 Lichtenstein,
  • der Verwaltungsrat der beiden Firmen ist derselbe,
  • in der Verpackung eines Verbrauchers der Nahrungsergänzungsmittel der Mönchshofer AG steckten Tablettenblister mit der Aufschrift „Hirschberger NaturRat“, der Marke der Bonafair AG.

Unser Tipp bei Werbeanrufen: Wenn Sie kein Interesse an einem Angebot haben oder den Anrufenden/die Anrufende schlecht verstehen Legen Sie auf!

Unerlaubte Werbeanrufe

Werbeanrufe sind grundsätzlich verboten, wenn Sie nicht vorab ausdrücklich zugestimmt haben, dass Sie ein Unternehmen zu einem bestimmten Zweck anrufen darf. Wenn Sie der Bonafair AG oder der Mönchshofer AG also nicht ausdrücklich erlaubt haben, Sie anrufen zu dürfen, um Ihnen Nahrungsergänzungsmittel anzubieten, ist der Anruf der Firmen nicht zulässig. Der Bonafair AG wurden die unerlaubten Telefonanrufe zusätzlich durch ein von uns erstrittenes Anerkenntnisurteil (5 O 25/21 KfH) verboten.


Trotz Verbot rief die Bonafair AG weiterhin Verbraucherinnen und Verbraucher unerlaubt an, um ihnen Abos unterzuschieben. Auch die Mönchshofer AG ruft Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren Erlaubnis an. Wir haben daher eingehende Beschwerden über die beiden Unternehmen gesammelt und an die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz weitergeleitet, die ein Strafverfahren eingeleitet haben.

Wenn Sie wissen wollen, worauf Sie bei Werbeanrufen achten sollen und wie die Verbraucherzentrale gegen solche Anrufe vorgeht, hören Sie gerne in unseren Podcast rein:

 

Recht auf Auskunft über Ihre Daten

Sie haben ein Recht auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten die Bonafair AG oder die Mönchshofer AG von Ihnen gespeichert hat, woher die Daten stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Diese Auskunft fordern Sie mit unserem Musterbrief an. Darauf muss das Unternehmen unverzüglich reagieren und Ihnen innerhalb eines Monats die gewünschte Auskunft erteilen. Wenn das Unternehmen kein Recht hat, Ihre personenbezogenen Daten zu speichern, können Sie die Löschung fordern. Das ist der Fall, wenn Sie weder dem Werbeanruf an sich, noch der Belieferung zugestimmt haben.
Kommen die Unternehmen der Aufforderung nach Auskunft nicht nach, können wir rechtliche Schritte gegen die Unternehmen einleiten. Dafür benötigen wir folgende Informationen von Betroffenen:

  • Wann haben Sie unseren Musterbrief versandt, mit dem Sie die Auskunft anfordern?
  • Welche Frist haben Sie für die Auskunft gesetzt?
  • Bis zu welchem Tag (nach Ablauf der Frist) hat sich die Bonafair AG/die Mönchshofer AG daraufhin immer noch nicht gemeldet?
  • Oder: Haben Sie Auskunft über Ihre Daten erhalten und das Unternehmen behauptet, Sie hätten der Datennutzung bei einem Online-Gewinnspiel zugestimmt – Sie haben aber nie an diesem Gewinnspiel teilgenommen?

Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, können Sie uns die erforderlichen Informationen samt versendetem Musterbrief an ernaehrung@vz-bw.de zusenden. Um Ihre Daten in einem Verfahren verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung, dass wir Ihre Daten weitergeben dürfen. Sie erhalten von uns ein entsprechendes Formular, das Sie uns unterschrieben zusenden können.

Was können Sie tun?

Wenn sie keinen gültigen Vertrag geschlossen haben: Anfechtung

Wenn Sie am Telefon nicht mit allen genannten Bedingungen einverstanden waren, ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie nur der Zusendung einer kostenlosen Probepackung zugestimmt haben, die weiteren Packungen des genannten Nahrungsergänzungsmittels jedoch nicht wollten. Wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, können Sie den angeblich geschlossenen Vertrag zur Sicherheit anfechten. Senden Sie dafür unseren Musterbrief ausgefüllt per E-Mail oder per Einschreiben International an die in der Widerrufsbelehrung genannte Adresse. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg für das Einschreiben oder die versendete E-Mail als Nachweis für Ihren Widerruf gut auf. Die unbestellte Ware müssen Sie nicht zurückschicken und auch nicht bezahlen.

Wenn Sie sich nicht erinnern können, was in dem Telefonat genau gesagt wurde, fordern Sie mit unserem Musterbrief einen Nachweis über den angeblichen Vertragsschluss an. Mönchshofer verschickt als angeblichen Nachweis meist einen Telefonmitschnitt. Der Mitschnitt an sich ist aber noch kein ausreichender Nachweis. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern und hören Sie sich den Mitschnitt ganz genau an.

Wenn Sie einer Belieferung zugestimmt haben: Widerruf

Wenn Sie am Telefon mit den genannten Bedingungen einverstanden waren und einer Belieferung zugestimmt haben, können Sie diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie das Päckchen erhalten haben und über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Die Informationen finden Sie in der Widerrufsbelehrung, die Ihnen üblicherweise auf Papier zur Verfügung gestellt wird. Um die Frist zu wahren, reicht der Versand des Widerrufs, die Zustellung kann nach Ablauf der Frist erfolgen. Senden Sie dafür unseren ausgefüllten Musterbrief per E-Mail oder per Einschreiben International an die in der Widerrufsbelehrung genannte Mailadresse oder Postadresse in der Schweiz. Ein Widerruf an das Logistikzentrum in Lichtenstein ist ungültig. Die Rücksendekosten müssen Sie nur übernehmen, wenn Sie einer Belieferung zugestimmt haben und Sie die Bonafair AG oder die Mönchshofer AG vor Ihrer Zustimmung am Telefon darüber informiert hat. Beispielsweise mit der Formulierung „wobei sie die unmittelbaren Rücksendekosten tragen“.

Achtung: Mönchshofer hat in der Vergangenheit am Telefon so auf das Widerrufsrecht hingewiesen: „Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, dafür reicht eine kurze Nachricht an die Mönchshofer AG und die frankierte Rücksendung der Ware.

Da unserer Meinung nach  diese Formulierung nicht als Begründung dafür ausreicht, dass Sie im Falle eines Widerrufs die Kosten für das Porto übernehmen müssen, haben wir den Sachverhalt gerichtlich klären lassen. Die Mönchshofer AG hat im September 2023 vor dem Landgericht Oldenburg anerkannt (Anerkenntnisurteil, Az. 15 O 1040/23), dass diese Formulierung nicht ausreicht, um Verbraucherinnen und Verbraucher darüber verständlich zu informieren, dass sie die Kosten für die Rücksendung tragen müssen. Wird diese Formulierung immer noch genutzt, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das Päckchen bei einem Widerruf nicht auf eigene Kosten zurückschicken

Wenn Sie einer Belieferung zugestimmt haben und Sie das Päckchen vor mehr als 14 Tagen erhalten haben: Kündigung

Wenn Sie am Telefon mit allen genannten Bedingungen einverstanden waren und einer Belieferung zugestimmt haben, die 14-tägige Widerrufsfrist aber schon vorbei ist, können Sie den geschlossenen Vertrag mit unserem Musterbrief kündigen. Die bisher erhaltenen Nahrungsergänzungsmittel müssen Sie bezahlen.

Unsere Tipps:

  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Angehöriger/Ihre Angehörige einer Bestellung zugestimmt hat: Versenden Sie unseren Musterbrief und fordern Sie einen Nachweis über den Vertragsschluss an. Betroffene erhalten dann meist einen Tonmitschnitt des Gesprächs.
     
  • Wenn Sie Ihren Musterbrief per Einschreiben verschicken wollen: Senden Sie ihn als "Einschreiben International" an die im Widerrufsformular genannte Adresse in der Schweiz. Ein Widerruf an das Logistikzentrum in Lichtenstein ist nicht gültig.
     
  • Bewahren Sie alle Unterlagen, wie Anschreiben, Rechnungen, Ihren Musterbrief und den Nachweis über den Versand gut auf. So können Sie beispielsweise bei einer unberechtigten Inkassoforderung belegen, dass Sie den Vertrag widerrufen haben oder es sich um unbestellte Ware gehandelt hat.

Sie brauchen Unterstützung?

Sie sind sich unsicher, wie Sie in Ihrem konkreten Fall vorgehen sollen? Die Verbraucherzentralen helfen gerne weiter.

Verbraucherinnen und Verbraucher aus Baden-Württemberg können sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren kostenpflichtigen Beratungsangeboten. Wenn Sie eine schnelle Einschätzung benötigen, können Sie sich an unsere telefonische Beratung wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag von 9 - 12 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr unter 0900-177-444-2. Der Preis der Telefonberatung beträgt 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus Mobilfunknetzen sind höhere Preise möglich. Bitte halten Sie für das Gespräch alle Unterlagen zu Ihrem Fall bereit.

Verbraucherinnen und Verbraucher aus allen anderen Bundesländern finden hier die Beratungsangebote ihrer jeweiligen Verbraucherzentrale.

Achtung Inkasso!

Bei uns haben sich zahlreiche Betroffene gemeldet, weil sie Inkasso-Schreiben der GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH erhalten haben, in denen sie zur Zahlung angeblich offener Forderungen der Bonafair AG aufgefordert wurden. Lassen Sie sich nicht verunsichern oder unter Druck setzen! Wenn Sie keinen Vertrag mit der Bonafair AG abgeschlossen oder den Vertrag fristgerecht widerrufen haben, sind die Forderungen unbegründet und Sie müssen sie nicht bezahlen. Hier finden Sie unseren Inkasso-Musterbrief, mit dem Sie der Inkasso-Forderung widersprechen können.

Wollen Sie uns mit Ihrem Fall unterstützen?

Wir gehen rechtlich gegen unzulässige geschäftliche Handlungen der Bonafair AG und der Mönchshofer AG vor. Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, senden Sie uns die Schilderung Ihres Falls mit dem folgenden Kontaktformular zu. Bitte schicken Sie alle vorliegenden Unterlagen wie Anschreiben, Rechnungen, versendeter Musterbrief oder den Mailverkehr mit, indem sie diese als Anhänge im Kontaktformular hochladen. Eine Beratung zu Ihrem individuellen Fall erfolgt nicht.

Kontaktformular: Ihre Erfahrungen mit Bonafair und Mönchshofer

Kontakt
Um welche der beiden Firmen geht es?
Haben Sie einem Werbeanruf zuvor zugestimmt?
Wurde einer Belieferung zugestimmt?
Mit dem Anklicken der folgenden Abschnitte bestätigen Sie uns, dass Sie mit der jeweiligen Datenweitergabe einverstanden sind. Sie können auch nur einer Weitergabe zustimmen:
PDF-Dateien bitte nicht passwortgeschützt
Beliebig viele Dateien können hier hochgeladen werden.
30 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: gif, jpg, png, txt, pdf, docx, pptx, xlsx, mp3.

Hinweise:

Wenn Sie sich stellvertretend für eine:n Betroffene:n an uns wenden, benötigen wir Ihre Vollmacht. Bitte schicken Sie uns eine Kopie der Vollmacht mit Ihren Anhängen zu.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Unterlagen einzuscannen, können Sie uns Kopien der Unterlagen auch per Post zuschicken an
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Abteilung Lebensmittel und Ernährung
Paulinenstraße 47
70178 Stuttgart

* Pflichtfelder

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