Unerlaubte Werbeanrufe
Werbeanrufe sind grundsätzlich verboten, wenn Sie nicht vorab ausdrücklich zugestimmt haben, dass Sie ein Unternehmen zu einem bestimmten Zweck anrufen darf. Wenn Sie der Bonafair AG oder der Mönchshofer AG also nicht ausdrücklich erlaubt haben, Sie anrufen zu dürfen, um Ihnen Nahrungsergänzungsmittel anzubieten, ist der Anruf der Firmen nicht zulässig. Der Bonafair AG wurden die unerlaubten Telefonanrufe zusätzlich durch ein von uns erstrittenes Anerkenntnisurteil (5 O 25/21 KfH) verboten.
Trotz Verbot rief die Bonafair AG weiterhin Verbraucherinnen und Verbraucher unerlaubt an, um ihnen Abos unterzuschieben. Auch die Mönchshofer AG ruft Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren Erlaubnis an. Wir haben daher eingehende Beschwerden über die beiden Unternehmen gesammelt und an die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz weitergeleitet, die ein Strafverfahren eingeleitet haben.
Wenn Sie wissen wollen, worauf Sie bei Werbeanrufen achten sollen und wie die Verbraucherzentrale gegen solche Anrufe vorgeht, hören Sie gerne in unseren Podcast rein:
Recht auf Auskunft über Ihre Daten
Sie haben ein Recht auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten die Bonafair AG oder die Mönchshofer AG von Ihnen gespeichert hat, woher die Daten stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Diese Auskunft fordern Sie mit unserem Musterbrief an. Darauf muss das Unternehmen unverzüglich reagieren und Ihnen innerhalb eines Monats die gewünschte Auskunft erteilen. Wenn das Unternehmen kein Recht hat, Ihre personenbezogenen Daten zu speichern, können Sie die Löschung fordern. Das ist der Fall, wenn Sie weder dem Werbeanruf an sich, noch der Belieferung zugestimmt haben.
Kommen die Unternehmen der Aufforderung nach Auskunft nicht nach, können wir rechtliche Schritte gegen die Unternehmen einleiten. Dafür benötigen wir folgende Informationen von Betroffenen:
- Wann haben Sie unseren Musterbrief versandt, mit dem Sie die Auskunft anfordern?
- Welche Frist haben Sie für die Auskunft gesetzt?
- Bis zu welchem Tag (nach Ablauf der Frist) hat sich die Bonafair AG/die Mönchshofer AG daraufhin immer noch nicht gemeldet?
- Oder: Haben Sie Auskunft über Ihre Daten erhalten und das Unternehmen behauptet, Sie hätten der Datennutzung bei einem Online-Gewinnspiel zugestimmt – Sie haben aber nie an diesem Gewinnspiel teilgenommen?
Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, können Sie uns die erforderlichen Informationen samt versendetem Musterbrief an ernaehrung@vz-bw.de zusenden. Um Ihre Daten in einem Verfahren verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung, dass wir Ihre Daten weitergeben dürfen. Sie erhalten von uns ein entsprechendes Formular, das Sie uns unterschrieben zusenden können.