Kostenloses Online-Seminar "Wichtige Rechtsfragen zur Fernwärme!“ am 13. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Darf kompostierbarer Kunststoff in den Biomüll?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale untersucht Werbeaussagen zu „kompostierbaren“ und „biologisch abbaubaren“ Kunststoffen.
Schmuckbild
Off

Dürfen Plastikverpackungen in den Biomüll? Kann beschichtetes Backpapier im Kompost entsorgt werden? Mit Werbeaussagen wie kompostierbar oder biologisch abbaubar erwecken manche Anbieter genau diesen Eindruck. Doch können Verbraucher:innen sich auf diese Aussagen verlassen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt mit einem Marktcheck auf und fordert ein verlässliches Kennzeichnungssystem.  

„Kunststoffe haben im Biomüll nichts verloren, egal was auf der Verpackung steht", fasst Vanessa Holste von der Verbraucherzentrale die Ergebnisse des Marktchecks zusammen, „Anbieter täuschen Verbraucher:innen mit Werbeaussagen wie kompostierbar oder biologisch abbaubar“. Insgesamt hat die Verbraucherzentrale für ihren Marktcheck 46 Produkte erhoben, die mit Aussagen oder Siegeln als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworben wurden. Unter den Produkten sind unter anderem Biomülltüten, Feuchttücher, Kaffeekapseln, beschichtetes Backpapier und Verpackungen.

Zersetzung dauert zu lange

Zwar zersetzen sich manche Kunststoffe unter bestimmten Bedingungen tatsächlich zu CO2 und Wasser – allerdings liegt der Bioabfall in industriellen Kompostieranlagen nur wenige Wochen, zu kurz für die ausreichende Zersetzung. „In den meisten Landkreisen in Baden-Württemberg sind die als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbenen Produkte in der Biotonne verboten oder nur mit Einschränkungen erlaubt“, sagt Holste. Lediglich in einem der 35 für die Müllentsorgung verantwortlichen Landkreise, die sich auf eine entsprechende Anfrage der Verbraucherzentrale gemeldet hatten, dürfen als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbene (Bio)Mülltüten, Tragetaschen, Kaffeekapseln, Backpapier, Lebensmittelverpackungen, Einweggeschirr und Besteck mit in den Bioabfall. Die Erlaubnis, solche Kunststoffe im Biomüll zu entsorgen, ist also sehr eingeschränkt. Der Hinweis darauf fehlt allerdings bei den meisten Produkten oder er ist nur schwer zu finden.

Siegel bieten keine Orientierung

Mit Siegeln und Werbeaussagen erwecken Hersteller den Eindruck, dass die Kunststoffe problemlos über den Biomüll oder den Kompost entsorgt werden können. Die Siegel, die die Verbraucherzentrale auf 18 der 46 untersuchten Produkte gefunden hat – der Keimling, OK compost HOME, OK compost INDUSTRIAL – sind alle private Siegel. „Es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung, welche Kriterien Produkte erfüllen müssen, damit sie als kompostierbar gelten“, sagt Holste. „Die Siegel sind daher nichts weiter als zusätzliche Werbung.“

Verlässliche Kennzeichnung

Die Verbraucherzentrale fordert ein Kennzeichnungssystem für komposttierbare und biologisch abbaubare Produkte. Hierzu sind die Begriffe kompostierbar und biologisch abbaubar gesetzlich zu definieren. Dabei muss das Verständnis der Verbraucher:innen zugrunde gelegt werden. Nur dann können Verbraucher:innen auch wirklich und verlässlich nachhaltig handeln. Bis dieses Kennzeichnungssystem in Kraft ist, hilft zum Schutz vor Irreführung und der Umwelt nur ein Verbot von Werbeaussagen wie kompostierbar oder biologisch abbaubar auf Produkten, die nicht flächendeckend in Deutschland im Biomüll entsorgt werden dürfen.

Ausführliche Informationen und den vollständigen Bericht gibt es hier: https://www.vz-bw.de/node/81137

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Schmuckbild

Für Ihre Rechte – aktuelle Fälle aus der Rechtsdurchsetzung

Drei spannende Fälle zeigen, wie Verbraucherrechte im Alltag verletzt werden und was die Verbraucherzentrale dagegen tut. Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabstelle Recht, und Niklaas Haskamp sprechen über irreführende Werbung, Mogelpackungen und Händler, die das Widerrufsrecht einfach ignorieren.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Grafik: Ein Comic-Mensch zeigt mit dem Daumen nach unten. Daneben sind Screenshots von einer Website, ein Shop-Icon und der Schriftzug "Fake". Daneben befindet sich ein großes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Fakeshop schonentag.shop wirbt mit angeblicher vzbv-Zertifizierung

Auf der Website schonentag.shop wurde das Glukoseüberwachungsgerät Glycenx mit angeblicher Zertifizierung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angeboten. Achtung: Es handelt sich wohl um einen Fakeshop!
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.