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Podcast: Das Geschäft mit den Abofallen

Stand:
Wenn das Telefon klingelt und man Sie über den Gewinn bei einem Preisaufschreiben informiert, ist das natürlich erfreulich. Wenn Sie sich jedoch gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollten Sie auf der Hut sein. Sie könnten in eine Abofalle geraten!
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Darum geht es:

Angebote, die zu gut sind, um wahr zu sein - und in einen teuren Vertrag führen!

Nicht immer ist es ein attraktiver Gewinn, der versprochen wird, um Verbraucherinnen und Verbrauchern in eine Vertragsfalle hinein zu locken. Oft ist es auch ein kostenloses Zeitschriften-Abo, das nach wenigen Ausgaben mit einer Rechnung für die Bestellung ebendieser Zeitschrift für weitere ein oder zwei Jahre endet. In eine Abofalle kann man auch ohne Griff zum Telefon geraten. Die attraktive Aussicht auf eine Belohnung für die Teilnahme an einer Internet-Umfrage oder das vermeintlich kostenlose Dankeschön eines Händlers für die letzte Onlinebestellung sind weitere geläufige Maschen, um nichts ahnenden Menschen Verträge für Produkte und Dienstleistungen ans Bein zu binden, an denen sie kein Interesse haben. Ein Unternehmen, das in diesem Zusammenhang einen besonders unrühmlichen Ruf hat, ist die Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (PVZ). Was genau das Geschäftsmodell des Anbieters ist und wie Sie Abofallen erfolgreich vermeiden, verraten wir im Expertengespräch.

Diesmal zu Gast: Christoph Michael Fülling, Jurist in der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin

genau genommen - Der Podcast der Verbraucherzentralen wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Wir freuen uns über Lob, Kritik und Themenwünsche per E-Mail an podcast@vz-bln.de. Weitere Informationen finden Sie auf verbraucherzentrale.de.

 

Transkript

Ganze Folge zum Nachlesen

Hier klicken, um das Transkript zu öffnen...

Das folgende Transkript wurde mit Einsatz von Google Speech-to-Text API und ChatGPT v4.0 erstellt und anschließend auf Richtigkeit geprüft. Manche in der Podcastfolge getätigte Aussagen wurden zugunsten besserer Verständlichkeit gekürzt oder zusammengefasst, ohne deren Aussage zu verändern. Sollten Ihnen inhaltliche Fehler auffallen, mailen Sie bitte Ihre Hinweise an lohmeier@vz-bln.de (Patrick Lohmeier). Vielen Dank!

Intro:

[00:00:08] Patrick Lohmeier: Vermutlich haben die meisten von uns das schon einmal oder mehrfach erlebt: Das ist doch wohl zu gut, um wahr zu sein. Mit diesem Ausdruck freudigen Erstaunens dürfte sich auch die Gefühlslage vieler Verbraucherinnen und Verbraucher beschreiben lassen, bevor sie merken, dass sie in eine Abofalle geraten sind. Dass sich ein konkurrenzlos günstiges Schnäppchen oder ein unerwarteter Gewinnspiel-Preis eben wirklich nur als Mittel zum Zweck für gerissene Anbieter herausstellt, um einen Vertragsabschluss zu erwirken, ist eine leider sehr geläufige Masche. Jeden Tag wenden sich in der Verbraucherzentrale Menschen an uns, die plötzlich für Abonnements für Dienstleistungen und Produkte zahlen sollen, die sie gar nicht haben wollen. Auch mein Kollege Christoph Michael Fülling berät regelmäßig Verbraucherinnen und Verbraucher, die genau mit diesem Problem zu ihm kommen. Und er hat gute Tipps, wie Sie es vermeiden können, in solche Abofallen zu tappen. Außerdem verrät er mir im nun folgenden Gespräch, welche nicht ganz unbedeutende Rolle das Unternehmen Pressevertriebszentrale (PVZ) dabei spielt. Nämlich eine aus Verbrauchersicht nicht ganz erfreuliche, wie ich schon einmal vorwegnehmen darf. Sie hören genau genommen - Der Podcast der Verbraucherzentralen. Mein Name ist Patrick Lohmeier und nun wünsche ich gute Unterhaltung mit unserem Gespräch.

Expertengespräch:

[00:01:38] Patrick Lohmeier: Zum Thema Abofallen spreche ich heute mit meinem Kollegen Christoph Michael Fülling von der Verbraucherzentrale Berlin. Hallo Christoph! Ich würde mich freuen, wenn du uns kurz sagst, was du bei der Verbraucherzentrale machst.

[00:01:52] Christoph Michael Fülling: Ich bin Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin. Das bedeutet, die Leute kommen zu mir in die Rechtsberatung, ich höre mir ihre Fälle an, berate sie rechtlich und gegebenenfalls unterstütze ich sie auch noch auf ihrem weiteren Weg.

[00:02:06] Patrick Lohmeier: In der Vorbereitung zu dem Thema Abofallen hatte ich ein relativ klares Bild davon, was Abofallen sind, und habe dann festgestellt, dass das so gar nicht stimmt. Also bevor ich hier mit gefährlichem Halbwissen glänze, sag doch mal, was genau unter einer sogenannten Abofalle zu verstehen ist.

[00:02:22] Christoph Michael Fülling: Also hinsichtlich Abofallen gibt es natürlich keine klare Definition, aber klassisch ist, dass man auf einmal von einem Vertrag hört, obwohl man überzeugt ist, einen solchen Vertrag gar nicht geschlossen zu haben. Dieser Vertrag soll dann auf einmal mehrere Jahre, meist sind es zwei Jahre, gehen und man soll jetzt zwei Jahre lang etwas zahlen, was man gar nicht wollte.

[00:02:43] Patrick Lohmeier: Bei der Vertragslaufzeit von zwei Jahren denkt man zum einen an Mobilfunkverträge, und der nächste Gedanke wandert Richtung Zeitschriftenabos. Wenn wir über Abofallen reden oder zumindest über die Arten von Abofallen, mit denen sich die Verbraucherzentrale auseinandersetzt, ist es da richtig von mir, an Zeitschriften zu denken, oder spielen da andere Dienstleistungen eine Rolle?

[00:03:06] Christoph Michael Fülling: Ja, man glaubt es vielleicht gar nicht, wenn man davon betroffen war, aber tatsächlich ist das Problem rund um Zeitschriften sehr groß bei uns. Es gibt sehr viele Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sagen, sie bekommen Haarschuppen zugesendet und dann auch Rechnungen über ein angebliches Zeitschriften-Abo, obwohl das gar nicht von dem Verbraucher abgeschlossen wurde. Aber natürlich beschränkt es sich nicht nur auf Zeitschriften-Abos.

[00:03:31] Christoph Michael Fülling: Ja, es gibt alle möglichen Arten, also natürlich können auch Mobilfunkverträge ein Problem sein oder sonstige Leistungen, die man erhält, beispielsweise auch verschiedene Internetdienstleistungen. Man hört von Abos, bei denen man sich auf irgendeiner Internetseite angeblich angemeldet haben soll und jetzt dafür zahlen muss.

[00:03:51] Patrick Lohmeier: Jetzt arbeitest du in der Rechtsberatung, und ich glaube, es wäre übertrieben zu sagen, dass du dich täglich mit Fällen auseinandersetzt, also mit Menschen, die zu uns kommen und in eine Abofalle geraten sind. Aber es ist bei dir nicht selten der Fall, dass du dich gerade mit diesem Thema auseinandersetzen musst. Was berichten denn da Verbraucherinnen und Verbraucher? Wie geraten die in solche Abofallen rein?

[00:04:14] Christoph Michael Fülling: Ja, das ist auch für die Verbraucher schwer nachzuvollziehen und daher auch für uns nicht immer ganz einfach zu rekonstruieren. Es gibt verschiedene Anhaltspunkte, woran es liegen könnte oder wie dieses Abo möglicherweise abgeschlossen wurde. Ein klassisches Beispiel ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Anrufe von Callcentern erhalten, bei denen behauptet wird, der Verbraucher habe sich bei einem Gewinnspiel angemeldet oder habe bei einem Gewinnspiel gewonnen und erhält dafür z.B. eine Zeitschrift kostenlos. Und weil es kostenlos ist, stimmen die Verbraucher zu. Aber später stellt es sich heraus, dass es doch nicht kostenlos ist und plötzlich kommen die Rechnungen. Das ist eine Möglichkeit, wie so ein Abo entstehen kann. Dann gibt es auch das Schlagwort 'Produkttester'. Leute melden sich als Produkttester kostenfrei auf irgendeiner Internetseite an.

[00:05:26] Christoph Michael Fülling: Bei dem Thema Produkttester geht man auf eine Internetseite, schaut sich um und meldet sich an, um irgendwelche Produkte kostenfrei zu erhalten. Und das ist eben das zweite Gebiet. Beim ersten Themengebiet, den Anrufen, ist es so, dass die Leute aus dem Nichts angerufen werden. Das Callcenter oder der Anrufer hat irgendwoher die Daten des Verbrauchers. Das hängt mit Sicherheit nicht zusammen, deswegen ist es auch schwierig nachzuvollziehen, was genau hier das Problem ist und wie man es stoppen kann, weil es eben so breit gefächert ist. Wie gesagt, es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, woher die Daten des Verbrauchers stammen können und wie dieses mögliche Abo zustande gekommen sein soll.

[00:06:02] Christoph Michael Fülling: Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, woher die Daten der Verbraucher stammen können und wie dieses mögliche Abo zustande gekommen sein könnte. Eine weitere Möglichkeit ist, dass man sich online bei irgendwelchen Gewinnspielen angemeldet hat und dann vielleicht irgendeinen Hinweis übersehen hat, irgendwo falsch draufgeklickt hat und dadurch unwissentlich ein Abo bestätigt hat. Gerade im Internet besteht ein erhebliches Gefahrenpotenzial, dass man irgendwo falsch klickt oder auf irreführende Werbung hereinfällt, die man für seriös hält. Man schaut sich das näher an, insbesondere auf populären Seiten wie Instagram, Facebook, YouTube und so weiter. Dort kann es durchaus vorkommen, dass man verleitet wird zu glauben, man erhalte hier kostenfrei irgendeine Leistung oder eine Zeitschrift, und meldet sich dafür an. Aber tatsächlich ist es dann im Nachhinein nicht kostenfrei, und man erhält unerwartet eine Rechnung.

[00:07:03] Patrick Lohmeier: Nun kurz zurück von der digitalen in die analoge Welt, unsere echte Welt, möchte ich sagen. Eine kurze Zwischenfrage, die mich persönlich interessiert, weil mir als Kind oder Jugendlicher auch mal etwas Ähnliches passiert ist. Es gab Werbung für eine gratis Gedenkmünze, und ich habe sie bestellt und bin dann in ein sogenanntes Münzabo geraten. Das war Anfang der neunziger Jahre, ich war noch nicht geschäftsfähig. Deshalb war es für meine Eltern relativ leicht, da rauszukommen, als dann die Rechnung kam: „Ja, Ihr Sohn hat hierfür ein Münzabo unterzeichnet, und wir schicken ihm jetzt monatlich eine Gedenkmünze zu einem horrenden Preis.“ Würdest du das auch schon als Abofalle kategorisieren, wenn mir so etwas widerfährt – „Ich bekomme eine gratis Münze, und plötzlich habe ich so einen Vertrag am Bein“?

[00:07:53] Christoph Michael Fülling: Ja, das ist genau das gleiche Problem, wie es jetzt hier auch mit der PVZ und mit diesen Zeitschriften-Abos auftritt. Irgendwo meldet man sich an, man klickt irgendwas an, weil man etwas gratis erhalten möchte, und dann stellt sich heraus, dass es doch nicht gratis sein soll.

[00:08:07] Patrick Lohmeier: Über die PVZ sprechen wir gleich. Jetzt möchte ich erstmal grundsätzlich fragen: Für mich klingt das rechtlich schwierig, vielleicht sogar herausfordernd. Ist das denn legal, illegal oder irgendwas dazwischen? Wie ist deine Einschätzung?

[00:08:25] Christoph Michael Fülling: Also man kann nicht sagen, dass das per se illegal ist.

[00:08:32] Patrick Lohmeier: Es wird ja suggeriert, ich nehme an einem Gewinnspiel teil, mit der Intention, mir dann ein Zeitschriften-Abo anzudrehen.

[00:08:41] Christoph Michael Fülling: Natürlich, ich kann das, was da passiert, auf keinen Fall gutheißen, das ist klar. Aber ich will auch sagen, es liegt hier in der Regel keine Straftat vor. Es handelt sich vielmehr um eine rechtliche Streitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen. Die Streitigkeit besteht darin, ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. Rechtliche Streitigkeiten gibt es immer wieder, und das ist an sich nichts Verwerfliches. Man muss ja auch sagen, Zeitschriftenabos an sich sind legitim und in Ordnung, wenn man sie wirklich bestellt und haben möchte. Aber das Problem hier ist, dass etwas untergeschoben und unklar dargestellt wird, dass man jetzt ein kostenpflichtiges Abo haben soll. Und das ist natürlich nicht in Ordnung, und dagegen muss man sich wehren.

[00:09:32] Patrick Lohmeier: Kommt dieser Vertragsabschluss schon durch meine Registrierung, sagen wir mal, für einen Produkttester-Status oder bei meiner Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel zustande, oder muss dazu noch ein Anruf folgen, der bestätigt, dass ich mich dafür registriert habe? An welcher Stelle kommt es zu dem Vertragsabschluss?

[00:09:50] Christoph Michael Fülling: Also, wie man im Internet beispielsweise Kleidung bestellen kann, indem man einfach nur durchklickt und dann auf 'Jetzt kaufen' klickt, könnte man im Internet auch Zeitschriftenabos bestellen. Entscheidend ist nur, dass klar ersichtlich ist, dass es sich um ein Abo handelt, wie lange das Abo dauert, was es kostet, und dass man diese Bestellung im Internet dann auch mit einem Button, also einer Schaltfläche, abschließt, die klar sagt: 'Jetzt kaufen' oder 'Jetzt zahlungspflichtig bestellen'. Eine eindeutige Formulierung, wonach der Vertrag wirklich zustande kommen soll, ist eine zwingende rechtliche Voraussetzung, damit ein Vertrag wirksam ist.

[00:10:27] Christoph Michael Fülling: Und wenn das nicht eingehalten wird, dann muss man schon sagen, dass kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Ein Anruf ist natürlich nicht zwingend erforderlich, aber auf der anderen Seite muss man eben sagen, nicht alle Verträge, nicht alle Abos kommen hier über das Internet zustande. Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Leute angerufen werden und dort telefonisch Verträge abschließen. Telefonisch kann man auch solche Verträge schließen. Deswegen sollte man auch darauf achten, was man am Telefon wirklich sagt und ob man dem zustimmt oder nicht.

[00:10:58] Patrick Lohmeier: Das sind dann diese sogenannten Fernabsatzverträge, über die wir auch hier im Podcast-Format schon das ein oder andere Mal gesprochen haben.

[00:11:04] Christoph Michael Fülling: Genau, Fernabsatzverträge sind alles, was über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, also alles, wo die beiden Vertragspartner sich jetzt nicht Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen.

[00:11:16] Patrick Lohmeier: Jetzt hattest du ja bereits das Unternehmen PVZ schon in einem Halbsatz erwähnt. Darauf möchte ich gerne zurückkommen, denn sie sind eine Instanz im Rahmen dieser Debatte um Abofallen. Welche Rolle spielt das Unternehmen Pressevertriebszentrale PVZ?

[00:11:32] Christoph Michael Fülling: Bei PVZ ist das Besondere, dass wir erheblich viele Beschwerden haben. PVZ an sich schließt diese Zeitungsabos wohl nicht ab. PVZ ist vielmehr der Abonnement-Verwalter.

[00:11:45] Patrick Lohmeier: Genau, die rufen nicht an und sagen: „Hier ist die PVZ und et cetera..."

[00:11:48] Christoph Michael Fülling: So ist es. Das passiert nicht. Es sind irgendwelche ganz anderen Unternehmen, mit denen PVZ dann wiederum zusammenarbeitet. PVZ verwaltet dann diese Abos und schickt die Rechnungen raus an die Leute. Und dann sollen eben die Rechnungen auch gegenüber PVZ bezahlt werden. Das heißt, PVZ selbst ist hier gar nicht derjenige, der diese Abos möglicherweise abschließt oder nicht abschließt, sondern PVZ ist nur das Unternehmen, das sich das Geld einfordert.

[00:12:13] Patrick Lohmeier: Und wenn ich dann eben eine unerwünschte Rechnung für ein unerwünschtes Abo von der PVZ bekomme, was kannst du bzw. deine Kolleginnen und Kollegen von der Verbraucherzentrale dann leisten?

[00:12:25] Christoph Michael Fülling: Zunächst müssen wir natürlich herausfinden, wie genau das Abo zustande gekommen ist. Natürlich, wenn jemand ein Abo wirklich abschließen wollte und dies auch getan hat und die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten wurden, dann besteht dieses Abo, und man kommt grundsätzlich nicht mehr daraus. Aber genau das ist ja bei den meisten Leuten nicht der Fall. Die meisten Leute wollten gar kein Abo abschließen oder haben es auch gar nicht abgeschlossen. Ihnen ist es völlig unbekannt, dass plötzlich eine Rechnung von PVZ kommen soll. Deswegen müssen wir erstmal herausfinden, was da wirklich passiert ist, uns die Unterlagen anschauen und prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss eingehalten wurden. Auch eine Widerrufsbelehrung muss erteilt worden sein, das ist ganz entscheidend. Und wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, dann muss man ganz klar sagen, der Vertrag ist nicht wirksam bzw. kann noch widerrufen werden, ohne dass irgendeine Zahlung zu leisten ist.

[00:13:19] Patrick Lohmeier: Ah, okay. Wie sind deine Erfahrungen der letzten Monate und Jahre in der Kommunikation mit PVZ? Zeigen sie sich dann auch in aller Regel einsichtig, das heißt, erlauben sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern, vom Vertrag zurückzutreten, oder gibt es da Widerworte?

[00:13:35] Christoph Michael Fülling: Ja, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kommunikation mit PVZ suchen, ist es leider so, dass die meisten nicht erfolgreich sind. Die Leute schreiben zwar vollkommen richtig an PVZ: „Ich habe hier keinen Vertrag gemacht und widerrufe auch einen etwaigen Vertrag“ und bitten, in Ruhe gelassen zu werden. PVZ akzeptiert es dann leider in der Regel nicht, sondern behauptet, dass dieser Vertrag doch zustande gekommen sein soll, und legt auch irgendwelche angeblichen Nachweise diesbezüglich vor. So einfach kommt man dann alleine leider nicht aus dem Vertrag. Deshalb wenden sich die Verbraucher an uns. Es ist auch häufig so, dass wir die Kommunikation mit PVZ suchen und versuchen, diesen Fall zu klären, was dann zum Glück ganz gut klappt.

[00:14:29] Christoph Michael Fülling: Wenn wir die Kommunikation mit PVZ aufbauen, dann sind die Erfolgschancen erfahrungsgemäß hoch, dass wir die Sache auch schnell klären können und PVZ auch dann wieder zurückrudert.

[00:14:40] Patrick Lohmeier: Alles klar. Ich finde es immer gut, wenn wir am Ende noch ein paar grundsätzliche Tipps und Ratschläge mit auf den Weg geben, damit Verbraucherinnen, Verbraucher und Menschen, die uns zuhören, gar nicht erst in diese, ich möchte sagen, schreckliche, aber doch sehr unangenehme Situation geraten. Also, die Rechnung für eine Dienstleistung oder ein Abo, das sie zu Hause haben, das sie niemals bestellt haben oder gar nicht wollten. Christoph, was kannst du unseren Hörerinnen und Hörern diesbezüglich noch mit auf den Weg geben?

[00:15:08] Christoph Michael Fülling: Eine ganz einfache Warnung lautet: Wenn etwas zu schön klingt, um wahr zu sein, dann ist es häufig auch nicht wahr. Deshalb, wenn Unternehmen irgendwas gratis anbieten oder Internetseiten oder Anrufe irgendetwas gratis versprechen, dann sollte man immer kritisch sein. Unternehmen arbeiten ja nicht gemeinnützig; sie möchten Geld verdienen. Also irgendwo muss ein Haken sein, es ist dann wohl doch irgendeine Leistung, die man erbringen muss, damit das Unternehmen Geld verdient. Daher genau darauf achten: Ist das hier wirklich gratis und was könnten die Beweggründe dieses Unternehmens sein, mir jetzt hier etwas schenken zu wollen? Also genau nachforschen und auch gerne mal bei Schutzwalls im Internet Erfahrungsberichte von anderen Leuten anschauen, die vielleicht schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht haben und sagen, dass sie dann auf einmal in eine Abofalle geraten sind.

[00:16:00] Patrick Lohmeier: Wäre es noch sinnvoll in solchen Momenten, um Rückruf zu bitten und zu sagen: „Ja, das hört sich alles gut an, was Sie mir da anbieten, aber ich möchte mich gerne morgen dazu nochmal informieren?“ Ich denke, da wird ja auch relativ viel Druck aufgebaut, von wegen, man müsse jetzt zustimmen.

[00:16:15] Christoph Michael Fülling: Genau, ich sage den Leuten auch immer in der Beratung, wenn sie angerufen werden und sie kennen dieses Unternehmen nicht, dann sollten sie zur Not einfach auflegen. Auf keinen Fall sollte man sich Druck aufbauen lassen, dass man jetzt schnell irgendwas abschließen muss. Man sollte sich nicht einschüchtern lassen und sich auch nicht beeindrucken lassen von irgendwelchen toll klingenden Worten, die da am Telefon einem suggeriert werden, oder von irgendwelchen vermeintlichen Gewinnen, die man jetzt da vielleicht erhält. Daher, wenn man merkt, das Gespräch ist unangenehm und man fühlt sich überrumpelt, einfach mal nachfragen: „Können Sie mich dann vielleicht noch mal in einem Tag anrufen? Können Sie mir die Unterlagen mal per Post zuschicken, dann schaue ich sie mir gerne an? Und können Sie mir sagen, wie genau Sie heißen und für welches Unternehmen Sie arbeiten?“ Seriöse Unternehmen würden genau diese Möglichkeiten geben und würden auch sagen, wie sie heißen und für welches Unternehmen sie arbeiten. Dann könnte man da auch nachforschen, was die Hintergründe sind und ob es seriös ist. Aber unseriöse Unternehmen bauen zeitlichen Druck auf und verstecken sich auch hinter Decknamen, sodass man im Nachhinein kaum herausfinden kann, wer das wirklich gemacht hat und einem den Himmel versprochen hat. Daher klare Aussage: Man braucht auch am Telefon nicht nett zu sein und zur Not einfach auflegen.

[00:17:41] Patrick Lohmeier: Im Falle von unerwünschten Online-Vertragsabschlüssen, gibt es da noch ein paar handfeste Tipps?

[00:17:47] Christoph Michael Fülling: Ja, man sollte sich, wenn man auf einer Internetseite ist, genau anschauen, was man jetzt hier genau abschließt. Im Zweifel lieber die Finger davon lassen. Auch grundsätzlich sollte man die Internetseite prüfen und schauen, wer der Betreiber der Seite ist. Es lohnt sich immer, einen Blick ins Impressum zu werfen. Das gilt nicht nur für diese Zeitschriften-Abos und Gewinnspiele, die man da vielleicht hat, sondern grundsätzlich bei Bestellungen und Vertragsabschlüssen im Internet. Immer ins Impressum schauen. Und da kann ich auf unseren sogenannten Fake-Shopfinder verweisen. Das ist eine Internetseite der Verbraucherzentrale. Im Fake-Shopfinder einfach mal die Internetadresse eingeben, die man hat, und dann werden auch schon ein paar Hinweise ausgespuckt, ob diese Internetseite seriös ist oder ob sie vielleicht kritisch ist. Also, ins Impressum schauen, das ist immer ein ganz entscheidender Punkt, und zur Not lieber keine Daten angeben. Man sollte grundsätzlich sparsam mit seinen Daten sein. Je mehr Daten man herausgibt, umso eher haben die Unternehmen auch etwas in der Hand und können einem solche Rechnungen schicken oder auch Geld vom Konto abbuchen.

[00:19:10] Patrick Lohmeier: Was gibt es für weitere Anzeichen dafür, dass man vielleicht an einen unseriösen Anbieter geraten ist, im Gespräch zum Beispiel? Was kann man da herausfinden, um zu prüfen, ob die wirklich seriös sind, mit denen man da gerade spricht?

[00:19:18] Christoph Michael Fülling: Es ist immer interessant, wenn wir die Unternehmen anschreiben und fragen, woher sie überhaupt die Daten des Verbrauchers haben. Wie kommen sie darauf, ihn anzurufen, obwohl sie vorher nie Kontakt hatten? Dann stellt sich heraus, dass die Unternehmen ursprünglich die Daten vom Verbraucher aus der Türkei haben. Irgendwelche türkischen Unternehmen haben diese Daten gespeichert und dann wahrscheinlich nach Deutschland verkauft. Und dann wird von Deutschland aus der Verbraucher angerufen und ihm dieser Zeitschriften-Vertrag untergeschoben. Weil die Anrufer, die sich bei den Verbrauchern melden, auch schon viele Daten haben, wirkt das auch für die Verbraucher immer so vertrauenswürdig. Es scheint ja so, als hätte man schon mal mit dem Unternehmen Kontakt gehabt. Oft sagen die Unternehmen dann konkret: „Ach, Sie sind doch Herr/Frau So-und-so und wohnen noch da und da und sind doch dann und dann geboren.“ Und dann wird das direkt vertraut: „Wir kennen uns ja schon, hier passt alles, dem kann ich ja vertrauen.“

[00:20:27] Christoph Michael Fülling: Und dann wird noch mal nach den Daten gefragt: „Wohnen Sie immer noch da? Und Ihre Kontoverbindung, sagen Sie die doch noch mal.“ Wenn man dann seine Kontoverbindung herausgibt, passiert es immer wieder, dass die Unternehmen auch einfach Geld vom Konto abbuchen. Das ist natürlich rechtswidrig, und man muss unbedingt darauf achten, regelmäßig das Konto zu prüfen. Also generell regelmäßig aufs Konto schauen und gucken, welche Beträge vom Konto abgebucht wurden und ob sie in Ordnung sind. Ein ganz wichtiger Hinweis: Wenn etwas vom Konto per Lastschrift abgebucht wird, kann man das innerhalb von acht Wochen wieder rückgängig machen, ohne jeden Grund. Genau solche Abbuchungen, die man niemals veranlasst hat, sollte man der Bank unbedingt mitteilen.

[00:21:13] Patrick Lohmeier: Alles klar, Christoph, das war wirklich sehr informativ. Ich habe eine Menge über Abofallen gelernt und hatte gar nicht geahnt, wie komplex das Thema ist, bzw. wie viele verschiedene Spielarten von Abofallen und unerwünschten Vertragsabschlüssen es gibt. Uns bleibt nichts anderes zu sagen, als dass, wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen ist und man plötzlich eine Rechnung vorliegen hat, die man nicht bezahlen möchte, für eine Dienstleistung, die man nicht wollte, dann kann man sich im Zweifelsfall immer an die Verbraucherzentrale vor Ort wenden. Ich danke dir, Christoph, und bis zum nächsten Mal.

[00:21:49] Christoph Michael Fülling: Danke, wir hören uns.

Outro:

[00:21:55] Patrick Lohmeier: Vielen Dank an alle Menschen, die die Produktion dieser Podcastreihe ermöglichen. Und natürlich möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Interesse an unserem heutigen Thema bedanken. Viele weitere Folgen von genau genommen können Sie in so gut wie allen Podcatchern und Audio Apps hören, wo Sie uns kostenlos abonnieren können. Wenn Sie uns bereits bei Spotify, Apple Podcast oder Audible hören und Ihnen unser Format gefällt, bewerten Sie uns doch mit ein paar Sternchen. Weitere Informationen rund um Abzocke jeder Art und ihre Verbraucherrechte finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de. In ein paar Tagen hören wir uns mit einer Podcastfolge zu einem anderen spannenden Thema wieder. Bis dahin erreichen Sie mich für Feedback und Themenwünsche per E-Mail an podcast@vz-bln.de. Dies war genau genommen – Der Podcast der Verbraucherzentralen, mein Name ist Patrick Lohmeier und freue mich aufs Wiederhören.

 

Fragen und Kommentare können Sie gerne an podcast@vz-bln.de schicken!

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