Kostenloses Online-Seminar "Was tun, wenn jemand stirbt? - Fragen rund um die Bestattung!" am 17. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Schlüsseldienste - Vorsicht ist geboten!

Hast du in Eile die Wohnung verlassen, die Tür zugeknallt, leider ohne den Schlüssel mitzunehmen? Du bist nicht allein. Vor diesem Problem stehen viele Verbraucher. Die einzige Rettung ist häufig ein Schlüsseldienst. Damit du nicht in die Falle unseriöser Handwerker tappst, geben wir dir Tipps.
Infothek Illustration Schlüsseldienst Notdienst Giulia Cappello VZB
On

Erstens: Suche nach dem richtigen Anbieter!

Obwohl die Situation für dich bestimmt stressig ist, raten wir, einen kühlen Kopf zu bewahren. Am besten solltest du im Internet ein bisschen länger recherchieren und einen lokalen Handwerker heraussuchen. Versuche zu überprüfen, ob der Handwerker sein Geschäft tatsächlich an der angegebenen Adresse hat. Vermeide die Unternehmer, die nur die Telefonnummer und keine Anschrift und Registerinformationen angeben.

Unser Tipp: Firmen mit 0900-Nummern oder mit Namen "AAA..." sind ein No-Go! Hier droht Abzocke. Vorsicht auch bei Firmen, die nur eine Mobilfunk- und keine Festnetznummer angeben.

Ein seriöser Schlüsselnotdienst wird von dir wissen wollen, ob du zugangsberechtigt bist. Es ist also OK, wenn der Schlüsseldienst nach der Anschrift in deinem Ausweis fragt.

Zweitens: Frag nach dem Preis!

Bei diesem Punkt ist wieder wichtig, die Ruhe zu bewahren. Zuerst solltest du dem Handwerker möglichst genau schildern, was passiert ist. Ist die Tür nur zugefallen oder abgeschlossen? Meistens reicht es, wenn die Tür wieder geöffnet wird. Sag, was gemacht werden muss, um unnötige Kosten zu vermeiden. Zum Beispiel für die Auswechslung eines ganzen Schlosses. Mit diesen Informationen kann ein seriöser Handwerker dir die geschätzten Gesamtkosten nennen - inklusive Anfahrtskosten und Stundensätzen.

Unser Tipp: Versuche, mit dem Schlüsseldienst einen Festpreis auszuhandeln. Das Öffnen einer Tür ist nicht zeitaufwendig und sollte an einem Werktag 150 Euro nicht überschreiten.

Drittens: Fordere eine Rechnung!

Für den meisten Ärger sorgen Schlüsseldienste, wenn sie überzogene Summen verlangen. Viele Firmen fordern, den Betrag sofort bar oder mit Karte zu bezahlen. Lass dich nicht austricksen! Fordere eine Rechnung mit allen Einzelposten und bezahle nur den vorher vereinbarten Betrag. "Sofortzuschläge", "Bereitstellungszuschläge" und "Spezialwerkzeugkosten" sind übrigens nicht erlaubt!
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit (zum Beispiel am Sonntag oder in der Nacht) sind zulässig, aber sie dürfen 100 Prozent der üblichen Vergütung nicht überschreiten.

Hast du zu viel bezahlt? Du kannst in die Verbraucherzentrale kommen und deine Rechnung prüfen lassen. Richtige Wucher-Schlüsseldienste sind allerdings häufig nicht mehr erreichbar und das Geld sehr schwierig zurückzubekommen.

Einen weiteren Text zum Thema „Schlüsseldienste“ und eine Kurzinformation auf Arabisch und Türkisch kannst du hier lesen. 

Vektorgrafik mit menschlichen Figuren und digitalen Endgeräten - Digitale Welt

Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch

Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.

Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.