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Lebensversicherungen: Schutz im Todesfall und Geldanlage

Stand:
Eine Lebensversicherung kann in drei verschiedenen Formen abgeschlossen werden. Welche die richtige ist, hängt vor allem von der individuellen Lebenssituation ab.
Eine Frau hält ihre Hände um Figuren einer Familie und ein Sparschwein.
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Risiko-Lebensversicherung

Anders als bei der Kapital-Lebensversicherung ist bei der Risiko-Lebensversicherung nur das Risiko des Todes versichert. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Insbesondere Familien mit Kindern stehen oftmals vor dem finanziellen Chaos, wenn ein Partner stirbt.

Eine Risiko-Lebensversicherung ist immer dann dringend erforderlich, wenn der Tod eines Elternteils oder Partners eine finanzielle Lücke reißen könnte, die weder durch Renten noch durch eigenes Vermögen zu schließen wäre. Die Laufzeit kann so vereinbart werden, dass die Versicherung endet, wenn andere Rentenansprüche greifen oder/und die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen.

  • Die zu vereinbarende Versicherungssumme wird anhand der individuellen Einkommens- und Vermögenslage ermittelt.
  • Vorsicht Vertreter: Viele Versicherungsvertreter wollen ihren Kunden statt einer Risiko-Lebensversicherung eine Kapital-Lebensversicherung aufschwatzen, mit der gleichzeitig Geld angespart werden soll. Grund hierfür ist, dass die Vermittler für diese Verträge wesentlich höhere Provisionen erhalten. Für die Sicherung der Altersvorsorge gibt es allerdings rentablere Möglichkeiten.
  • Die Versicherer unterscheiden sich weniger durch ihre Leistungen, als vielmehr durch die Höhe des Beitrags. Also Preise vergleichen!

 

Kapital-Lebensversicherung

Eine Kapital-Lebensversicherung besteht immer aus zwei Leistungen. Zum einen bietet sie finanzielle Absicherung für Hinterbliebene, wenn der Versicherte stirbt. Dann wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Zum anderen ist sie ein Sparplan. Wie der Beitrag allerdings aufgesplittet wird, erfährt der Kunde nicht.

Weiterhin ist nur die garantierte Erlebensfallsumme und die garantierte Überschussbeteiligung (für Neuabschlüsse ab 1. Januar 2022 nur noch 0,25 Prozent – steigt voraussichtlich für Neuabschlüsse ab 01.01.2025 auf 1 Prozent) sicher. Darüber hinausgehende Überschüsse sind nicht gewährleistet und vom Geschäftserfolg der Versicherungsgesellschaft abhängig. Hier können sich Kunden nur auf die Prognosen der Versicherer "verlassen". Hohe Erträge sind allerdings in naher Zukunft nicht zu erwarten.

  • Wer sich nicht sicher ist, ob er die Laufzeit durchhalten kann, sollte keine Kapital-Lebensversicherung abschließen. Denn:
    Vorher kündigen bedeutet Verlust!
  • Hinterbliebenenschutz kann auch durch eine erheblich günstigere Risiko-Lebensversicherung aufgestockt werden.
  • Eine Kapital-Lebensversicherung kann im Rahmen einer
    betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel als
    Direktversicherung, sinnvoll sein. Dann winken dem Versicherten
    Steuervorteile.
  • Wer sich trotz dargestellter Nachteile für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet, sollte die Beiträge jährlich bezahlen. Das spart Zuschläge. Auf eine eingeschlossene Unfalltod-Zusatzversicherung kann verzichtet werden. Sie ist überflüssig und zu teuer.
  • Zum Abschluss einer Versicherung sollten immer leistungsstarke Versicherer gewählt werden. Einen Marktüberblick gibt die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale.

Fondsgebundene-Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination von Risikolebensversicherung und Fondssparplan. Das eingezahlte Geld wird in Investmentfonds, zum Beispiel Aktien-, Renten - oder Immobilienfonds investiert. Eine Mindestauszahlung, wie bei der Kapital-Lebensversicherung gibt es nicht. Ausgezahlt wird, was der Fonds erwirtschaftet hat.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.