Kostenloses Online-Seminar "Jetzt geht es dem Haus ans reingemachte! – Richtig energetisch sanieren“ am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Und täglich grüßt das Inkassobüro

Stand:
Viel zu hohe Inkassoforderung wegen Falschparken: Verbraucherzentrale hilft gegen unberechtigte Forderung.
ein Mann schaut entsetzt auf einen Inkasso-Brief
Off

Der Fall

Sabine K.* wollte nur ein paar Einkäufe erledigen. Sie stellte ihr Auto auf dem privaten Parkplatz einer Gaststätte ab, die erst eine halbe Stunde später öffnete. Als sie wiederkam, fand sie am Auto einen handschriftlichen Zettel, dass sie dieses Falschparken 156 Euro kosten würde. Auf dem Parkplatz der Gaststätte fanden sich jedoch keine Hinweisschilder auf eine private Parkraumbewirtschaftung und mögliche Kosten. Frau K. rief umgehend bei der Gaststätte an, entschuldigte sich bei der Besitzerin und ließ ihr ihre Telefonnummer für einen möglichen Rückruf da. 

Rund drei Wochen später bekam Sabine K. Post vom Inkassounternehmen Euro Collect GmbH, die für das Falschparken 156,79 Euro verlangte, inklusive Kosten für Halterermittlung und einer Pauschale für Post und Telekommunikation. Zudem sollte sie eine Unterlassungserklärung gegenüber der Inhaberin der Gaststätte abgeben und sich verpflichten, nicht mehr rechtswidrig dort zu parken. Diese Erklärung gab Frau K. ab, dem geforderten Betrag widersprach sie.

Zwei Monate später schrieb das Inkassounternehmen Frau K. wieder an, forderte nun aber nur noch Kosten in Höhe von 38,80 Euro. Diese bezahlte Sabine K. und ging davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt war. 

Wieder zwei Monate später lag erneut ein Brief der Euro Collect GmbH in ihrem Briefkasten. Die Forderung diesmal: 259, 67 Euro, immer noch für das Falschparken vor der Gaststätte. Sabine K. wandte sich nun ratsuchend an die Verbraucherzentrale, um keine unberechtigten Forderungen mehr zu erhalten. 

Das haben wir getan

Im Rahmen der Beratung haben wir die Schreiben des Inkassobüros überprüft und festgestellt, dass schon allein die Hauptforderung für das Falschparken nicht gerechtfertigt war. Der Grund: Sabine K. erhielt auf dem Parkplatz weder Informationen darüber, dass ihr für das Falschparken Kosten entstehen würden, noch wie hoch diese Kosten sind und dass mit dem Parken auf der privaten Parkfläche überhaupt ein Vertrag zustande gekommen war. Auf dem Parkplatz wurde sie lediglich darauf hingewiesen, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Hinzu kamen weitere rechtswidrige Forderungen in dem Schreiben. So forderte das Inkassobüro Halterermittlungskosten in Höhe von 10,80 Euro, obwohl diese Abfrage online kostenlos ist. Darüber hinaus war die Halterermittlung in diesem konkreten Fall auch unnötig, da Sabine K. der Gaststättenbetreiberin ihren Namen und ihre Telefonnummer genannt hatte. Rechtswidrig war auch die Geltendmachung von „Mahnauslagen Mandant“ in Höhe von 10 Euro, ohne weitere Erklärung, worum es sich bei diesen Auslagen genau handelt. 

Wir haben das Inkassobüro Euro Collect GmbH, das uns bereits aus verschiedenen Verfahren und Beschwerden bekannt ist, abgemahnt und aufgefordert, das Verhalten künftig zu unterlassen. Da Euro Collect nicht auf die Abmahnung reagierte haben wir Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Dieses gab uns in seinem Versäumnisurteil vom 5. Februar 2025 recht.

Tipp: Inkasso-Check machen

inkassoschreiben enthalten häufig zu hohe oder nicht gerechtfertigte Forderungen. Mit unserem kostenlosen Inkasso-Check können Sie ganz einfach online klären, ob weine Forderung rechtens ist und welche nicht. Bei komplexeren Fällen hilft unsere Beratung.


* Name der Verbraucherin ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt. 

Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Schmuckbild

Viel Ärger nach dem Probetraining

Ein Jugendlicher wollte nur ein Probetraining im Fitnessstudio machen – schloss dabei aber unwissentlich einen Zweijahresvertrag ab. Weil er minderjährig ist, hätte ein Elternteil unterschreiben müssen. Stattdessen unterschrieb sein volljähriger Freund. Der Vertrag ist deshalb ungültig – trotzdem fordert das Studio Geld.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.