Nur eingeschränkt abbaubar
Entgegen der Werbeaussagen sind die biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffe tatsächlich nur eingeschränkt abbaubar. Zwar können sich solche Kunststoffe unter bestimmten Bedingungen zu Wasser und CO2 zersetzen, allerdings liegt der Bioabfall in industriellen Kompostieranlagen in der Regel nur wenige Wochen und damit oft zu kurz für einen ausreichenden Abbau der Kunststoffe. Und selbst nach längerer Liegezeit können kleine Plastikteilchen im Kompost zurückbleiben. Wertvoller Humus entsteht bei der Zersetzung nicht.
Nur eingeschränkt nachhaltig
Auch wenn die Kunststoffe als biologisch abbaubar und kompostierbar beworben werden, bedeutet das nicht, dass sie nur aus nachwachsenden Rohstoffen wie Zucker, Zellulose und Stärke sind. Einige sind auch aus fossilen Rohstoffen wie Erdöl. Die Begriffe „biologisch abbaubar“ und „kompostierbar“ werden häufig mit der gleichen Bedeutung verwendet.
Kunststoffe, die aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind, werden auch als biobasiert bezeichnet. Nicht alle biobasierten Kunststoffe sind biologisch abbaubar. Außerdem bestehen sie häufig nicht zu 100 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen, sondern enthalten auch fossile Anteile.
Biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe werden unter dem Begriff "Biokunststoffe" zusammengefasst. Das können sein:
- Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, die nicht biologisch abbaubar sind
- Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, die biologisch abbaubar sind
- Kunststoffe aus fossilen Rohstoffen, die biologisch abbaubar sind
Allerdings ist „Biokunststoff“ kein gesetzlich definierter oder geschützter Begriff. Das heißt, dass nicht verlässlich geregelt ist, welche Kunststoffe als Biokunststoff bezeichnet werden dürfen. Auch die Begriffe „kompostierbar“ und „biologisch abbaubar“ sind nicht gesetzlich definiert.
Wie der Marktcheck außerdem gezeigt hat, ist für Verbraucher:innen oft gar nicht ersichtlich, aus welchem Material die verwendeten Kunststoffe bestehen. Die Information zum Material fand sich nur auf 11 der 46 Produkte. Bei 16 weiteren waren die Angaben dazu nur auf den Internetseiten der Hersteller zu finden. Bei den restlichen 19 Produkten bleibt es allerdings völlig unklar, ob das Produkt bzw. die Verpackung aus nachwachsenden oder fossilen Rohstoffen besteht.
Nur eingeschränkt im Biomüll erlaubt
Für den Marktcheck hat die Verbraucherzentrale in allen 44 baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen nachgefragt, ob Biomüll separat gesammelt wird und falls ja, ob dort biologisch abbaubare oder kompostierbare Kunststoffe erlaubt sind.
Das Ergebnis ist eindeutig: Nur in einem der 35 Landkreise, die sich auf die Anfrage zurückgemeldet haben, dürfen als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbene (Bio-)Mülltüten, Tragetaschen, Kaffeekapseln, Backpapier, Lebensmittelverpackungen, Einweggeschirr und Besteck mit dem Bioabfall in dem dafür vorgesehenen Plastikbeutel entsorgt werden. In zwei weiteren dürfen nur als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbene Biomülltüten mit dem Bioabfall in der Biotonne entsorgt werden. Nur einer der beiden Landkreise fordert den Aufdruck „kompostierbar“ oder den Keimling auf der (Bio-)Mülltüte. Die als biologisch abbaubare beworbenen Kaugummis dürfen in keinem der 35 Land- und Stadtkreise mit dem Bioabfall entsorgt werden.