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Nicht für die Biotonne!

Stand:
Mit Werbeaussagen wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ erwecken Hersteller den Eindruck, dass der so beworbene Kunststoff einfach in der Biotonne entsorgt werden kann. Dass dies nur selten erlaubt und zudem wenig nachhaltig ist, zeigt der Marktcheck der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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Um welche Produkte geht es?

Für den Marktcheck hat die Verbraucherzentrale 46 Produkte erhoben, darunter Biomülltüten, Einweggeschirr, Kaffeekapseln und –pads, Kaugummis, Produkte aus beschichtetem Papier, Verpackungen und Drogerieartikel wie beispielsweise Feuchttücher oder Windeln. Was alle Produkte gemeinsam haben: Sie werden von den Herstellern als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ beworben. Mehr als die Hälfte der Produkte (67 Prozent) trägt die Werbung prominent auf der Vorderseite (Schauseite) der Verpackung. Nur auf der Rückseite findet sich der Hinweis meist bei Produkten, bei denen nur die Verpackung als kompostierbar beworben wird.

Was behaupten die Anbieter?

Mit Aussagen wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ erwecken Anbieter den Eindruck, dass die Produkte genau wie Obst- und Gemüsereste einfach im Biomüll entsorgt werden können. Dieser Eindruck wird durch verschiedene Siegel, die auf 18 der 46 Produkte (39 Prozent) zu finden sind, unterstützt. Auf welchen Grundlagen diese Siegel beruhen und was die Siegelgeber unter Kompostierbarkeit verstehen, ist für Verbraucher:innen aber nicht erkennbar und nicht nachprüfbar.

Beispiele für Siegel

Nur eingeschränkt abbaubar

Entgegen der Werbeaussagen sind die biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffe tatsächlich nur eingeschränkt abbaubar. Zwar können sich solche Kunststoffe unter bestimmten Bedingungen zu Wasser und CO2 zersetzen, allerdings liegt der Bioabfall in industriellen Kompostieranlagen in der Regel nur wenige Wochen und damit oft zu kurz für einen ausreichenden Abbau der Kunststoffe. Und selbst nach längerer Liegezeit können kleine Plastikteilchen im Kompost zurückbleiben. Wertvoller Humus entsteht bei der Zersetzung nicht. 

Nur eingeschränkt nachhaltig

Auch wenn die Kunststoffe als biologisch abbaubar und kompostierbar beworben werden, bedeutet das nicht, dass sie nur aus nachwachsenden Rohstoffen wie Zucker, Zellulose und Stärke sind. Einige sind auch aus fossilen Rohstoffen wie Erdöl. Die Begriffe „biologisch abbaubar“ und „kompostierbar“ werden häufig mit der gleichen Bedeutung verwendet.

Kunststoffe, die aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind, werden auch als biobasiert bezeichnet. Nicht alle biobasierten Kunststoffe sind biologisch abbaubar. Außerdem bestehen sie häufig nicht zu 100 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen, sondern enthalten auch fossile Anteile.

Biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe werden unter dem Begriff  "Biokunststoffe" zusammengefasst. Das können sein:

  • Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, die nicht biologisch abbaubar sind
  • Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, die biologisch abbaubar sind
  • Kunststoffe aus fossilen Rohstoffen, die biologisch abbaubar sind

Allerdings ist „Biokunststoff“ kein gesetzlich definierter oder geschützter Begriff. Das heißt, dass nicht verlässlich geregelt ist, welche Kunststoffe als Biokunststoff bezeichnet werden dürfen. Auch die Begriffe „kompostierbar“ und „biologisch abbaubar“ sind nicht gesetzlich definiert.

Wie der Marktcheck außerdem gezeigt hat, ist für Verbraucher:innen oft gar nicht ersichtlich, aus welchem Material die verwendeten Kunststoffe bestehen. Die Information zum Material fand sich nur auf 11 der 46 Produkte. Bei 16 weiteren waren die Angaben dazu nur auf den Internetseiten der Hersteller zu finden. Bei den restlichen 19 Produkten bleibt es allerdings völlig unklar, ob das Produkt bzw. die Verpackung aus nachwachsenden oder fossilen Rohstoffen besteht.

Nur eingeschränkt im Biomüll erlaubt

Für den Marktcheck hat die Verbraucherzentrale in allen 44 baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen nachgefragt, ob Biomüll separat gesammelt wird und falls ja, ob dort biologisch abbaubare oder kompostierbare Kunststoffe erlaubt sind.

Das Ergebnis ist eindeutig: Nur in einem der 35 Landkreise, die sich auf die Anfrage zurückgemeldet haben, dürfen als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbene (Bio-)Mülltüten, Tragetaschen, Kaffeekapseln, Backpapier, Lebensmittelverpackungen, Einweggeschirr und Besteck mit dem Bioabfall in dem dafür vorgesehenen Plastikbeutel entsorgt werden. In zwei weiteren dürfen nur als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbene Biomülltüten mit dem Bioabfall in der Biotonne entsorgt werden. Nur einer der beiden Landkreise fordert den Aufdruck „kompostierbar“ oder den Keimling auf der (Bio-)Mülltüte. Die als biologisch abbaubare beworbenen Kaugummis dürfen in keinem der 35 Land- und Stadtkreise mit dem Bioabfall entsorgt werden.

Karte von Baden-Württemberg

Viele Entsorger gaben daher sowohl konventionelle als auch biologisch abbaubare Kunststoffe als häufige Störstoffe an, die in den Anlagen aussortiert werden.

Was auf den Verpackungen allerdings oft fehlt, sind Hinweise darauf, dass das Produkt nur eingeschränkt im Biomüll entsorgt werden kann. Wie der Marktcheck außerdem gezeigt hat, sind Hinweise wie „wenn behördlich zugelassen“ oder „lokale Entsorgungsmöglichkeiten beachten“ zudem meist schlecht zu finden und so gestaltet, dass sie im Text untergehen.

Was ist mit dem Kompost im Garten?

Auch für den heimischen Kompost sind die als kompostierbar und abbaubar beworbenen Kunststoffe nur eingeschränkt geeignet, auch wenn das auf 13 der 46 untersuchten Packungen behauptet wird. Einerseits, weil für die bestmögliche Zersetzung ganz bestimmte Bedingungen im Kompost herrschen müssen, andererseits, weil auch dann nicht garantiert ist, dass die Kunststoffe sich tatsächlich komplett zersetzen. In vielen Fällen bleiben kleine Reste zurück. Hinzu kommt, dass bei der Zersetzung kein wertvoller Humus entsteht – die Kunststoffe bringen für den Kompost keinen Mehrwert und sind in gelben Tonnen, gelben Säcken oder ähnlichen Sammelsystemen für Kunststoff besser aufgehoben.

Klare Kennzeichnung nötig!

Produkte aus Kunststoff, die als kompostierbar und biologisch abbaubar beworben werden, sind dies aus verschiedenen Gründen in der Praxis nicht. Sie bieten keine Vorteile für die Umwelt und sollten deshalb nicht als nachhaltigere Alternative zu herkömmlichen Kunststoffen verkauft werden dürfen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert daher ein Kennzeichnungssystem für komposttierbare und biologisch abbaubare Produkte, auf das Verbraucher:innen sich tatsächlich verlassen können. Wichtig: Die Begriffe "kompostierbar" und "biologisch abbaubar" müssen dafür gesetzlich definiert werden. Bis es so ein System gibt, hilft zum Schutz vor Irreführung und der Umwelt nur ein Verbot von Werbeaussagen wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ auf Produkten, die nicht flächendeckend in Deutschland im Biomüll entsorgt werden dürfen.

 

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