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Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Einfach und gut erklärt

Stand:
Seit dem 1. Januar gilt das Gebäude-Energie-Gesetz. Was genau steht im Gesetz und wer genau ist betroffen?
Dämmung Dachgeschoss Haus


 

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Seit 1. Januar gilt es nun , das viel diskutierte Gebäude-Energie-Gesetz. Doch was steht nun eigentlich wirklich im Gesetz? Und wie genau betrifft es Verbraucher:innen? In dieser Folge unseres Podcasts beantworten Andreas Köhler und Matthias Bauer im Gespräch mit Niklaas Haskamp die wichtigsten Fragen:

 

  • Was steht genau im Gebäude-Energie-Gesetz?
  • Was ist die kommunale Wärmeplanung?
  • Welche Fristen gelten bei der kommunalen Wärmeplanung?
  • Welche Heizungen sind jetzt noch zulässig?

 

Weitere Informationen

 

Hören Sie gleich rein:

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Mann in Anzug zeigt anderem Mann im Anzug etwas auf dem Tablett

Smart Energie Sparen

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Jemand benutzt ein Tablet und steuert damit seine Heizung.

Vorlage Podcast-Artikel

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Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.