Was mache ich, wenn etwas bekomme, was ich gar nicht bestellt habe?
Bei der Annahme und beim Öffnen des Pakets
- Überprüfen Sie bei der Lieferung, ob Größe und Gewicht des Pakets zu dem von Ihnen bestellten Produkt passen. Sobald Ihnen bei der Lieferung die Größe oder das Gewicht des Pakets unpassend scheint, das Paket beschädigt ist oder gar Hinweise auf Manipulationen zum Beispiel am Versandlabel zu erkennen sind, beanstanden Sie das sofort beim Lieferdienst.
- Sammeln Sie schon beim Öffnen des Pakets Beweise. Nehmen Sie dafür beispielsweise ein Video auf während Sie das Paket öffnen und öffnen Sie das Paket im Idealfall im Beisein einer weiteren Person. Enthält das Paket die richtige bestellte Ware, können Sie das Video ja wieder löschen.
Wenn das Paket eine falsche Lieferung enthält
- Melden Sie die Falschlieferung sofort beim Absender. Schicken Sie auch Beweisfotos mit.
- Bewahren Sie den Paketschein gut auf – besonders, wenn dort auch das Gewicht des Paketes angegeben ist. Dies kann dabei helfen, zu belegen, dass es sich um die falsche Ware gehandelt hat.
- Prüfen Sie, ob Sie den Kaufpreis rückbuchen können. Allerdings kann dies unter Umständen zur Kontosperrung führen.
- Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn der Händler eine Kontoprüfung androht.
- Holen Sie rechtlichen Rat ein oder wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale für eine Beratung.
- Stellen Sie Strafanzeige. Das geht in vielen Bundesländern auch online. Wie Sie eine Strafanzeige erstatten, lesen Sie außerdem im verlinkten Beitrag.