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Überhöhte Rechnung beim Arzt: Das können Sie tun

Stand:
Bei einer Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) müssen Ärztinnen und Ärzte die voraussichtlichen Kosten vorab angeben. Wird es am Ende deutlich teurer, müssen Patient:innen das nicht hinnehmen.
Geld und Kosten sparen beim Zahnarzt mit dem roten Sparschwein

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, nicht nur über Vor- und Nachteile einer IGeL aufzuklären, sondern auch über die Kosten.
  • Patienten können einen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen.
  • Eine überhöhte Rechnung können Sie überprüfen lassen.
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Aufklärung über Kosten ist Pflicht

Ärztinnen und Ärzte müssen Sie vor Beginn einer Untersuchung oder Behandlung nicht nur über medizinische Aspekte aufklären, sondern auch über Kosten, die Sie privat tragen müssen – und zwar schriftlich. Es reicht nicht aus, darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Selbstzahlerleistung handelt. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die voraussichtlichen Kosten vorher schriftlich und so genau wie möglich anzugeben.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden als Privatleistungen nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Darin ist geregelt, dass sich die Höhe der Kosten unter anderem nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad bemisst. Wenn sich bei kostenpflichtigen Extras mitunter erhebliche Preisunterschiede im Vergleich zur erfolgten Beratung oder zum Kostenvoranschlag ergeben, müssen Sie als Patient:in das nicht hinnehmen.

Wann kann es teurer werden?

Kostenvoranschläge oder schriftliche Informationen zu Preisen sind grundsätzlich verbindlich. Treten im Verlauf der Behandlung oder Diagnostik jedoch Umstände ein, die im Vorfeld nicht absehbar waren, darf der Rechnungsbetrag die im Voraus mitgeteilten Kosten überschreiten. Allerdings sind dem Grenzen gesetzt. Eine Überschreitung bis 20 Prozent der veranschlagten Kosten ist möglich. Bei größeren Abweichungen muss Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dies rechtzeitig vor der Behandlung oder vor dem nächsten Behandlungsschritt mitteilen. So haben Sie immer noch die Möglichkeit hat, von der Behandlung Abstand zu nehmen.

Am Beispiel der Professionellen Zahnreinigung bedeutet das: Bei einer Vorabschätzung von rund 100 Euro darf der endgültige Preis maximal bei 120 Euro liegen, sonst hätte die Praxis vorab über die Steigerung aufklären müssen.

Warum gibt es keine Pauschalpreise?

Einen Pauschalpreis für die Behandlung wäre für Patient:innen am sichersten. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen verbietet es Ärzt:innen jedoch, vorher einen Preis pauschal festzulegen. Sie müssen versuchen, die Kosten so genau wie möglich einzuschätzen.

Das raten die Verbraucherzentralen

Vergleichen Sie nach der Behandlung den Rechnungsbetrag mit dem schriftlichen Kostenvoranschlag. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie mit dem Arzt sprechen und um eine Erläuterung bitten. Hilft das nicht weiter, bietet sich eine Rechnungsprüfung bei der Landesärztekammer an.

  • Lassen Sie sich vor einer Behandlung oder Untersuchung die Information zu den Kosten unbedingt schriftlich geben. Wenn Sie keine schriftliche Kosteninformation bekommen haben, können Sie die Bezahlung verweigern.
  • Vergleichen Sie nach der Behandlung den Rechnungsbetrag mit dem schriftlichen Kostenvoranschlag.
  • Bei Unstimmigkeiten sollten Sie mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen und um eine Erklärung bitten. Hilft das nicht weiter, bietet sich eine Rechnungsprüfung bei der Landesärztekammer an.
  • Abweichungen zwischen dem Kostenvoranschlag und der Endrechnung sollten Sie nur bis zu 20 Prozent tolerieren und zwar nur, wenn besondere Schwierigkeiten oder ein erhöhter Zeitaufwand im Vorfeld nicht erkennbar waren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.