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Gegen Arthrose, Diabetes, Parkinson, Alzheimer und sogar Krebs soll der Extrakt Curcumin wirken. Trotz intensiver Forschung bleiben die meisten Fragen noch offen. Erfahren Sie, wie Kurkuma wirklich wirkt und welche Tipps wir zur sicheren Anwendung haben.
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tj_studio / Freepik
Das Wichtigste in Kürze:
Als Gewürz ist Kurkuma unproblematisch, es kann verdauungsfördernd wirken.
Kurkuma ist weder ein Wundermittel noch eine Allzweckwaffe. Vielversprechende Laborergebnisse sind nicht einfach auf den Menschen übertragbar.
Kurkuma- und curcuminhaltige Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel. Für sie sind krankheitsbezogene Aussagen generell verboten.
Wenn Sie Curcumin zur Behandlung von Erkrankungen nehmen wollen, sprechen Sie Produkt, Dosierung und mögliche Nebenwirkungen unbedingt im Arztgespräch ab.
Schwangere und Stillende sowie Patienten mit Gallensteinen sollten auf Kurkuma-Nahrungsergänzungsmittel verzichten.
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Was ist Kurkuma?
Kurkuma gehört zur Familie der Ingwergewächse. Die Pflanze gedeiht in den tropischen Regionen Asiens. Von der Staude, die über einen Meter hoch werden kann, wird der unterirdische Teil verwendet, der dem Ingwer ähnlich sieht, allerdings eine intensiv gelbe Farbe besitzt. Kurkuma wird daher auch Gelbwurzel genannt. Der Geschmack wird mit "mild-würzig, mit einer leicht erdig-bitteren Note" beschrieben.
Während in Asien häufig frisches Kurkuma zur Speisenzubereitung verwendet wird, ist es in der westlichen Küche eher als Currypulverbestandteil, als Lebensmittelfarbstoff (E100) oder Mittel zum Eierschalenfärben bekannt.
Welche Wirkung hat Kurkuma?
Nicht nur als eigenständiges Gewürz und Curry-Bestandteil ist Kurkuma schon lange bekannt. Viele Hersteller werben auch damit, dass die Kurkuma-Knolle schon seit Jahrtausenden in der traditionellen asiatischen Medizin eingesetzt wird. Tatsächlich können wohl leichte Beschwerden wie Blähungen oder ein Völlegefühl nach dem Essen durch Kurkuma in den Speisen abgemildert oder vermieden werden.
Neben Kurkuma als Gewürz sind jedoch auch Nahrungsergänzungsmittel mit Kurkuma oder dem gelben Extrakt Curcumin auf dem Markt. Diese Mittel finden Sie meist in Form von Kurkuma-Kapseln oder als Pulver. Sie werden als eine Art Geheimwaffe gegen zahlreiche Beschwerden und sogar schwere Erkrankungen angepriesen.
Es fehlen eindeutige wissenschaftliche Belege darüber, ob Kurkumaextrakte gesundheitliche Wirkungen beim Menschen - beispielsweise gegen Krebs, Gelenkbeschwerden, Demenz oder Depressionen - haben. Nahrungsergänzungsmittel sind - im Gegensatz zu Medikamenten - nicht zur Vorbeugung, Linderung oder Heilung einer Erkrankung vorgesehen. Einem Nahrungsergänzungsmittel darf auch nicht der Anschein eines Arzneimittels gegeben werden.
Was steckt hinter der Werbung zu Kurkuma?
Eine Vielzahl von Produkten wirbt mit dem Inhaltsstoff Kurkuma. So werden zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln mit Kurkuma cholesterinsenkende, leberschützende und antidepressive Eigenschaften zugesprochen. Meist wird nicht auf dem Produkt selbst dafür geworben, denn das wäre verboten. Stattdessen wird die "Heils-Botschaft" mittels Ratgeber-Büchern, Internet-Foren, in von PR-Agenturen gelieferten "redaktionellen" Beiträgen oder (angeblichen) Erfahrungsberichten auf der Anbieter-Homepage verbreitet.
Typische Online-Werbeaussagen oder Schlagzeilen
"Indiens heilige Pflanze bei Arthrose, Krebs, Diabetes und Alzheimer",
"Kurkuma: Bewegen ohne Schmerzen" oder
"Der Entzündungshemmer aus dem Currypulver".
Die Wirklichkeit sieht anders aus: Auch wenn die Kurkuma-Extrakte schon recht erfolgversprechend in zahlreichen Zellkultur- und Tierversuchen getestet wurden, die Ergebnisse sind mit Vorsicht zu betrachten:
Es fehlen eindeutige wissenschaftliche Belege darüber, ob Kurkumaextrakte tatsächlich gesundheitliche Wirkungen beim Menschen, beispielsweise gegen Krebs, Gelenkbeschwerden, Demenz oder Depressionen haben.
Viele Ergebnisse sind nicht direkt auf den Menschen übertragbar und wurden zum Großteil noch nicht in Humanstudien bestätigt.
Der Stoffwechsel von Zellen, Nagetieren und Menschen ist unterschiedlich.
Im Labor werden meist extrem hohe Dosierungen verwendet, die beim Menschen weder über die Nahrung noch über Nahrungsergänzungsmittel erreicht werden können
Die verfügbaren Humanstudien weisen häufig große Mängel auf (zum Beispiel eine zu geringe Teilnehmerzahl, keine Vergleichsgruppe, zu kurze Studiendauer) und haben daher nur begrenzte Aussagekraft.
Die beantragte Werbeaussage „Curcumin trägt zur normalen Gelenkfunktion bei“ wurde aufgrund fehlender wissenschaftlicher Nachweise von der EU nicht genehmigt.
Hinzu kommt, dass man heute weiß, dass Curcumin in üblichen Laborverfahren unspezifische Reaktionen auslösen kann. Es gilt als eine Substanz, die bei Screenings falsch positive Effekte liefern kann, welche als solche fehlinterpretiert werden. Deshalb sind viele Ergebnisse von Curcumin-Studien, beispielsweise aus Zellkulturstudien mit Vorsicht zu genießen.
Es fehlen also eindeutige wissenschaftliche Belege darüber, ob Kurkumaextrakte gesundheitliche Wirkungen beim Menschen haben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte einen Hersteller wegen unzulässiger Werbeaussagen für ein Kurkuma-Produkt ab, das zusätzlich Vitamin D enthielt und eine Wirkung auf das Immunsystem versprach. Vor Gericht bekam der vzbv Recht.
Die von einem Hersteller bei der EU-Kommission beantragte Zulassung für die Werbeaussage "Kurkumin trägt zur normalen Gelenkfunktion bei" wurde nicht genehmigt. Die wissenschaftliche Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ergab, dass der Verzehr des Nahrungsergänzungsmittels nicht zur behaupteten Wirkung führt. Daher werden die Produkte häufig mit Vitamin C kombiniert, für das Aussagen wie "Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Knorpelfunktion bei" und "Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knochen bei" erlaubt sind.
Auf was sollte ich bei der Verwendung von Kurkuma-Produkten achten?
Möchten Sie ein Mittel mit Kurkuma nutzen, beachten Sie:
Als Mittel gegen Krankheiten ist der Kurkuma-Extrakt Curcumin noch nicht ausreichend erforscht und erprobt. Bisher geschah dies hauptsächlich mittels Labor- und Tierversuchen. Eine Zulassung als Arzneimittel gibt es in Deutschland nicht. Angeblich redaktionelle Beiträge hierzu - insbesondere zu Krebserkrankungen und Alzheimer-Krankheit - sollten mit Vorsicht betrachtet werden, meist handelt es sich um getarnte Werbung.
Ausreichende Daten zur Sicherheit der einzelnen Produkte fehlen.
In üblichen (Gewürz-)Mengen gegessen gilt Kurkuma als sicheres Lebensmittel. Curry und Kurkuma als Gewürze - beispielsweise für asiatische Gerichte - sind in den üblichen Dosierungen empfehlenswert und können helfen, Verdauungsbeschwerden vorzubeugen oder zu lindern.
Je nach individueller Empfindlichkeit sind bei Nahrungsergänzungen mit Kurkuma unerwünschte Wirkungen möglich. Das können Blähungen, Sodbrennen, Durchfall und erhöhte Stuhlfrequenz sowie Übelkeit oder Schmerzen im Verdauungstrakt sein. Beschwerden wurden bereits im Bereich von 180 Milligramm Curcumin beobachtet. Es sind Wechselwirkungen mit Medikamenten möglich. Allergische Reaktionen sind bekannt.
Die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) beträgt langfristig maximal 3 mg Curcumin pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag aus allen Quellen, das wären etwa 200 Milligramm bei einem 70 kg schweren Menschen - so die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung: "Bei einer längerfristigen, auch geringfügigen Überschreitung dieses Wertes können gesundheitlich unerwünschte Wirkungen auftreten". Die Tagesdosis bei Tetrahydrocurcuminoiden darf 140 mg nicht überschreiten. Bezogen auf das Gewürz Kurkuma heißt das, nicht mehr als 7 Gramm pro Tag.
Achtung!
Schwangere und Stillende sollten aus Sicherheitsgründen ganz auf Nahrungsergänzungsmittel mit Kurkuma und besonders solche mit Curcumin und Piperin verzichten. Gegen die Nutzung als Gewürz ist aber nichts einzuwenden.
Personen, die an Gallensteinen leiden, sollten ebenfalls keine Produkte mit Kurkuma-Extrakten verwenden. Diese können die Gallensaftproduktion und -abgabe fördern und so eine Gallenkolik auslösen.
Mehrere Gesundheitsbehörden warnen davor, dass es in seltenen Fällen durch Nahrungsergänzungsmittel mit Kurkuma oder Curcumin zu schweren Leberschäden kommen kann. Besonders riskant sind solche Produkte für Menschen mit vorgeschädigter Leber (z.B. durch hohen Alkoholkonsum oder bei gleichzeitiger Anwendung bestimmter Schmerzmittel wie z. B. Paracetamol, Ibuprofen, Acetylsalicylsäure/ASS/Aspirin, fragen Sie am besten in der Apotheke nach!).
Welche Inhaltsstoffe sind in Kurkumaprodukten enthalten?
Kurkumapulver enthält ätherische Öle, Harze, Eiweiße und Zuckerverbindungen sowie etwa 5 % Curcumin und andere Curcuminoide, die die gelbe Farbe verleihen und als biologisch aktive Inhaltsstoffe der Kurkumapflanze gelten. Sie werden aus dem getrockneten Wurzelgewebe (dem Rhizom) durch Lösungsmittel-Extraktion gewonnen und zählen zu den Polyphenolen.
In den Nahrungsergänzungsmitteln wie Kurkuma-Kapseln werden je nach Produkt und Anbieter völlig unterschiedliche Zutaten verwendet:
Entweder reines Kurkuma-Pulver,
nicht näher definierte, unterschiedliche "Kurkuma-Extrakte",
verschiedene Curcuminoide einschließlich Curcumin,
Curcumin alleine,
Varianten mit Zusätzen wie Extrakt von schwarzem Pfeffer (Piperin), Vitaminen (z.B. Vitamin D), vitaminähnlichen Substanzen wie Cholin oder anderen pflanzlichen Zusätzen.
Aufgrund der Vielfalt der Extrakte und Zusammensetzungen sind die einzelnen Produkte, Wirkungen und Studienergebnisse kaum miteinander vergleichbar.
Aktueller Marktcheck: Zu hoch dosiert und Fälschungsverdacht
2024 haben CVUA Stuttgart und Karlsruhe 86 curcuminhaltige Nahrungsergänzungsmittel untersucht. Davon wurden 76 Proben (88 %) beanstandet, meist wegen Kennzeichnungsmängeln und unzulässiger krankheits- und gesundheitsbezogener Angaben. 65 % der Proben wiesen einen Zusatz von Piperin und/oder Pfeffer auf.
Bei 44 % der Mittel überstieg die Curcuminzufuhr die akzeptable tägliche Menge (ADI). Alle diese Proben enthielten einen Extrakt. Der höchste ermittelte Curcumingehalt betrug 2.660 mg Curcumin pro Tag (12 x ADI), Umgerechnet entspricht das ca. 53 bis 89 g Curcuma jeden Tag. Auch der Piperingehalt war oft zu hoch. Lediglich etwa 20 % der Proben mit Extra-Piperin blieben unterhalb des vom BfR empfohlenen Werts (siehe unten) von 2 mg pro Tag. 39 % dieser Proben enthielten mehr als 10 mg Piperin pro Tag! Die höchste Tagesdosis an Piperin betrug 72 mg.
Einzelne Proben fielen durch einen unüblich hohen Anteil von Curcumin I im Verhältnis zu Curcumin II und Curcumin III auf. Hier besteht der Verdacht, dass synthetisch hergestelltes Curcumin I (mit)verwendet wurde. Synthetisch hergestelltes Curcumin I ist deutlich preiswerter als aus Curcuma extrahiertes Curcumin. Synthetisches Curcumin weist außerdem deutlich höhere Bor-Werte auf.
Verbesserung der Bioverfügbarkeit durch Pfeffer / Piperin
Kurkuma bzw. Curcumin ist wenig wasserlöslich, wird in "reiner" Form sehr schlecht und nur in geringen Mengen über den Darm aufgenommen und vom Körper schnell wieder ausgeschieden. Um tatsächlich eine Wirkung zu erzielen, müssten also sehr große Mengen gegessen oder die Bioverfügbarkeit erhöht werden. Daher werben einige Hersteller mit einer "besonders guten Bioverfügbarkeit" ihrer Produkte, beispielsweise durch Zusatz eines Extraktes aus schwarzem Pfeffer (Piperin) oder technologische Verfahren wie die "Verpackung" des Curcumins in sogenannte Mizellen (Transportvehikel).
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die gesundheitlichen Risiken von isoliertem Piperin bewertet und empfiehlt: Erwachsene sollten nicht mehr als 2 Milligramm isoliertes Piperin pro Tag über Nahrungsergänzungsmittel aufnehmen. Der zugesetzte Pfefferextrakt kann dazu führen, dass die täglich akzeptable Aufnahmemenge an Curcumin überschritten wird. Wahrscheinlich erhöht es auch die Aufnahme von Wirkstoffen aus Medikamenten, was problematisch sein kann.
Auch wenn mit Hilfe des Piperins eine höhere Bioverfügbarkeit von Curcumin möglich ist, so führt dies nicht unbedingt gleichzeitig zu einer verbesserten biologischen Wirkung, die über die normale Förderung der Verdauung hinausgeht.
Sind Nahrungsergänzungsmittel mit Curcumin und Piperin "neuartige Lebensmittel"?
Da Curcuminprodukte mit einer verbesserten Bioverfügbarkeit (z.B. durch Zusatz von Piperin) als neuartige Lebensmittel aufgefasst werden können, muss laut einer aktuellen Stellungnahme vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und Bundesinstitut für Arneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in jedem Einzelfall geklärt werden, ob das jeweilige Produkt als sogenanntes Novel Food zugelassen werden und eine Sicherheitsbewertung durchlaufen muss. Denn: Die verbesserte Bioverfügbarkeit durch Piperin könnte zu anderen toxischen Wirkungen führen als herkömmliches Curcumin.
Edwards SE, da Costa Rocha I, Williamson EM, Heinrich M (2015): Phytopharmacy: An Evidence-Based Guide to Herbal Medicinal Products. Wiley-Blackwell, S. 379ff Turmeric
Durchführungsverordnung (EU) 2022/961 der Kommission vom 20.06.2022 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Tetrahydrocurcuminoiden als neuartiges Lebensmittel
Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.
Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung
LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23
Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug
Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben
Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23
Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.