Kostenloses Online-Seminar "Fragen zur Heizkostenabrechnung? – Wir zeigen Ihnen wie es geht!" am 6. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Novel Food: Antworten auf häufige Fragen zu den neuartigen Lebensmitteln

Stand:
Exotische Samen und Früchte, Mikroalgen, Insekten: Neuartige Lebensmittel, die in Europa früher nicht üblich waren, fasst die Europäische Union unter dem Begriff Novel Food zusammen. Wir beantworten häufige Fragen.
Gegrillte Würmer in einer Schale

Das Wichtigste in Kürze:

  • Neuartige Lebensmittel regelt die Europäische Union in der Novel-Food-Verordnung.
  • Was hierzulande neu auf den Markt kommen soll, muss vorher durch die EU zugelassen werden.
  • Entscheidende Fragen der Zulassung sind: Ist das Produkt sicher? Welche zusätzlichen Hinweise brauchen Verbraucher:innen?

 

On

Darf jedes neu entwickelte Lebensmittel im Supermarkt verkauft werden?

In den Geschäften gibt es laufend Lebensmittel mit neuen Rezepturen und Geschmacksrichtungen. Rezepturänderungen sind normalerweise ohne Genehmigung möglich.

Manche Lebensmittel brauchen in der Europäischen Union (EU) jedoch eine spezielle Zulassung, bevor sie zum Verkauf angeboten werden dürfen. Dies betrifft Erzeugnisse, die in der EU vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in nicht nennenswertem Umfang als Lebensmittel verwendet worden sind. Sie heißen neuartige Lebensmitteln oder Novel Food. Diese Lebensmittel werden durch eine spezielle Verordnung geregelt, der Novel-Food-Verordnung.

Was zählt zu neuartigen Lebensmitteln?

Zu neuartigen Lebensmitteln gehören zum Beispiel exotische Samen oder Früchte wie Chia-Samen, die Früchte des Noni-Baums oder des Baobab-Baums. Auch Mikroalgen wie Schizochytrium und Ulkenia, Lebensmittel aus Insekten oder verschiedenste Bestandteile von Nahrungsergänzungsmitteln zählen dazu. Außerdem gelten Lebensmittel oder Zutaten als neuartig, wenn sie mit neuen Verfahren hergestellt wurden. Dazu gehören zum Beispiel Pilze, die mit UV-Strahlen behandelt wurden, damit sie mehr Vitamin D enthalten.

Alle zugelassenen Erzeugnisse sind in einer EU-weit gültigen Liste aufgeführt.

Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme fallen nicht unter die Novel-Food-Verordnung. Sie werden durch eigene Verordnungen geregelt und zugelassen.

Sind die neuen Entwicklungen sicher?

Mögliche Risiken durch Lebensmittel, über die in Europa noch zu wenig bekannt ist, müssen vermieden werden. Deshalb werden sie vor der Zulassung auf ihre Sicherheit kontrolliert. Hierfür prüft und bewertet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Studien, die der Hersteller des neuartige Lebensmittels einreicht. Die Europäische Kommission entscheidet dann,

  1. ob das betreffende Erzeugnis in der EU vermarktet werden darf und
  2. ob bestimmte Hinweise für eine sichere Verwendung erforderlich sind.

Will ein Anbieter ein neuartiges Lebensmittel in der EU vermarkten, das in einem Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) bereits traditionell verzehrt wird, ist das Verfahren einfacher: Der Antragsteller muss in erster Linie nachweisen, dass das Lebensmittel im Ursprungsland mindestens 25 Jahre sicher verwendet wurde.

Wer bestimmt, was neuartig ist?

Der Lebensmittelunternehmer prüft selbst, ob ein Lebensmittel gemäß der Novel-Food-Verordnung als neuartig einzustufen ist, wenn er es in der EU auf den Markt bringen will. Ist er sich nicht sicher, muss er sich an den Staat wenden, in dem er das Lebensmittel zuerst verkaufen will. In Deutschland ist dafür das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig.

Unabhängig davon kann die EU-Kommission entscheiden, ob ein bestimmtes Lebensmittel neuartig ist oder nicht.

Erkenne ich auf der Verpackung, ob etwas neuartig ist?

Nein. Neuartige Lebensmittel müssen keine spezielle Aufschrift oder Zeichen tragen, an denen die Neuartigkeit erkennbar ist.

Bei der Zulassung entscheidet die EU-Kommission, ob bestimmte Hinweise zu Verwendung, Verzehrempfehlungen oder Informationen für Allergiker:innen notwendig sind. Zum Beispiel muss bei vorverpackten Chiasamen (Salvia hispanica) angegeben werden, dass Sie davon täglich nicht mehr als 15 Gramm aufnehmen dürfen. Und Produkte mit Wanderheuschrecken müssen auf mögliche Kreuzreaktionen bei Allergien gegen Krusten- oder Weichtiere sowie Hausstaubmiben hinweisen.

Sind neuartige Lebensmittel gesünder?

Neuartige Lebensmittel sind nicht automatisch gesünder oder besser als Lebensmittel, die wir schon lange kennen. Es handelt sich nicht um eine einheitliche Produktgruppe. Deshalb können Aussagen zu möglichen Vorteilen immer nur für jedes Lebensmittel im Einzelnen getroffen werden.

Wo kann ich Insektenlebensmittel kaufen?

Heuschrecken, Mehlwürmer und Co. als oder in Lebensmitteln bekommen Sie nicht nur in Onlineshops, sondern auch im stationären Handel wie Discountern, Super- und Drogeriemärkten sowie Reformhäusern. Die Verbraucherzentralen haben in einem Marktcheck im Jahr 2020 insgesamt 32 insektenhaltige Lebensmittel aus dem stationären Handel gefunden und auf Nährwerte, Kennzeichnung und Werbeaussagen geprüft. Außerdem gibt es auch erste Restaurants, die Speisen mit Insekten anbieten.

Ich bin Allergiker:in - muss ich bei Insektenlebensmitteln aufpassen?

Wer eine Allergie gegen Krebs- und Weichtiere wie Garnelen, Muscheln oder Schnecken oder eine Allergie gegen Hausstaubmilben hat, sollte bei Insektenlebensmitteln vorsichtig sein. Speiseinsekten enthalten ähnliche Stoffe, die zu Kreuzreaktionen führen.

Derzeit ist eine entsprechende Allergenkennzeichnung für Produkte mit Mehlwürmern, Wanderheuschrecken und Grillen vorgeschrieben. Denn diese drei Insektenarten sind bereits zugelassen. Für andere Insekten gelten noch Übergangsregelungen ohne die Pflicht, auf diese Allergene hinzuweisen. Bei einem Marktcheck der Verbraucherzentralen im Jahr 2020 wurde bei allen untersuchten Lebensmitteln auf eine mögliche allergische Reaktion bei bestehender Schalen- und Krustentierallergie hingewiesen. Einen Hinweis bei Hausstaubmilbenallergie trugen nur 72 Prozent der Produkte.

Zu allergischen Reaktionen durch Insekten sind weitere Untersuchungen notwendig. Das ist wichtig, auch um Verbraucher:innen durch Hinweise auf der Verpackung zu warnen.

Woran erkenne ich, ob in einem Riegel Insekten verarbeitet wurden?

Hier hilft ein Blick auf die Zutatenliste. Da sind alle Zutaten aufgeführt. So können Sie zum Beispiel erkennen, ob ein Proteinriegel Grillenpulver enthält. Wird auf dem Produkt damit geworben, dass Insekten enthalten sind, muss auch angegeben sein, wie hoch der Insektenanteil im Riegel ist.

Gibt es schon Lebensmittel mit Nanomaterialien auf dem Markt?

Derzeit sind keine technisch hergestellten Nanomaterialien als Zutat zu Lebensmitteln zugelassen. Allerdings gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, was alles zu technisch hergestellten Nanomaterialien zählt. Wenn diese Stoffe zugelassen sind, müssen sie mit dem Hinweis "nano" in der Zutatenliste versehen werden.

Zählen gentechnisch veränderte Lebensmittel zu Novel Food?

Nein. Für gentechnisch  veränderte Lebensmittel gelten eigene Vorschriften und Kennzeichnungsregelungen.

Ich esse keinen Fisch - wo kann ich für meine Versorgung mit Omega-3-Fettsäuren Mikroalgenöl kaufen?

Für Menschen, die keinen Fisch essen möchten, wie etwa bei vegetarischer oder veganer Ernährung, gilt Öl aus Mikroalgen als gute Alternative für die Versorgung mit Omega-3-Fettsäuren.

Es wird als Kapseln oder Mischung mit anderen Pflanzenölen angeboten. Öle, die mit Algenöl angereichert sind, bekommen Sie vor allem in Reformhäusern und Bioläden sowie Onlineshops. Außerdem gibt es Lebensmittel, denen Mikoralgenöl zugesetzt wurden, zum Beispiel bestimmte Milch- und Milchersatzerzeugnissen, Streichfette sowie Salatsoßen, Frühstückscerealien, Backwaren, Getreideriegel und nichtalkoholische Getränken.

Dürfen CBD-haltige Lebensmittel verkauft werden?

Nein, denn bisher gibt es keine Zulassung für Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist derzeit der Auffassung, dass Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, nicht verkehrsfähig ist. Auch zahlreiche Gerichtsurteile haben bestätigt, dass CBD und Hanfextrakte erst verkauft werden dürfen, nachdem sie zugelassen wurden.

Auf einem Holzbrett steht ein Glas Joghurt, in den Chia-Samen gemischt sind.

Was Novel Food ist und worauf Sie bei den Lebensmitteln achten sollten

Novel Food heißt übersetzt "Neuartige Lebensmittel". Damit sind Produkte gemeint, die in der EU vor dem Jahr 1997 praktisch nicht verzehrt wurden. Sie benötigen im Gegensatz zu "normalen" bzw. traditionellen Lebensmitteln eine Zulassung. Wir stellen einige vor und hinterfragen Nutzen und Risiko.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.