Kostenloses Online-Seminar "Eiweißpulver – proteinangereicherte Lebensmittel" am 30. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Bubble Tea: Süßigkeit mit Koffein und Kalorien

Stand:
Nachdem es etwas in Vergessenheit geraten war, ist das Mix-Getränk auf Tee-Basis mit dem peppigen Namen zurück in Deutschlands Städten. Aber worauf ist beim Verzehr zu achten?
Fünf verschiedene Bubble Teas in verschiedenen Farben nebeneinander

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bubble Tea ist ein aus Südostasien stammendes Trendgetränk auf Schwarz- oder Grüntee-Basis. Charakteristisch sind die enthaltenden "Bubbles" (Kügelchen aus Stärke, Fruchtsirup oder Gelee).
  • Beim Verzehr von größeren Mengen sollte bei Kindern und Jugendlichen auf die Koffeinmenge geachtet werden.
  • Bubble Tea enthält viel Zucker und sollte aufgrund seiner hohen Kaloriendichte nur in Maßen verzehrt werden.
  • Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt einen Hinweis zur Verschluckungsgefahr für Kleinkinder bis 4 Jahren beim Verkauf von Bubble Tea.
On

Vor etwa 10 Jahren erfreute sich der Bubble Tea vor allem bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Als eine Untersuchung der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen mögliche Gesundheitsgefahren des Getränks ausmachte, ließ der Hype stark nach. Trotz einer Widerlegung dieser Meldung schlossen immer mehr Bubble Tea Läden und der Trend geriet in Vergessenheit. Jetzt ist der Bubble Tea zurück.

Was ist Bubble Tea?

Das aus Südostasien stammende Getränk wird aus verschiedenen Komponenten zusammengestellt. Wie, das können sich Verbraucher:innen selbst aussuchen. Basiszutat ist meist Grün- oder Schwarztee, entweder mit Milch oder einer Fruchtvariante. Dazu kommen Sirupe verschiedenster Geschmackrichtungen wie Mango oder Vanille. Die dritte Komponente und das Besondere am Getränk sind die sogenannten "Bubbles".

Traditionell wird das Getränk mit Tapiokaperlen zubereitet, die aus Stärke der Maniokwurzel und Ahornsirup bestehen. Mittlerweile gibt es weitere Bubble-Sorten. Die "Popping Bobas" aus Algenstärke, die mit Fruchtsirup gefüllt sind und beim darauf Beißen zerplatzen. Oder die "Jellys", Geleestücke, die Gummibärchen ähneln. Alle Bubbles gibt es in den unterschiedlichsten Geschmackrichtungen.

Der Bubble Tea wird meist kalt verzehrt, es gibt ihn aber auch in heißen Varianten. Die Portionsgröße reicht von etwa 300 bis 700 Milliliter. 

Gesundheitsgefährdende Stoffe im Bubble Tea?

Die Medien berichteten 2012 über eine Untersuchung der Rheinisch-Westfälischen Hochschule (RWTH) Aachen und der Firma Leco aus Mönchengladbach. Die Wissenschaftler:innen sollen dabei "giftige Inhaltsstoffe" im Bubble Tea gefunden haben. Unter anderem sollen bromierte Biphenyle (Substanzen, die im Verdacht stehen krebserregend und leberschädigend zu sein) und weitere krebserregende Stoffe in den Bubbles nachgewiesen worden sein.

Mehrere Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung konnten jedoch keine gesundheitsgefährdenden Stoffe nachweisen. Trotz dessen verschwanden die Bubble Tea-Läden nach und nach von der Bildfläche. Doch der Trend scheint zurück zu sein. In den Einkaufsstraßen vieler Städte sind sie nun wieder zu finden. 

Kalorien- und koffeinhaltig: Worauf bei Bubble Tea zu achten ist

Beim Verzehr von Bubble Tea sind einige Dinge zu beachten: Zunächst kann das Getränk durch die verwendeten Sirupe und die Bubbles stark zucker- und kalorienhaltig sein. Ein Becher kann zwischen 300-500 Kalorien beinhalten und damit schnell fast eine Hauptmahlzeit ausmachen. Bubble Tea sollte deshalb eher als eine kalorienreiche Zwischenmahlzeit angesehen werden, die eine gesunde und ausgewogene Hauptmahlzeit nicht ersetzen kann.

Bubble Tea, der auf Grüntee-Basis und vor allem auf Schwarztee-Basis zubereitet wird, kann zudem hohe Mengen Koffein enthalten, da die Portionen meist größer sind, als eine normale Tasse Tee (200 Milliliter). In den Läden werden Becher mit bis zu 700 Milliliter angeboten. Besonders bei Kindern und Jugendlichen sollte darauf geachtet werden, dass sie beim Verzehr eine bestimmte Koffeinmenge nicht überschreiten.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt für Kinder und Jugendliche eine tägliche Zufuhr von 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht nicht zu überschreiten. Die Grenze liegt also bei einem gesunden Jugendlichen, mit etwa 50 Kilogramm Körpergewicht, bei 150 Milligramm Koffein. Eine Tasse schwarzer Tee (200 Milliliter) enthält bereits in etwa 45 Milligramm Koffein (eine Tasse grüner Tee in etwa die Hälfte). Bei 700 Milliliter Bubble Tea auf Schwarztee-Basis könnten somit schnell bis zu 150 Milligramm Koffein aufgenommen werden.

Außerdem kann Bubble Tea Zusatzstoffe, zum Beispiel Farbstoffe und Konservierungsstoffe, aber auch Allergene wie Milch, enthalten. Wichtig: Zusatzstoffe und Allergene müssen vor Ort im Bubble-Tea-Laden gesondert gekennzeichnet werden: Entweder schriftlich, zum Beispiel auf der Getränkekarte über Fußnoten, oder mündlich. Wird über enthaltene Zusatzstoffe oder Allergene im Bubble Tea mündlich informiert, muss im Verkaufsraum gut sichtbar darauf hingewiesen werden. Die entsprechenden Informationen müssen auf Nachfrage mitgeteilt werden können. Dazu sollte eine schriftliche Aufzeichnung vorliegen, die Verbraucher:innen leicht zugänglich ist.

Wichtig!
Zusatzstoffe und Allergene müssen vor Ort im Bubble Tea Laden gesondert gekennzeichnet werden: Entweder schriftlich, zum Beispiel auf der Getränkekarte über Fußnoten, oder mündlich. Wird über enthaltende Zusatzstoffe oder Allergene im Bubble Tea mündlich informiert, muss im Verkaufsraum gut sichtbar darauf hingewiesen werden. Die entsprechenden Informationen müssen Ihnen auf Nachfrage mitgeteilt werden können. Dazu sollte eine schriftliche Aufzeichnung vorliegen, die für Sie leicht zugänglich ist. 


Zudem ist die Verschluckungsgefahr der Bubbles durch Kleinkinder bis 4 Jahre zu beachten, die vor allem durch das Trinken mit einem Strohhalm und das Ansaugen der Bubbles begünstigt wird. Die Kügelchen könnten so leicht in die Lunge gelangen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Verbraucherzentralen empfehlen, dass Bubble-Tea-Anbieter einen deutlich sichtbaren Hinweis zu diesem Gesundheitsrisiko im Verkaufsraum anbringen. Verbindlich ist dieser Hinweis jedoch nicht.

Bubble Tea ist ein Trendgetränk, das bei einer sonst ausgewogenen Ernährung durchaus ab und zu als Süßigkeit verzehrt werden kann. Zu beachten sind dabei der hohe Kalorien- oder Zuckergehalt, der Koffeingehalt des Getränks bei Kindern und Jugendlichen sowie die mögliche Verschluckungsgefahr der Kügelchen bei Kleinkindern. Von daher ist von einem Verzehr für Kinder unter 4 Jahren eher abzuraten.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Grafische Darstellung: Links im Bild eine wütende Frau, rechts daneben ein Smartphone, auf dem die Seite dein-rundfunkbeitrag.de zu sehen ist, daran ein roter Kreis mit Euroscheinen. Ganz rechts befindet sich ein großes rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

dein-rundfunkbeitrag.de verlangt Geld für kostenlosen Service

Über die Webseite dein-rundfunkbeitrag.de stellt ein privates Unternehmen Verbraucher:innen Online-Formulare für die Kontaktaufnahme zum Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung. Für die Übermittlung der Formulare an den Beitragsservice verlangt die Firma 39,99 Euro.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Paket im Briefkasten

Viel Geld für wenig Leistung

Verbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern für Nachsendeauftrag und Co.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können.