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Konfitüre und Marmelade: Haltbarkeit und Lagerung

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Konfitüre bleibt länger haltbar, wenn Sie sie nur mit einem sauberen Löffel entnehmen. Außerdem sollte sie möglichst an einem dunklen Ort gelagert werden. Lesen Sie hier, was Sie bei der Aufbewahrung von Konfitüre beachten müssen und wie Sie erkennen, ob sie noch verzehrtauglich ist.
Marmelade in den Gläsern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lagern Sie Konfitüren und Marmeladen dunkel.
  • Bei Schimmel verzehren Sie die Produkte nicht mehr.
  • Lagern Sie geöffnete Konfitüren und Marmeladen im Kühlschrank.
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Sinnes-Check: Wie erkenne ich den Verderb?

Bei Farbveränderungen sind die Aufstriche meist in Ordnung. Vorsicht aber bei Schimmel – dann nicht mehr verzehren. Der Schimmel kann sich im ganzen Produkt verteilt haben, ohne dass dieser sichtbar ist.

Wie lagere ich Konfitüre und Marmelade?

Ungeöffnete Produkte am besten bei Zimmertemperatur und ohne Lichteinfluss lagern. Nach dem öffnen dann im Kühlschrank lagern.

Wie lange sind Marmelade und Konfitüre haltbar?

Gekaufte Konfitüren, Marmeladen oder auch Fruchtaufstriche können bis zu 2 Jahren haltbar sein, bevor diese geöffnet werden. Nach dem Öffnen sind die Produkte meist mehrere Monate haltbar. Am besten entnehmen Sie Marmelade oder Konfitüre immer mit einem sauberen Löffel oder Messer entnehmen, um Verunreinigungen zu vermeiden.

Kaltgerührte Konfitüren, die selbst hergestellt worden sind, sind meist nur etwa 2 Wochen haltbar und müssen gekühlt werden.

Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

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Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.