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Pflegegrad beantragen – so geht's

Stand:
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden. Wir erläutern Ihnen, wie Sie hierbei vorgehen sollten.
ältere Dame mit Gehhilfe

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.
  • Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.
  • Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Dafür können Sie auch unseren kostenlosen Musterbrief nutzen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, da es dann auch früher Leistungen gibt.
  • Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse tätig: Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen.
  • Um Leistungen erhalten zu können, müssen Sie mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.
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Wann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?

Manchmal entsteht Pflegedürftigkeit plötzlich nach einem Ereignis, wie z.B. einem Schlaganfall. Häufig entwickelt sich Pflegebedürftigkeit jedoch schleichend. Sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr Angehöriger regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche und / oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren.

Eine wichtige Voraussetzung muss für den Antrag erfüllt sein: Die Person, die zukünftig Mittel von der Pflegekasse erhalten will, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Das kann entweder eine gesetzliche Pflegekasse oder – bei Beamten, Soldaten, Ärzten oder Richtern – eine private Pflichtversicherung sein. Bei pflegebedürftigen Kindern gilt die Bedingung als erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil entsprechend eingezahlt hat.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Wer damit lange wartet, verschenkt möglicherweise Geld. Denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Wenn Sie ab Juni pflegebedürftig sind, den Antrag auf Leistungen aber erst im Dezember stellen, erhalten Sie Leistungen auch erst ab Dezember. Entscheidend für den Leistungsbeginn ist das Datum der Antragstellung, nicht der Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

Wo und wie stellt man einen Antrag auf Pflegeleistungen?

Pflegegrad beantragenDer Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei der Krankenkasse angesiedelt. Ist die pflegebedürftige Person zum Beispiel bei der AOK versichert, reicht es aus, den Antrag an die AOK zu senden und darauf hinzuweisen, dass dieser an die Pflegekasse weitergereicht werden soll. Privatversicherte müssen sich an die private Pflegeversicherung wenden.

Der Antrag bei der Pflegekasse kann formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief gestellt werden. Es reicht der Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" aus. Sie können auch unseren kostenlosen Musterbrief dafür nutzen.

Tipp: Zwar können Sie den Antrag bei der Pflegekasse auch telefonisch stellen. Dann können Sie aber nicht nachweisen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Besser ist es daher, den Antrag per Fax oder per Mail zu stellen. Sie können den Antrag natürlich auch persönlich abgeben und sich dann auf einer Kopie quittieren lassen.

Pflegeantrag über Drittanbieter

Im Internet gibt es Dienstleister, die damit werben, bei der Beantragung eines Pflegegrades behilflich zu sein. Dieser Service wird oft kostenlos angeboten. Die pflegebedürftige Person füllt dazu ein Online-Formular des Anbieters aus. Darin werden umfassende persönliche Daten wie Adresse, Name oder Geburtsdatum erfragt. Im letzten Schritt bevollmächtigt der Antragsteller den Dienstleister, in seinem Namen den Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung einzureichen. 

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie solche Services nutzen! Ihre Daten gehen an ein Unternehmen, das für die Antragstellung nicht notwendig ist. Außerdem ist es möglich, dass Sie damit auch in die Verarbeitung Ihrer Daten für andere Zwecke einwilligen müssen, wie etwa für Werbezwecke, sodass der Anbieter Sie kontaktieren darf.

 

Den Antrag sollte die betroffene Person selbst stellen. Ist sie dazu nicht in der Lage, kann auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag für den Pflegebedürftigen stellen. Legen Sie dem Antrag in diesem Fall eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, schickt diese ein Formular für die Beantragung der Pflegeleistungen zurück.

Wie wird das Formular für den Antrag ausgefüllt?

Pflegegrad beantragenNeben den persönlichen Daten müssen Sie zusätzliche Angaben dazu machen, welche Leistungen Sie beantragen wollen. Das ist davon abhängig, ob Sie zuhause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden wollen.

Überlegen Sie sich dazu, wie die Pflege bei Ihnen organisiert werden soll und was für Sie am besten ist. Denken Sie daran, dass es auch die Möglichkeit gibt, verschiedene Angebote zu kombinieren. Weitere Details zu den möglichen Leistungen finden Sie in unserem entsprechenden Artikel. Wenn Sie den Umfang der beantragten Leistungen später ändern wollen, ist dies jederzeit mit einem Änderungsantrag bei der Pflegekasse möglich.

Wo kann man beim Ausfüllen des Antrags Hilfe finden?

Das Ausfüllen des Antrags ist teilweise kompliziert. Oft sind viele Begriffe oder die Arten der Leistungen und die Kombinationsmöglichkeiten unbekannt. Eine Ausfüllhilfe für typische Bestandteile der Antragsformulare geben wir hier.

Es kann auch schwierig werden, den Pflegebedarf abzuschätzen. Bei manchen Feldern wissen Sie vielleicht gar nicht, wie diese auszufüllen sind. Hier helfen Ihre Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen. Jeder hat Anspruch auf Beratung: Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung einen Ansprechpartner zu nennen. Sie können sich aber auch jederzeit an seine Pflegeberatungsstelle wenden. Adressen listet das Zentrum für Qualität in der Pflege auf. Privat Versicherte können sich bei der Seite der privaten Krankenversicherungen informieren.

Infografik zum Weg zum Pflegegrad

Der Weg zum Pflegegrad

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden. Wir erläutern Schritt für Schritt, wie Sie hierbei vorgehen sollten.

BMUV-Logo

Frau mit Handschuh dreht an Thermostat der Heizung

Heizung optimieren und Kosten sparen

Ihre Heizkosten steigen und die Räume werden trotzdem nicht richtig warm? Dann könnte es sein, dass Ihre Heizungsregelung nicht richtig eingestellt ist.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.