Was mache ich, wenn der Pflegedienst die Korrektur ablehnt?
Wenn der Pflegedienst die Korrektur ablehnt und auf Zahlung der vollständigen Rechnung besteht, tragen Sie das Kostenrisiko, wenn Sie die Zahlung weiterhin ablehnen. Denn es ist denkbar, dass der Pflegedienst zunächst außergerichtlich mittels Inkassounternehmen oder eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin versucht, die Kosten bei Ihnen einzutreiben. Er kann aber auch ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen oder Klage bei Gericht einlegen. Dadurch entstehen weitere Kosten, die von der unterliegenden Partei bezahlt werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen daher:
- Bezahlen Sie die unstreitigen Kosten.
- Die streitigen Kosten sollten Sie ausdrücklich "unter Vorbehalt" bezahlen und dem Pflegedienst den Grund für dieses Vorgehen mitteilen.
Die Schwierigkeit des Zahlens unter Vorbehalt ist allerdings, dass das Geld erst einmal weg ist. Im Zweifel müssen Sie die Kosten selbst bei Gericht einklagen und zurückfordern, wenn eine außergerichtliche Klärung und Einigung mit dem Pflegedienst nicht erreicht werden kann.
Wenn der Pflegedienst eine Korrektur des Leistungsnachweises und der Rechnung ablehnt, sollten Sie daher Kontakt mit Ihrer Pflegekasse aufnehmen und dort den Sachverhalt schildern. Die Pflegekassen haben die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung der Abrechnung zu beauftragen.
Kann der Pflegedienst den Vertrag wegen meiner Beschwerde kündigen?
Leider kommt es immer wieder vor, dass Pflegedienste bei (wiederholten) Beschwerden den Pflegevertrag kündigen.
Wenn der Pflegedienst fristgemäß kündigt, können Sie hiergegen nichts tun und müssen schnellstmöglich einen neuen Pflegedienst suchen. Sie sollten jedoch versuchen, mit dem bisherigen Pflegedienst zu vereinbaren, dass er die Versorgung zumindest solange fortsetzt, bis Sie einen neuen Pflegedienst gefunden haben. In einigen Bundesländern sind die Pflegedienste auch vertraglich im Rahmen einer sogenannten Sicherstellungsverpflichtung dazu verpflichtet.
Wenn der Pflegedienst fristlos aus wichtigem Grund kündigt, sollten Sie der Kündigung widersprechen und auch hier eine Vereinbarung finden, die die Versorgung zumindest übergangsweise sicherstellt. Bitte nehmen Sie auch Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf, die gesetzlich verpflichtet ist, Ihre Versorgung sicherzustellen.
Abtretungserklärung: Fordern Sie eine Kopie der Rechnungen
Bei Entlastungsleistungen lassen sich Pflegedienste und andere zugelassene Anbieter häufig Abtretungserklärungen unterschreiben, um diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen zu können. Was Entlastungsleistungen sind, wer Anspruch darauf hat und was Sie bei der Kostenübernahme beachten müssen, lesen Sie im verlinkten Artikel.
Das Besondere bei Entlastungsleistungen ist, dass eigentlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip gilt:
- Die pflegebedürftige Person nimmt Leistungen eines Pflegedienstes oder eines nach Landesrecht zugelassenen Anbieters in Anspruch und zahlt die Rechnung zunächst selbst.
- Anschließend muss die bezahlte Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden, um die Kosten erstattet zu bekommen. Ein Musterbrief hilft Ihnen hierbei.
Diese Vorfinanzierung ist für viele Versicherte aber finanziell nicht möglich oder das Einreichen der Rechnungen überfordert die pflegebedürftigen Menschen. Das Angebot der Pflegedienste oder qualifizierten Anbieter, die Leistungen über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, wird daher gerne in Anspruch genommen.
Gut zu wissen: Entlastungsleistungen darf der Pflegedienst oder ein anderer qualifizierter Anbieter nur dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn ihr eine Abtretungserklärung vorliegt, die Sie oder eine vertretungsberechtigte Person unterschrieben haben.
Häufig geht diese Vorgehensweise aber zu Lasten der Transparenz, insbesondere dann, wenn nicht zusätzlich vereinbart wird, dass Sie jeweils eine Kopie der Rechnung erhalten. Schnell verlieren Sie im Zweifel den Überblick und die Kontrolle darüber, welche Leistungen vom Pflegedienst oder dem zugelassenen Anbieter mit der Pflegekasse abgerechnet werden und in welchem Umfang der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro ausgeschöpft wird.
Wenn Ihnen der Pflegedienst eine Abtretungserklärung vorlegt, sollten Sie daher zunächst genau prüfen, welche Ansprüche Sie abtreten. Zu beobachten ist nämlich, dass Abtretungserklärungen neben den Entlastungsleistungen regelmäßig auch Leistungen der Verhinderungspflege miteinbeziehen.
Aus der Erklärung sollte außerdem hervorgehen, dass der Pflegedienst verpflichtet ist, Ihnen jeweils eine Kopie der Rechnung zu überlassen, damit Sie einen Überblick und die Kontrolle behalten.