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Probleme mit der Rechnung des Pflegedienstes – was kann ich tun?

Stand:
Ein ambulanter Pflegedienst kann Sie bei der Pflege zu Hause unterstützen. Wichtig ist, dass Sie vorher über die konkreten Leistungen und die abrechenbaren Kosten Bescheid wissen. Das können Sie tun, wenn Leistungen abgerechnet wurden, die nicht vereinbart waren.
Pflegerin und älterer Herr

Das Wichtigste in Kürze:

  • Neben dem Pflegevertrag selbst sollte unbedingt ein schriftlicher Kostenvoranschlag vorliegen, in dem Inhalt, Umfang und Kosten der Leistungen des Pflegedienstes aufgeführt sind.
  • Sie sollten den Leistungsnachweis nur unterschreiben, wenn die dort aufgeführten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sind.
  • Bezahlen Sie die Rechnung des Pflegedienstes nur, wenn sie korrekt ist oder bezahlen Sie diese unter Vorbehalt.
  • Rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab, bestehen Sie darauf, dass Sie immer eine Kopie der Abrechnung erhalten.
  • Bei Entlastungsleistungen lassen sich Pflegedienste häufig eine Abtretungserklärung unterschreiben. Hier müssen Sie auf weitere Besonderheiten achten.
  • Unsere Musterbriefe helfen Ihnen, Widerspruch beim Pflegedienst einzulegen.
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Fordern Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag

Werden pflegedürftige Menschen zu Hause versorgt und gepflegt, erhalten Angehörige häufig Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Hierfür wird ein schriftlicher Pflegevertrag geschlossen.

Dennoch kann es vorkommen, dass der Pflegedienst-Leistungen abrechnet, die nicht oder nicht in dem Umfang vereinbart waren und die auch nicht geleistet wurden. Damit es bei der Abrechnung von Pflegedienst-Leistungen keine Probleme gibt, können Ihnen die folgenden Tipps helfen.

Bevor der Pflegedienst für Sie tätig wird, sollten Sie daher genau besprechen, welche Leistungen Sie benötigen:

  • In einem Kostenvoranschlag sollten alle einzelnen Leistungen mit den jeweiligen Kosten schriftlich dokumentiert werden. 
  • Aus diesem Kostenvoranschlag sollten Sie außerdem erkennen können, in welchem Umfang sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligt und wie hoch daher letztendlich der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil ist.
  • Dieser Kostenvoranschlag sollte Bestandteil des Pflegevertrages sein. 
  • Der Pflegevertrag sollte außerdem regeln, dass Sie immer eine Kopie der Rechnung bekommen, die der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Ändert sich der Pflegebedarf und soll der Pflegedienst daher zusätzliche oder weniger Leistungen erbringen, muss auch der Kostenvoranschlag angepasst und erneut von den Vertragsparteien unterschrieben werden.

Prüfen Sie den Leistungsnachweis des Pflegedienstes

Der Pflegedienst kann mit der Pflegekasse die Leistungen nur abrechnen, wenn der Leistungsnachweis von Ihnen oder einer vertretungsberechtigten Person am Ende des Monats unterschrieben wurde. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass der Pflegedienst die angegebenen Leistungen erbracht hat. 

Daher sollten Sie den Leistungsnachweis mit einer Person Ihres Vertrauens überprüfen, bevor Sie vorschnell unterschreiben.

Der Leistungsnachweis soll den Leistungen entsprechen, die im Kostenvoranschlag verbindlich festgelegt sind und die der Pflegedienst auch tatsächlich erbracht hat. Dennoch kann es krankheits- oder urlaubsbedingt zu Ausfällen oder auch kurzfristig zu einer höheren Anzahl von Leistungen gekommen sein. 

Prüfen Sie vor der Unterschrift genau, ob die Angaben im Leistungsnachweis stimmen: 

  1. Wurden die eingetragenen Leistungen erbracht?
  2. Entsprechen die angegebenen Leistungen den Vereinbarungen im Kostenvoranschlag? 

Damit Ihre Kontrollfunktion erhalten bleibt, sollten Sie Leistungsnachweise niemals vorab oder blanco unterschreiben.

Tipp!

Um am Ende des Monats die Leistungen auch tatsächlich überprüfen zu können, empfehlen wir Ihnen, dass Sie in Ihrem eigenen Kalender die Einsätze des Pflegedienstes schriftlich festhalten. Notieren Sie, wann, wie lange und welche Tätigkeiten gemacht wurden.

Wenn Sie den Leistungsnachweis unterschrieben haben, empfehlen die Verbraucherzentralen außerdem, eine Kopie oder ein Foto von dem unterschriebenen Leistungsnachweis zu machen, bevor Sie ihn an den Pflegedienst zurückgeben.

Überprüfen Sie die Rechnung des Pflegedienstes

Auf Grundlage des von Ihnen unterzeichneten Leistungsnachweises erstellt der Pflegedienst seine Rechnung.

  1. Bitte prüfen Sie diese Rechnung des Pflegedienstes genau!
  2. Vergleichen Sie die Rechnung des Pflegedienstes mit Ihrer Kopie des Leistungsnachweises.
  3. Bezahlen Sie die Rechnung des Pflegedienstes nur, wenn sie korrekt ist oder bezahlen Sie diese unter Vorbehalt.


Tipp: Um die Rechnungen prüfen und nachvollziehen zu können, sollten Sie dem Pflegedienst keine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilen.

Was mache ich, wenn der Leistungsnachweis oder die Rechnung fehlerhaft ist?

Wenn Sie einen Fehler in einem Leistungsnachweis oder in einer Pflegedienst-Rechnung finden oder eine Angabe nicht verstehen, sollten Sie den Leistungsnachweis nicht unterschreiben. Sie nehmen am besten zunächst telefonischen Kontakt mit dem Pflegedienst auf und bitten um Korrektur. 

Es ist sinnvoll, Anbieter auf etwaige Fehler in einem Leistungsnachweis oder in einer Rechnung hinzuweisen, auch weil diese auf einem Irrtum beruhen können, welcher sich oft schnell und einvernehmlich klären lässt.

Falls dies nicht erfolgreich ist, nutzen Sie die Musterbriefe der Verbraucherzentralen, die Sie ausfüllen und an den Pflegedienst schicken können.

Sobald Sie dann einen korrigierten Leistungsnachweis oder eine korrigierte Rechnung erhalten, sollten Sie diese dann bezahlen. 

Musterbrief: So legen Sie Widerspruch beim Pflegedienst ein

Mit diesen Musterbriefen können Sie Widerspruch beim Pflegedienst gegen einen falschen Leistungsnachweis oder eine falsche Rechnung einlegen.

 Musterbrief: Widerspruch gegen falschen Leistungsnachweis des Pflegedienstes
 Musterbrief: Widerspruch gegen falsche Rechnung des Pflegedienstes

Was mache ich, wenn der Pflegedienst die Korrektur ablehnt?

Wenn der Pflegedienst die Korrektur ablehnt und auf Zahlung der vollständigen Rechnung besteht, tragen Sie das Kostenrisiko, wenn Sie die Zahlung weiterhin ablehnen. Denn es ist denkbar, dass der Pflegedienst zunächst außergerichtlich mittels Inkassounternehmen oder eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin versucht, die Kosten bei Ihnen einzutreiben. Er kann aber auch ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen oder Klage bei Gericht einlegen. Dadurch entstehen weitere Kosten, die von der unterliegenden Partei bezahlt werden müssen. 

Wir empfehlen Ihnen daher:

  1. Bezahlen Sie die unstreitigen Kosten.
  2. Die streitigen Kosten sollten Sie ausdrücklich "unter Vorbehalt" bezahlen und dem Pflegedienst den Grund für dieses Vorgehen mitteilen.

Die Schwierigkeit des Zahlens unter Vorbehalt ist allerdings, dass das Geld erst einmal weg ist. Im Zweifel müssen Sie die Kosten selbst bei Gericht einklagen und zurückfordern, wenn eine außergerichtliche Klärung und Einigung mit dem Pflegedienst nicht erreicht werden kann.

Wenn der Pflegedienst eine Korrektur des Leistungsnachweises und der Rechnung ablehnt, sollten Sie daher Kontakt mit Ihrer Pflegekasse aufnehmen und dort den Sachverhalt schildern. Die Pflegekassen haben die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung der Abrechnung zu beauftragen.

Kann der Pflegedienst den Vertrag wegen meiner Beschwerde kündigen?

Leider kommt es immer wieder vor, dass Pflegedienste bei (wiederholten) Beschwerden den Pflegevertrag kündigen.

Wenn der Pflegedienst fristgemäß kündigt, können Sie hiergegen nichts tun und müssen schnellstmöglich einen neuen Pflegedienst suchen. Sie sollten jedoch versuchen, mit dem bisherigen Pflegedienst zu vereinbaren, dass er die Versorgung zumindest solange fortsetzt, bis Sie einen neuen Pflegedienst gefunden haben. In einigen Bundesländern sind die Pflegedienste auch vertraglich im Rahmen einer sogenannten Sicherstellungsverpflichtung dazu verpflichtet.

Wenn der Pflegedienst fristlos aus wichtigem Grund kündigt, sollten Sie der Kündigung widersprechen und auch hier eine Vereinbarung finden, die die Versorgung zumindest übergangsweise sicherstellt. Bitte nehmen Sie auch Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf, die gesetzlich verpflichtet ist, Ihre Versorgung sicherzustellen.

Abtretungserklärung: Fordern Sie eine Kopie der Rechnungen

Bei Entlastungsleistungen lassen sich Pflegedienste und andere zugelassene Anbieter häufig Abtretungserklärungen unterschreiben, um diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen zu können. Was Entlastungsleistungen sind, wer Anspruch darauf hat und was Sie bei der Kostenübernahme beachten müssen, lesen Sie im verlinkten Artikel.

Das Besondere bei Entlastungsleistungen ist, dass eigentlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip gilt:

  • Die pflegebedürftige Person nimmt Leistungen eines Pflegedienstes oder eines nach Landesrecht zugelassenen Anbieters in Anspruch und zahlt die Rechnung zunächst selbst.
  • Anschließend muss die bezahlte Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden, um die Kosten erstattet zu bekommen. Ein Musterbrief hilft Ihnen hierbei.

Diese Vorfinanzierung ist für viele Versicherte aber finanziell nicht möglich oder das Einreichen der Rechnungen überfordert die pflegebedürftigen Menschen. Das Angebot der Pflegedienste oder qualifizierten Anbieter, die Leistungen über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, wird daher gerne in Anspruch genommen. 

Gut zu wissen: Entlastungsleistungen darf der Pflegedienst oder ein anderer qualifizierter Anbieter nur dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn ihr eine Abtretungserklärung vorliegt, die Sie oder eine vertretungsberechtigte Person unterschrieben haben.

Häufig geht diese Vorgehensweise aber zu Lasten der Transparenz, insbesondere dann, wenn nicht zusätzlich vereinbart wird, dass Sie jeweils eine Kopie der Rechnung erhalten. Schnell verlieren Sie im Zweifel den Überblick und die Kontrolle darüber, welche Leistungen vom Pflegedienst oder dem zugelassenen Anbieter mit der Pflegekasse abgerechnet werden und in welchem Umfang der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro ausgeschöpft wird.

Wenn Ihnen der Pflegedienst eine Abtretungserklärung vorlegt, sollten Sie daher zunächst genau prüfen, welche Ansprüche Sie abtreten. Zu beobachten ist nämlich, dass Abtretungserklärungen neben den Entlastungsleistungen regelmäßig auch Leistungen der Verhinderungspflege miteinbeziehen.

Aus der Erklärung sollte außerdem hervorgehen, dass der Pflegedienst verpflichtet ist, Ihnen jeweils eine Kopie der Rechnung zu überlassen, damit Sie einen Überblick und die Kontrolle behalten.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, Az. 5 O 8/23
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023, Az. 6 U 217/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.