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Rezeptfreie Medikamente: Wenn der Online-Kauf problematisch wird

Stand:
Während der Corona-Pandemie haben viele Verbraucher:innen rezeptfreie Medikamente im Internet gekauft. Wie informieren sie sich vor dem Kauf? Gibt es Risiken? Das hat ein Marktcheck untersucht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fast ein Drittel der befragten Verbraucher:innen findet Informationen zu Medikamenten schwer verständlich.
  • Neben teils neutralen Informationen gibt es bei den bevorzugt genutzten Webseiten der Versandapotheken auch viel Produktwerbung.
  • Vertrauen hoch, Nutzung mäßig: Bei Online-Informationsangeboten von Behörden zu Medikamenten gibt es Verbesserungsbedarf.
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Selbstmedikation – Hilfe aus dem Internet

Selbstdiagnose und Selbstbehandlung liegen im Trend: Während der Corona-Pandemie sind deutlich weniger Menschen wegen kleinerer Beschwerden zur Ärztin oder zum Arzt gegangen. Stattdessen setzen viele auf Selbstmedikation – auch mit Hilfe von Informationen aus dem Internet. Das kann problematisch sein, denn im Netz kursieren viele unzuverlässige und dubiose Empfehlungen, die nicht jede:r richtig einzuordnen weiß.

Auf welche Internetquellen und Informationen sich Verbraucher:innen verlassen, wenn sie rezeptfreie Medikamente online kaufen, zeigt ein Marktcheck der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Versandapotheken als Online-Informationsquelle

„Nasenspray gegen Corona“, „Homöopathie 4 Kids“ oder Grünlippmuschelkonzentrat zur Prävention von Alzheimer: Diese Werbeversprechen von Versandapotheken zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Online-Bestellung von Arzneimitteln mitunter bedenklichen Gesundheitsinformationen ausgesetzt sind. Dennoch informieren sich 89 Prozent der Online-Besteller:innen beim Medikamenten-Kauf auf deren Webseiten: Damit sind Versandapotheken die Online-Informationsquelle Nummer 1. Das zeigt der neue Marktcheck "Selbstmedikation in Corona-Zeiten: Rezeptfreie Medikamente im Netz".

Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben in ihrem Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ das Medikamenten-Kaufverhalten von Verbraucher:innen während der Corona-Pandemie in Deutschland untersucht. Dabei ging es um die Frage, was die Kaufentscheidung im Internet beeinflusst, wenn Menschen auf Selbstmedikation setzen: Wo informieren sie sich online über rezeptfreie Medikamente? Welche Empfehlungen und Faktoren wie Preis, Bequemlichkeit oder ähnliches spielen beim Kauf eine Rolle? Grundlage ist eine repräsentative Befragung von 1.786 Verbraucher:innen.

Defizite bei der Gesundheitskompetenz

Während der Corona-Pandemie haben 41 Prozent der Verbraucher:innen rezeptfreie Medikamente im Internet gekauft, ohne vorher zu Ärzt:innen zu gehen. Zwei von fünf Deutschen „verordnen“ sich also selbst Schmerzmittel, Erkältungsmedizin und andere Arzneien. Und das bei einer zum Teil geringen Gesundheitskompetenz: 31 Prozent aller Befragten fühlen sich eher unsicher, was Informationen zu Medikamenten und Wirkstoffen angeht. 39 Prozent kennen sich im medizinischen Bereich tendenziell nicht gut aus.

„Würden die Verbraucher:innen bei der Selbstmedikation im Netz direkt auf zuverlässige Informationsquellen stoßen, wäre das Ganze weniger problematisch”, sagte Gesa Schölgens, Projektleiterin von „Faktencheck Gesundheitswerbung”. „Aber Webseiten von Behörden oder wissenschaftlichen Einrichtungen werden deutlich seltener genutzt als die Versandapotheken oder Internetforen.”

Am mangelnden Vertrauen in öffentliche Online-Angebote liegt es offenbar nicht: Verbraucher:innen vertrauen den Webseiten von Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen am meisten (70 von 100 Vertrauenspunkten) – wiederum dicht gefolgt von den Versandapotheken, deren Online-Angebote deutlich mehr genutzt werden.

Beliebt bei jüngeren Online-Besteller:innen bis 29 Jahre sind auch Influencer:innen (32 Prozent nutzen deren Kanäle) sowie soziale Netzwerke allgemein (47 Prozent), um sich über Anwendungen und Nebenwirkungen der Medikamente zu informieren.

Kundenbewertungen leicht manipulierbar

Nicht immer ist Werbung auf den Webseiten dabei eindeutig als solche zu erkennen. Bei Versandapotheken gab es Fälle, wo homöopathische Arzneimittel in Kundenrezensionen mit Wirkungen beworben wurden, die nicht belegt sind. Dabei dürfen registrierte homöopathische Arzneimittel nach dem Heilmittelwerbegesetz gar nicht mit Anwendungsgebieten beworben werden.

„Solche beschönigenden oder falschen Kundenbewertungen sind problematisch“, sagte Gesa Schölgens. Denn die Meinungen anderer Kund:innen dienen 73 Prozent der Online-Besteller:innen als Kompass beim Medikamentenkauf im Netz, zeigt der Marktcheck (Mehrfachantworten waren möglich). Neben den Kundenbewertungen spielen die eigenen Erfahrungen, Preis und Bequemlichkeit eine große Rolle.

Befragt wurden 1.786 Verbraucher:innen aus Deutschland im Alter zwischen 18 und 69 Jahren. Unter den Teilnehmenden waren 700 Online-Besteller:innen von rezeptfreien Medikamenten – dies war auch die Zielgruppe des Marktchecks.

Als Vergleichsgruppe wurden zudem noch 799 Nicht-Besteller:innen dazu befragt, wo sie sich online über rezeptfreie Medikamente informieren, welchen Internetquellen sie vertrauen und wie sie ihre eigene Gesundheitskompetenz in diesem Bereich einschätzen.

Den kompletten Marktcheck-Bericht können Sie hier kostenlos herunterladen. Bitte beachten Sie, dass wir am 16.08.2022 eine leicht korrigierte Version hochgeladen haben. Weitere Informationen zu Gesundheitsthemen finden Sie auch auf unserem Beschwerdeportalen www.igel-ärger.de und www.kostenfalle-zahn.de.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

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Schmuckbild

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Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

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