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Früherkennung: Diese Vorsorgeuntersuchungen stehen Ihnen zu

Stand:
Gesetzlich krankenversicherte Kinder und Erwachsene haben einen Anspruch auf Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Hier finden Sie einen Überblick darüber, was Sie in welchem Alter von der Krankenkasse bezahlt bekommen.
Ein Hausarzt sitzt am Tisch und spricht mit einem Patienten, von dem das Bild nur den Rücken zeigt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen regelmäßige Gesundheits-Checks und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.
  • Wer daran teilnimmt, kann damit Punkte für Bonusprogramme sammeln.
  • Darüber hinaus gibt es Früherkennungsuntersuchungen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die Krankenkassen können zusätzliche Kosten als Satzungsleistung übernehmen.
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Welche Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene gibt es?

Die Früherkennung von bestimmten Krankheiten ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Wer sie regelmäßig wahrnimmt, tut etwas zum Erhalt der Gesundheit und zur Verbesserung der Heilungschancen. Je früher schwere Krankheiten erkannt werden, desto besser sind oft die Möglichkeiten, darauf medizinisch zu reagieren.

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf eine ganze Reihe regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt.

  • ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer): ein einmaliger, allgemeiner Gesundheits-Check-up in der Hausarztpraxis
  • ab 20 Jahren (Frauen): einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung (Pap-Abstrich) zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Gynäkolog:innen
  • bis 25 Jahre (Frauen): jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien bei Gynäkolog:innen
  • ab 30 Jahren (Frauen): Zur Krebsvorsorge kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung bei Gynäkolog:innen hinzu. Achten Sie darauf, dass Sie dabei zur regelmäßigen Früherkennung in die Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen werden.
  • ab 35 Jahren (Frauen): alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test bei Gynäkolog:innen
  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes in der Hausarztpraxis.
    • Innerhalb des Check-Ups außerdem einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern. Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat erfolgen.
  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen. Es darf nur von Ärzten und Ärztinnen vorgenommen werden, die eine kassenärztliche  Zulassung verfügen und – das ist wichtig – eine Genehmigung für das Hautkrebs-Screening durch die Kassenärztlichen Vereinigungen haben. Welche das sind, sehen Sie auf den Seiten der für Ihre Region zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Neben Hautärzt:innen können das auch Hausärzt:innen oder Internist:innen sein. Hautärzt:innen ohne diese spezielle Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung bieten Hautkrebs-Screening oft als Selbstzahlerleistung an.
  • ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata beim Urologen.
  • ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl, zum Beispiel bei Hausärzt:innen, Gynäkolog:innen oder Ärzt:innen für Innere Medizin.
  • ab 50 Jahren (Männer): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (Hausärzt:innen, Urologen oder Ärzt:innen für Innere Medizin) oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren in einer Praxis für Gastroenterologie.
  • ab 50 bis 75 Jahren (Frauen): Zur Früherkennung von Brustkrebs erhalten Sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening. Der Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag. Seit 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Ab Januar 2025 werden Frauen zwischen 70 bis 75 Jahren meldebasiert per Post eingeladen und müssen sich nicht mehr selbst beim wohnortnahen Screening melden. Voraussichtlich ab 2026 werden alle Frauen ab 70 Jahren eine schriftliche Einladung erhalten.
  • ab 55 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • ab 65 Jahren (Männer): einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader bei bestimmten Hausarztpraxen, Urologen, Internisten und Chirurgen mit entsprechender Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung.

Jede Kasse kann zudem in ihrer Satzung weitere Untersuchungen als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies sollten Sie im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse klären.

Wichtige Impfungen für Erwachsene und in welchen Abständen Sie sie bekommen

Darüber hinaus zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Männern und Frauen in jedem Alter verschiedene Schutzimpfungen. Auch lang anhaltender Schutz gegen Infektionen gehört zu den Vorsorgeleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen. Jede Kasse kann in ihrer Satzung allerdings weitere Impfangebote als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies sollten Sie im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse klären.

Zu den empfohlenen Auffrischungsimpfungen gehören etwa:

  • Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie alle zehn Jahre,
  • Keuchhusten (Pertussis) einmal im Erwachsenenalter (18 bis 60 Jahre),
  • Masern einmalig, wenn Sie nach 1970 geboren wurden, älter als 18 Jahre sind und einen unklaren Impfstatus haben oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden,
  • ab 60 Jahren einmalige Impfung gegen Pneumokokken,
  • Jährliche Grippeimpfung für chronisch Kranke, Schwangere, Personen ab 60 Jahren und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr, zum Beispiel medizinisches Personal,
  • Gürtelrose (Herpes Zoster), wenn Sie entweder über 60 Jahre alt sind oder eine Grunderkrankung wie Diabetes oder Asthma haben und 50 Jahre oder älter sind,
  • FSME für alle, die sich in Risikogebieten innerhalb Deutschlands aufhalten und möglicherweise mit Zecken in Kontakt kommen. Welche Gebiete innerhalb Deutschlands zu den Risikogebieten zählen, finden Sie in den aktuellen Hinweisen im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts.
  • RSV Impfung für alle Versicherten ab 75 Jahren sowie für bestimmte Risikogruppen ab 60 Jahren. Zu den Risikogruppen zählen Menschen mit schweren Grunderkrankungen der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislaufsystems sowie Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen. Die Impfung soll bestenfalls vor Beginn der RSV-Saison erfolgen. Derzeit handelt es sich um eine einmalige Impfung. 
Grafik zu empfohlenen Impfungen im Erwachsenenalter

Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen für Kinder und Jugendliche

Von der Geburt bis zur Volljährigkeit sind eine Reihe von Untersuchungen zur Früherkennung, Vorsorge und Impfungen auf Kosten der Krankenkassen vorgesehen. Dazu zählen insbesondere:

  • In den ersten sechs Lebensjahren stehen insgesamt zehn Untersuchungen auf dem Programm, in denen Sinnes-, Atmungs- und Verdauungsorgane, Skelett und Muskulatur und angeborene Stoffwechselstörungen untersucht sowie mögliche Entwicklungs- und Verhaltensstörungen festgestellt werden können. Dabei handelt es sich um die sogenannten U-Untersuchungen U1 bis U9, inklusive U7a. Mehrere Regelimpfungen - unter anderem zu Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps und Röteln - runden das Vorsorgeangebot für die Jüngsten ab. Eltern erhalten nach der Geburt ein Untersuchungsheft, in dem alle wichtigen Untersuchungen aufgelistet sind.
  • Zwischen dem 6. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr sechs Früherkennungs-Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
  • Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren jährlich Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe). 
  • Für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren gibt es eine weitere Untersuchung zum Check der körperlichen Verfassung und seelischen Entwicklung (Jugendgesundheitsuntersuchung/J1). Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.
  • Außerdem werden die Kosten der Schutzimpfung gegen Krebs des Gebärmutterhalses (HPV-Impfung) für Mädchen im Alter von neun bis 14 Jahren nach einer ärztlichen Beratung übernommen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV nicht nur für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren, sondern auch für alle Jungen in diesem Alter. Jugendliche, die bis zum Alter von 15 Jahren noch nicht gegen HPV geimpft worden sind, sollten die Impfung möglichst bald und noch vor dem 18. Geburtstag nachholen.
  • RSV Prophylaxe: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Neugeborene und Säuglinge die passive Immunisierung durch die einmalige Gabe das Antikörpers Nirsevimab als Spritze in den Oberschenkel. Babys sollen so vor der ersten Saison, der sie dem RS-Virus ausgesetzt sind, einen Schutz erhalten. Schwere Erkrankungen und Krankenhausaufenthalte sollen reduziert werden. Eine aktive Impfung gegen derdas RS-Virus ist hingegen nicht empfohlen. Derzeit ist eine Impfung gegen das RS-Virus für Schwangere zwischen der 24. und 36. Schwangerschaftswoche zugelassen. Eine Empfehlung für Schwangere durch die STIKO gibt es bisher nicht. 
    Der Geburtstag des Kindes entscheidet über die Gabe des Antikörpers. Liegt der Geburtstag zwischen April und September, außerhalb der Erkältungssaison, soll Nirsevimab zeitnah verabreicht werden, etwa im Rahmen der U2 (zwischen dem dritten und dem zehnten Lebenstag). Liegt der Geburtstag zwischen Oktober und März und ist der Krankenhausaufenthalt länger, erhält das Kind die Injektion spätestens mit der Entlassung aus dem Krankenhaus. 
    Haben Säuglinge das RS-Virus durchgemacht, ist keine weitere Gabe des Antikörpers empfohlen. 

Informationen über die empfohlenen Impfungen für Kinder können Sie der Website des RKI entnehmen. 

Bonusprogramme

Mit Bonusprogrammen versuchen Krankenkassen, ihren Versicherten die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen schmackhaft zu machen. Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, erhält einen finanziellen Zuschuss oder andere Boni. Versicherte müssen sich dazu am Bonusprogramm anmelden und ihre Untersuchungen vom Arzt abstempeln lassen.

Bonusheft beim Zahnarzt

Wird ein Zahnersatz fällig, belohnen alle Kassen regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt mit erhöhten finanziellen Zuschüssen. Deshalb ist es wichtig, dass die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen als Nachweis im Bonusheft festgehalten werden. Normalerweise zahlen die Krankenkassen beim Zahnersatz nur 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Wer fünf Jahre hintereinander mindestens einmal im Jahr seine Zähne kontrollieren lässt, bekommt einen Zuschuss von 70 Prozent. Wer zehn Jahre regelmäßige Vorsorge mit dem Bonusheft nachweisen kann, bekommt sogar 75 Prozent der Kosten erstattet.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Darüber hinaus werben viele Arztpraxen zusätzlich mit speziellen Tests und (Vorsorge-)Untersuchungen, die sie gegen private Kostenübernahme offerieren, da diese nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten sind und die Kassen die Kosten dafür nicht übernehmen.

Dabei handelt es sich um so genannte IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen). Deren Nutzen ist in vielen Fällen umstritten. Der IGeL-Monitor bewertet häufig angebotene Untersuchungen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse. Patienten sollten deshalb zusätzliche Angebote, die ihre Kasse nicht zahlt, vor einer Zustimmung prüfen und mit ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, inwieweit kostenpflichtige Zusatzbehandlungen im Einzelfall sinnvoll sind. Ob die Kassen die Kosten tragen, sollte man vorab genau klären - denn die Beträge für bereits privat gezahlte Leistungen werden nachträglich meist nicht erstattet.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in unseren FAQ zu IGeL.

Die beiden am häufigsten durchgeführten IGeL sind die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung und der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung. Damit stehen diese beiden IGeL laut Untersuchung des IGeL-Monitors 2020 erneut an der Spitze. Der IGel-Monitor merkt an, dass bei beiden Leistungen der mögliche Schaden den Nutzen überwiege. Auch Fachgesellschaften und Berufsverbände raten von diesen beiden Leistungen eher ab.

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Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
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Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

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Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.